Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2022 - 2 L 94/21.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,42041
OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2022 - 2 L 94/21.Z (https://dejure.org/2022,42041)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.12.2022 - 2 L 94/21.Z (https://dejure.org/2022,42041)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Dezember 2022 - 2 L 94/21.Z (https://dejure.org/2022,42041)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,42041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2017 - 2 M 49/17

    Baugenehmigung für eine Garage an der Grundstücksgrenze

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2022 - 2 L 94/21
    Die Rechtsprechung des Senats zu seitlichen Dachüberständen (Beschluss vom 1. Juni 2017 - 2 M 49/17 - juris Rn. 13), wonach seitliche Dachüberstände bei der Bemessung der Gesamtlänge der Garage im Sinne des § 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BauO LSA nicht zu berücksichtigen sind, wenn sie das übliche Längenmaß nicht überschreiten, insbesondere wenn ihnen nach Größe und Gestaltung keine selbständige Bedeutung als Vordach oder Unterstand zukommt, ist auf die (mittlere) Höhe einer Außenwand nicht übertragbar.

    Die Geländeoberfläche ist die natürliche Geländeoberfläche, soweit nicht gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 BauGB oder in der Baugenehmigung eine andere Geländeoberfläche festgesetzt ist (Beschluss des Senats vom 1. Juni 2017 - 2 M 49/17 - juris Rn. 21; Dirnberger, a.a.O., § 6 Rn. 122 f., m.w.N.).

    Dem entsprechend können sich die Kläger auch nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Senats zu seitlichen Dachüberständen (Beschluss vom 1. Juni 2017 - 2 M 49/17 - juris Rn. 13) berufen.

  • BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff der "öffentlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2022 - 2 L 94/21
    Das Übermaßverbot gebietet es nicht, (mildernd) zu berücksichtigen, dass eine rechtswidrige Anlage für die Genehmigungsfähigkeit normierte Maße nur geringfügig überschreitet, so dass allein aus diesem Grund von einer Beseitigungsverfügung nicht abgesehen werden muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1973 - IV B 58.72 - juris Rn. 4; Decker, in: Busse/Kraus, BayBauO, 147. EL Art. 76 Rn. 244).

    Auf diese Weise würde das Problem nur verschoben werden, weil bei einer Auflockerung zugunsten geringfügiger Abweichungen lediglich eine gewisse Verlagerung der Grenze erreicht wird und damit gerechnet werden muss, dass entsprechende Auflockerungen dann mit einem gewissen Recht auch von denen begehrt werden, die von den geringfügigen Abweichungen wiederum ihrerseits nur geringfügig abweichen (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1973, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2020 - 2 L 83/18

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; altes Recht der DDR

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2022 - 2 L 94/21
    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteils ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteils (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 23. Juni 2020 - 2 L 83/18 - juris Rn. 41, m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 B 6.20

    Erfolglose Verfahrensrügen in einem beamtenrechtlichen Disziplinarklageverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2022 - 2 L 94/21
    Bei der Aufklärungsrüge nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO muss u.a. dargelegt werden, dass bereits im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Sachverhaltsaufklärung, deren Unterlassen nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Verwaltungsgericht die Notwendigkeit der bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 B 6.20 - juris Rn. 8, m.w.N.; Beschluss des Senats vom 8. Juni 2021 - 2 L 127/19 - juris Rn. 97).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 B 87.10

    Auslegung des Regelungsgehalts eines Verwaltungsakts; Heranziehung der Begründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2022 - 2 L 94/21
    Wie die Kläger selbst vortragen, ist der Beklagte in der Begründung des angefochtenen Bescheids vom 9. Februar 2018 (Seite 2, 5. Absatz), die bei der Ermittlung des Regelungsgehalts insbesondere heranzuziehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 3 B 87.10 - juris Rn. 3, m.w.N.), davon ausgegangen, dass entsprechend den Genehmigungsunterlagen die Garage mit einer Länge von 9 m und einer mittleren Wandhöhe von 3 m genehmigt wurde.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 2 M 38/12

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfprogramm; Nachbarschutz; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2022 - 2 L 94/21
    Zwar hat nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 2 L 680/04 - juris Rn. 6, m.w.N.; Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 - juris Rn. 14) der Nachbar keinen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten, wenn der Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften für ihn keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen zur Folge hat.
  • BVerwG, 05.07.2007 - 4 BN 27.07

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel i.S. des § 132

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2022 - 2 L 94/21
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren; lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen diesen Anforderungen nicht (BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2007 - 4 BN 27.07 - juris Rn. 8).
  • BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1311/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Anerkennung einer Multiplen Sklerose als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2022 - 2 L 94/21
    Ist das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingegangen, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. September 2016 - 1 BvR 1311/16 - juris Rn. 3, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.12.2021 - 1 LA 91/20

    Beseitigungsanordnung für ein ehemaliges Schleusenwärterwohnhaus im Außenbereich,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2022 - 2 L 94/21
    Wird eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung mit mangelnder Sachaufklärung begründet, macht der Rechtsmittelführer letztlich Verfahrensfehler geltend; eine Zulassung wegen ernstlicher Zweifel ist - um eine Koexistenz der Zulassungsgründe zu sichern - in solchen Fällen nur möglich, wenn eine entsprechende Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ebenfalls zur Zulassung führen würde (OVG LSA, Beschluss vom 2. August 2021 - 3 L 141/21 - juris Rn. 19; NdsOVG, Beschluss vom 17. Dezember 2021 - 1 LA 91/20 - juris Rn. 26, juris; SächsOVG, Beschluss vom 23. November 2016 - 3 A 630/16 - juris Rn. 15, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 1 LB 19/10

    Voraussetzung eines unmittelbaren Anspruchs auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2022 - 2 L 94/21
    So habe das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht durch Urteil vom 16. Februar 2012 (Az. 1 LB 19/10) in einem nahezu vergleichbar gelagerten Fall, bei welcher das zulässige Höhenmaß von 3 m einer in der Abstandsfläche gebauten Garage um ca. 25 cm überschritten worden sei, einen vom Nachbarn geltend gemachten Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten mit der Begründung zurückgewiesen, dass neben dem Verstoß gegen nachbarschützende Abstandsflächenvorschriften zusätzlich eine dadurch beim Nachbarn hervorgerufene spürbare Beeinträchtigung erforderlich sei.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.2021 - 3 L 141/21

    Änderung von Hausnummern; Berufungszulassung bei Rüge fehlerhafter

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2006 - 2 L 680/04

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2010 - 1 MB 5/10

    Bauordnungsrecht: Nachbarschutz gegen eine Abstandsflächenunterschreitung bei

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1983 - 6 A 69/82

    Abbruchverfügung; Unterschreitung des seitlichen Grenzabstandes; Errichtung eines

  • OVG Sachsen, 23.11.2016 - 3 A 630/16

    Erwerbsfähigkeit, Krankheit, Lebensunterhalt, rechtliches Gehör, Amtsermittlung,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2021 - 2 L 127/19

    Berichtigung der Liegenschaftskarte; Bindungswirkung eines rechtskräftigen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2023 - 2 L 8/22

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen unzureichender Erschließung

    Wird eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung mit mangelnder Sachaufklärung begründet, macht der Rechtsmittelführer letztlich Verfahrensfehler geltend; eine Zulassung wegen ernstlicher Zweifel ist - um eine Koexistenz der Zulassungsgründe zu sichern - in solchen Fällen nur möglich, wenn eine entsprechende Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ebenfalls zur Zulassung führen würde (Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2022 - 2 L 94/21.Z - juris Rn. 17, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht