Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2021 - 3 M 177/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Zustandsverantwortlichkeit für die Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Eichenprozessionsspinner; Grundstücke in öffentlicher Hand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SOG LSA § 8 ; VwVfG § 37
Eichenprozessionsspinner; Zustandsverantwortlicher; Eigentum der öffentlichen Hand; Zustandsverantwortlichkeit für die Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Eichenprozessionsspinner - rechtsportal.de
SOG LSA § 8 ; VwVfG § 37
Zustandsverantwortlichkeit für die Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Eichenprozessionsspinner - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Zustandsstörerhaftung bei Tiergefahren ("Eichenprozessionsspinner")
Verfahrensgang
- VG Halle, 17.08.2021 - 1 B 312/21
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2021 - 3 M 177/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 05.06.2020 - 1 BvR 2623/19
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend ein zivilgerichtliches …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2021 - 3 M 177/21
Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist daher die Belastung des zustandsverantwortlichen Eigentümers zu berücksichtigen und mit den betroffenen Gemeinwohlbelangen abzuwägen (zum Ganzen vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91 - juris Rn. 40 ff.; 46 ff., Beschluss vom 5. Juni 2020 - 1 BvR 2623/19 - juris Rn. 14). - BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Altlasten
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2021 - 3 M 177/21
Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist daher die Belastung des zustandsverantwortlichen Eigentümers zu berücksichtigen und mit den betroffenen Gemeinwohlbelangen abzuwägen (zum Ganzen vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91 - juris Rn. 40 ff.;… 46 ff., Beschluss vom 5. Juni 2020 - 1 BvR 2623/19 - juris Rn. 14). - BVerwG, 04.10.1985 - 4 C 76.82
Pflicht des Eigentümers - Schadensstiftender Mißbrauch der Sache - Vorsorge gegen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2021 - 3 M 177/21
Wer die Sachherrschaft innehat, kann und muss dafür sorgen, dass andere nicht durch ihren gefährlichen Zustand gestört oder gar geschädigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1985 - 4 C 76.82 - juris Rn. 20).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2012 - 8 B 1401/11
Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2021 - 3 M 177/21
Dies erfordert, dass die Beschwerde mit schlüssigen Gegenargumenten die entscheidungstragenden Gründe des erstinstanzlichen Beschlusses in Frage stellt (…vgl. zum Vorstehenden: Beschluss des Senates vom 28. Januar 2019 - 3 M 1/19 - juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 20. Juli 2012 - 8 B 1401/11 - juris Rn. 23; BayVGH…, Beschluss vom 9. Mai 2014 - 22 CS 14.568 - juris Rn. 18 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2017 - 3 M 51/17
77 Pferde dürfen verkauft werden
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2021 - 3 M 177/21
Eine bloße Bezugnahme auf einen früheren erstinstanzlichen Vortrag wird diesen besonderen Darlegungslasten und -anforderungen nicht gerecht (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss des Senates vom 10. Mai 2017 - 3 M 51/17 - juris Rn. 19 m.w.N.). - BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12
Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2021 - 3 M 177/21
Dabei ist der erklärte Wille maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21.12 - juris Rn. 14 m.w.N.). - VGH Bayern, 11.06.2019 - 10 CS 19.684
Gesundheitsgefahr durch Eichenprozessionsspinner
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2021 - 3 M 177/21
Der Antragsteller hält diesen im Wesentlichen auf einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 11. Juni 2019 - 10 CS 19.684 - juris Rn. 8 f.) beruhenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts im Beschwerdeverfahren lediglich seine Ausführungen im erstinstanzlichen Verfahren entgegen. - OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2019 - 3 M 1/19
Kein Anspruch auf gerichtliche Sachentscheidung bei missbräuchlichem Verhalten
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2021 - 3 M 177/21
Dies erfordert, dass die Beschwerde mit schlüssigen Gegenargumenten die entscheidungstragenden Gründe des erstinstanzlichen Beschlusses in Frage stellt (vgl. zum Vorstehenden: Beschluss des Senates vom 28. Januar 2019 - 3 M 1/19 - juris Rn. 5; OVG NRW…, Beschluss vom 20. Juli 2012 - 8 B 1401/11 - juris Rn. 23; BayVGH…, Beschluss vom 9. Mai 2014 - 22 CS 14.568 - juris Rn. 18 m.w.N.). - BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 20.18
Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2021 - 3 M 177/21
Es reicht aus, wenn sich die Regelung aus dem gesamten Inhalt des Bescheides, insbesondere seiner Begründung, sowie den weiteren, den Beteiligten bekannten oder ohne Weiteres erkennbaren Umständen unzweifelhaft entnehmen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2020 - 3 C 20.18 - juris Rn. 12 m.w.N.). - BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2021 - 3 M 177/21
Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - juris Rn. 10 m.w.N.). - VGH Bayern, 09.05.2014 - 22 CS 14.568
Existenz von vier Spielhallen in ein und demselben Gebäude
- VG Gelsenkirchen, 20.01.2022 - 16 L 1173/21
Eichenprozessionsspinner Gesundheitsgefahr Waldrand Wohnbebauung
Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an, vgl. Beschluss vom 11. Juni 2019 - 10 Cs 19.684 - ; vgl. auch Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 16. Dezember 2021 - 3 M 169/21 - und vom 21. Dezember 2021 - 3 M 177/21 -, alle juris, wonach der erforderliche Unmittelbarkeitszusammenhang zu Lasten des Eigentümers eines Grundstücks und der auf diesem befindlichen Bäume mit Blick darauf zu bejahen sein kann, dass - wie auch hier bereits ausgeführt - eine gesundheitliche Gefährdung von Menschen auch von den Gespinstnestern ausgehen kann, die den befallenen Eichen und dem Boden in der Nähe der Bäume lange Zeit anhaften können.