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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 L 77/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26069
OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 L 77/14 (https://dejure.org/2016,26069)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.06.2016 - 2 L 77/14 (https://dejure.org/2016,26069)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - 2 L 77/14 (https://dejure.org/2016,26069)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsklage; Grünfläche; Laub; Straßenreinigungspflicht; Zumutbarkeit

  • rechtsportal.de

    Erstreckung der Straßenreinigungspflicht auf alle Straßenteile unter Einbeziehung von Grünflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstreckung der Straßenreinigungspflicht auf alle Straßenteile unter Einbeziehung von Grünflächen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht zur Beräumung von zur Straße gehörenden Grünflächen von größeren Laub kann für Straßenanlieger unzumutbar sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - 2 L 39/15

    Zum Regelungsinhalt einer Straßenreinigungssatzung

    Insofern ist die gesetzliche Regelung in § 50 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 StrG LSA Ausdruck eines weitergehenden Rechtsgedankens, der allgemeine Geltung beanspruchen kann und besagt, dass die Erfüllung einer Verpflichtung dann nicht mehr verlangt werden kann, wenn der Verpflichtete dadurch zu Opfern genötigt würde, die über die seiner Verpflichtung nach ihrem Sinne innewohnende Belastungsgrenze hinausgehen (Beschl. d. Senats vom 21.06.2016 - 2 L 77/14 -, juris RdNr. 47; vgl. zur entsprechenden Regelung in § 52 Abs. 4 Satz 3 NStrG: NdsOVG, Urt. v. 14.02.2007 - 12 KN 399/05 -, juris RdNr. 20 m.w.N.).

    Die besondere Erwähnung der Zumutbarkeit unter verkehrlichen Gesichtspunkten als Begrenzung der Übertragungsmöglichkeit der Reinigung auf die Anlieger lässt als Zweck der gesetzlichen Regelung erkennen, eine Überbürdung der Anlieger mit Pflichten zu vermeiden, die keine Entsprechung mit den gewöhnlichen Vorteilen haben, die die Straße ihnen aufgrund ihrer Erschließungsfunktion bietet (Beschl. d. Senats vom 21.06.2016, a. a. O.; OVG NW, Urt. v. 18.11.1996 - 9 A 5984/94 -, juris RdNr. 12).

  • OVG Niedersachsen, 14.06.2017 - 8 LC 114/15

    Führung der Berufsbezeichnung "beratender Ingenieur" - Berufung -Unabhängigkeit,

    Ein solches Interesse ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Rechtslage unklar, die zuständige Behörde anderer Auffassung ist als der Kläger und der Kläger sein künftiges Verhalten an der gerichtlichen Feststellung orientieren will, beispielsweise in Hinblick auf ein mögliches Ordnungswidrigkeitenverfahren (vgl. z.B. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21.6.2016 - 2 L 77/14 -, NVwZ-RR 2017, 6, 7, juris Rn. 28).
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