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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2022 - 2 M 68/22   

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OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2022 - 2 M 68/22 (https://dejure.org/2022,30601)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.09.2022 - 2 M 68/22 (https://dejure.org/2022,30601)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. September 2022 - 2 M 68/22 (https://dejure.org/2022,30601)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2022 - 2 M 68/22
    Verhindert werden soll nämlich eine Situation, in der der Unionsbürger für sich keine andere Wahl sieht als einem Drittstaatsangehörigen, von dem er rechtlich, wirtschaftlich oder affektiv vollkommen abhängig ist, bei der Ausreise zu folgen bzw. sich zu ihm ins Ausland zu begeben und deshalb das Unionsgebiet zu verlassen (zum Ganzen, BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 15.12 - juris Rn. 31 f., m.w.N. insbesondere zur Rechtsprechung des EuGH).

    Schließlich ist zu berücksichtigten, wer das Sorgerecht für den minderjährigen Unionsbürger innehat und ausübt (BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013, a.a.O., Rn. 33, m.w.N.).

    Dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG hier nicht in Betracht kommt (vgl. zu einem vergleichbaren Fall: BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013, a.a.O., Rn. 8 ff.), macht der Antragsteller nicht geltend.

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2022 - 2 M 68/22
    Einer solchen Feststellung muss die Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Kindeswohls zugrunde liegen, insbesondere des Alters des Kindes, seiner körperlichen und emotionalen Entwicklung, des Grades seiner affektiven Bindung sowohl zu dem Elternteil, der Unionsbürger ist, als auch zu dem Drittstaatsangehörigen und des Risikos, das mit der Trennung von Letzterem für das innere Gleichgewicht des Kindes verbunden wäre (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 35, m.w.N.).

    Von Bedeutung ist auch die Dauer einer zu erwartenden Trennung des Kindes vom Drittstaatsangehörigen; insoweit spielt eine Rolle, ob der Drittstaatsangehörige das Unionsgebiet - etwa zur Nachholung des Visumverfahrens - für unbestimmte Zeit oder aber nur für einen kurzen, verlässlich zu begrenzenden Zeitraum zu verlassen hat (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Mai 2018 - C-82/16 - juris Rn. 56 und 58; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018, a.a.O., Rn. 35).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2021 - 2 M 160/20

    Bauaufsichtliche Verfügung zur Durchsetzung einer Zuwegungsbaulast; Verhältnis zu

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2022 - 2 M 68/22
    Der pauschale Verweis auf den Vortrag in erster Instanz oder Stellungnahmen im Verwaltungsverfahren gibt daher keine Veranlassung, sich damit obergerichtlich auseinanderzusetzen; die pauschale Bezugnahme auf das bisherige Vorbringen hat nämlich nicht zur Folge, dass dieses Bestandteil des Beschwerdevorbringens wird (vgl. Beschluss des Senats vom 26. Februar 2021 - 2 M 160/20 - juris Rn. 14, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - 11 S 14.19

    Untersagung der Abschiebung des Vaters einer Patchwork-Familie zwecks Nachholung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2022 - 2 M 68/22
    Erklärt etwa die personensorgeberechtigte Mutter eines Unionsbürgers im Kleinkindalter, sie schließe eine Übersiedlung in das gemeinsame Herkunftsland für sich und ihre Kinder aus, kann ein faktischer Zwang der Ausreise für das Kind nicht angenommen werden (vgl. OVG Bln-Bbg., Beschluss vom 15. März 2019 - OVG 11 S 14.19 - juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2022 - 18 B 951/20
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2022 - 2 M 68/22
    Dem entsprechend scheidet ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht aus, wenn der Ausländer das Unionsgebiet nur für einen kurzen, verlässlich zu begrenzenden Zeitraum zur Durchführung des Visumverfahrens verlassen muss (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 18 B 951/20 - juris Rn. 25; OVG RnPf, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 7 D 11208/20 - juris Rn. 28 ff.; BayVGH, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 21).
  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. (Regroupement familial en Belgique) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2022 - 2 M 68/22
    Von Bedeutung ist auch die Dauer einer zu erwartenden Trennung des Kindes vom Drittstaatsangehörigen; insoweit spielt eine Rolle, ob der Drittstaatsangehörige das Unionsgebiet - etwa zur Nachholung des Visumverfahrens - für unbestimmte Zeit oder aber nur für einen kurzen, verlässlich zu begrenzenden Zeitraum zu verlassen hat (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Mai 2018 - C-82/16 - juris Rn. 56 und 58; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018, a.a.O., Rn. 35).
  • OVG Saarland, 01.02.2022 - 2 B 14/22

    Beschwerde: Stadtratssitzung mittels Videokonferenz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2022 - 2 M 68/22
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 13. Juni 2022 - 2 B 14/22 MD - wird zurückgewiesen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 11 S 5.20

    Vorläufige Duldung; Einreise ohne Visum; Patchwork-Familie; deutsches

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2022 - 2 M 68/22
    Erklärt die Mutter eines deutschen Kindes aus einer früheren Beziehung, sie sei auf die Unterstützung ihres Ehemannes angewiesen, da sie keine weitere Familie in Deutschland habe und alleine die Betreuung dieses Kleinkindes und zweier weiterer Kleinkinder nicht bewältigen könnte, und werde deshalb mit ihrem Ehemann in das gemeinsame Herkunftsland zurückreisen, begründet dies Zweifel an der Zumutbarkeit einer - auch nur zeitweisen - Ausreise (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. August 2020 - OVG 11 S 5/20 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 10 ZB 20.666

    Kein Familiennachzug wegen Titelerteilungssperre

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2022 - 2 M 68/22
    Dem entsprechend scheidet ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht aus, wenn der Ausländer das Unionsgebiet nur für einen kurzen, verlässlich zu begrenzenden Zeitraum zur Durchführung des Visumverfahrens verlassen muss (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 18 B 951/20 - juris Rn. 25; OVG RnPf, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 7 D 11208/20 - juris Rn. 28 ff.; BayVGH, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 21).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2021 - 7 D 11208/20

    Ausländer; Einholung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise aus dem Inland;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2022 - 2 M 68/22
    Dem entsprechend scheidet ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht aus, wenn der Ausländer das Unionsgebiet nur für einen kurzen, verlässlich zu begrenzenden Zeitraum zur Durchführung des Visumverfahrens verlassen muss (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 18 B 951/20 - juris Rn. 25; OVG RnPf, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 7 D 11208/20 - juris Rn. 28 ff.; BayVGH, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2019 - 11 S 63.19

    Ausländerrecht: Voraussetzungen eines Aufenthaltsrecht sui generis nach Art. 20

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2019 - 12 N 81.17

    Aufenthaltsrecht für drittstaatsangehörigen Vater eines die Unionsbürgerschaft

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung

  • VG Würzburg, 07.11.2022 - W 7 K 21.902

    Minderjähriges iranisches und minderjähriges deutsches Kind, mangels

    Die Vertragsbestimmungen verleihen Drittstaatsangehörigen indes keine eigenen Rechte, sondern sind aus dem Recht des Unionsbürgers abgeleitet (OVG LSA, B.v. 21.9.2022 - 2 M 68/22 - BeckRS 2022, 29598 Rn. 10; BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - BeckRS 2020, 14546 Rn. 21; VG München, U.v. 12.10.2021 - M 4 K 20.2385 - BeckRS 2021, 48664 Rn. 92 u.V.a. EuGH, U.v. 8.5.2018 - C-82/16 (K.A.) - NVwZ 2018, 1859, Rn. 49 f. m.w.N.).

    Unerheblich ist, ob der Unionsbürger sein Recht bereits ausgeübt hat (vgl. zum Ganzen OVG LSA, B.v. 21.9.2022 - 2 M 68/22 - BeckRS 2022, 29598 Rn. 10 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - BeckRS 2020, 14546 Rn. 21; VG München, U.v. 12.10.2021 - M 4 K 20.2385 - BeckRS 2021, 48664 Rn. 93 u.V.a. EuGH, U.v. 8.5.2018 - C-82/16 (K.A.) - NVwZ 2018, 1859 Rn. 51 f. m.w.N., 70 ff.; U.v. 10.5.2017 - C-133/15 (Chavez-Vilchez) - BeckRS 2017, 109167 Rn. 63, 65, 69, 71 f.; U.v. 17.4.2013 - C-202/13 (McCarthy) - EuZW 2011, 511 Rn.30, 44 ff.; U.v. 8.11.2012 - C-40/11 (Iida) - BeckRS 2012, 82377 Rn. 71, 74; U.v. 8.3.2011 - C-34/09 (Zambrano) - BeckRS 2011, 80196 Rn. 44; BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 35 m.w.N.; U.v. 30.7.2013 - 1 C 15.12 - juris Rn. 31; U.v. 22.6.2011 - 1 C 11.10 - NVwZ 2012, 52 Rn.10).

    Dementsprechend scheidet ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht aus, wenn der Ausländer das Unionsgebiet nur für einen kurzen, verlässlich zu begrenzenden Zeitraum zur Durchführung des Visumverfahrens verlassen muss (OVG LSA, B.v. 21.9.2022 - 2 M 68/22 - BeckRS 2022, 29598 Rn. 16 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - BeckRS 2020, 14546 Rn. 21).

  • VG Düsseldorf, 16.01.2024 - 8 K 8657/22

    Visum; Visumsverfahren; Nachholung; angemessener Zeitraum; Ausweisungsinteresse;

    (18) Die nationale Rechtsprechung geht in Teilen davon aus, dass die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht aus Art. 20 AEUV erst vorliegen, wenn ein Visumsverfahren nicht in zumutbarer Weise in einem kurzen, verlässlich zu begrenzenden Zeitraum nachgeholt werden kann, BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 -, ECLI:DE:BVerwG:2018:120718U1C16.17.0 (= juris, Rn. 35); ebenso etwa OVG Magdeburg, Beschluss vom 21. September 2022 - 3 M 68/22 -, ECLI:DE:OVGST:2022:0921.2M68.22.00 (= juris, Rn. 12): Ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht nach Art. 20 AEUV scheidet aus, wenn der Ausländer das Unionsgebiet nur für einen kurzen, verlässlich zu begrenzenden Zeitraum zur Durchführung des Visumverfahrens verlassen muss.
  • VG Würzburg, 11.12.2023 - W 7 K 22.1895

    Aufenthaltserlaubnis, Familiennachzug, Nigeria, Visum

    Unerheblich ist, ob er sein Recht auf Freizügigkeit zuvor bereits ausgeübt hat (vgl. zum Ganzen OVG LSA, B.v. 21.9.2022 - 2 M 68/22 - juris Rn. 10 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 21; EuGH, U.v. 8.5.2018, C-82/16 - ECLI:ECLI:EU:C:2018:308 - K.A., Rn. 51 f. m.w.N.).
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