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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 2 L 132/19   

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OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 2 L 132/19 (https://dejure.org/2021,7740)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.03.2021 - 2 L 132/19 (https://dejure.org/2021,7740)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. März 2021 - 2 L 132/19 (https://dejure.org/2021,7740)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 10 Abs 3 AufenthG 2004, § 54 Abs 2 Nr 9 AufenthG 2004, § 95 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 28 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG 2004
    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Titelerteilungssperre; Ausweisungsinteresse; nicht geringfügiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 10 Abs. 3 S. 3, AufenthG § 28 Abs. 1, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, AufenthG § 54 Abs. 2 Nr. 9
    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Titelerteilungssperre, Ausländerstrafrecht, unerlaubte Einreise, Rechtsmissbrauch, Ausweisungsinteresse, Passlosigkeit, Reisepass, Passpflicht, Ausweisersatz, Anspruch, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ohne Vorliegen eines Ausweisungsinteresses; Weigerung eines Betroffenen an der Beschaffung seines Passes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (34)

  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 10 ZB 20.666

    Kein Familiennachzug wegen Titelerteilungssperre

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 2 L 132/19
    Zu den bedeutsamen Tatbestandsvoraussetzungen für einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gehört insbesondere auch die allgemeine Erteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, wonach im Regelfall kein Ausweisungsinteresse vorliegen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2020, a.a.O, Rn. 53; BayVGH, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 8; OVG NW, Beschluss vom 11. Januar 2019 - 18 A 4750/18 - juris Rn. 14; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2012 - 2 Bs 28/12 - juris Rn. 5).

    Gleiches gilt für den vorwerfbaren Aufenthalt im Bundesgebiet ohne den erforderlichen Pass oder Passersatz über einen nicht unerheblichen Zeitraum (BayVGH, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 8 [knapp 6 Monate]; OVG NW, Beschluss vom 11. Januar 2019, a.a.O., Rn. 4 [über 20 Monate]).

    Weigert sich der Betroffene an der Beschaffung eines Passes mitzuwirken, um so seine Abschiebung zu verhindern, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, den Verstoß gegen die Passpflicht bzw. die Weigerung an der Passbeschaffung mitzuwirken, auch infolge des dann begründeten Ausweisungsinteresses mit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zu "sanktionieren", um andere Ausländer in einer ähnlichen Situation zur Mitwirkung an der Passbeschaffung anzuhalten (zum Ganzen: BayVGH, Beschluss vom 4. Mai 2020, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.05.2020 - 1 C 12.19

    Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 2 L 132/19
    a) Die Ausnahmeregelung in § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG erfasst nur strikte Rechtsansprüche auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben und bei denen alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, weil nur dann der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - juris Rn. 21; Beschluss vom 16. Februar 2012 - 1 B 22.11 - juris Rn. 4; Urteil vom 12. Juli 2016 - 1 C 23.15 - juris Rn. 21, m.w.N.; Urteil vom 26. Mai 2020 - 1 C 12.19 - juris Rn. 52; Beschluss des Senats vom 27. September 2012 - 2 O 208/11 - juris Rn. 6).

    Ergänzend hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. Mai 2020 (a.a.O.) ausgeführt, für eine einschränkende Auslegung der Regelung durch höherrangiges Recht (Art. 20 AEUV, Art. 6 GG, Art. 8 EMRK) belasse § 10 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 AufenthG keinen Raum.

    Zu den bedeutsamen Tatbestandsvoraussetzungen für einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gehört insbesondere auch die allgemeine Erteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, wonach im Regelfall kein Ausweisungsinteresse vorliegen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2020, a.a.O, Rn. 53; BayVGH, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 8; OVG NW, Beschluss vom 11. Januar 2019 - 18 A 4750/18 - juris Rn. 14; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2012 - 2 Bs 28/12 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 2 L 132/19
    Auch allein generalpräventive Gründe können ein Ausweisungsinteresse begründen (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 16).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12. Juli 2018, a.a.O., Rn. 22 ff.) kann auch ein generalpräventiv begründetes Ausweisungsinteresse der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nur dann entgegenstehen, wenn es noch aktuell ist.

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 2 L 132/19
    a) Die Ausnahmeregelung in § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG erfasst nur strikte Rechtsansprüche auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben und bei denen alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, weil nur dann der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - juris Rn. 21; Beschluss vom 16. Februar 2012 - 1 B 22.11 - juris Rn. 4; Urteil vom 12. Juli 2016 - 1 C 23.15 - juris Rn. 21, m.w.N.; Urteil vom 26. Mai 2020 - 1 C 12.19 - juris Rn. 52; Beschluss des Senats vom 27. September 2012 - 2 O 208/11 - juris Rn. 6).

    In seinem Urteil vom 16. Dezember 2008 (a.a.O.) hat das Bundesverwaltungsgericht dazu ausgeführt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2019 - 18 A 4750/18

    Begründen eines schwerwiegenden Ausweisungsinteresses durch Straftaten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 2 L 132/19
    Zu den bedeutsamen Tatbestandsvoraussetzungen für einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gehört insbesondere auch die allgemeine Erteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, wonach im Regelfall kein Ausweisungsinteresse vorliegen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2020, a.a.O, Rn. 53; BayVGH, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 8; OVG NW, Beschluss vom 11. Januar 2019 - 18 A 4750/18 - juris Rn. 14; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2012 - 2 Bs 28/12 - juris Rn. 5).

    Gleiches gilt für den vorwerfbaren Aufenthalt im Bundesgebiet ohne den erforderlichen Pass oder Passersatz über einen nicht unerheblichen Zeitraum (BayVGH, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 8 [knapp 6 Monate]; OVG NW, Beschluss vom 11. Januar 2019, a.a.O., Rn. 4 [über 20 Monate]).

  • BGH, 15.07.2014 - 5 StR 270/14

    Fristberechnung hinsichtlich der Tilgungsreife von Einträgen im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 2 L 132/19
    Im Hinblick darauf, dass § 47 Abs. 1 i.V.m. § 36 Satz 1, § 5 Abs. 1 Nr. 4 BZRG nicht an ein Ereignis oder einen in den Lauf des Tages fallenden Zeitpunkt anknüpft (vgl. § 187 Abs. 1 BGB), sondern an den "Tag" des Urteils bzw. der Unterzeichnung des Strafbefehls, ist der Tag des Urteils bzw. des Strafbefehls nach § 187 Abs. 2 Satz 1 BGB in die Frist einzurechnen (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 5 StR 270/14 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 2 L 132/19
    Die Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO ist gemäß § 158 Abs. 2 VwGO grundsätzlich auch im Falle einer Teilerledigungserklärung, bei der die einheitliche Kostenentscheidung auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruht, unanfechtbar (BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 - juris Rn. 32, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 L 45/16

    Ausländerrecht: Aufenthaltserlaubnis für einen abgelehnten Asylbewerber bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 2 L 132/19
    ff) Offen bleiben kann auch, ob sich die Klägerin - ungeachtet der nur wenige Tage nach der Einreise erfolgen Asylantragstellung - auch wegen unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AufenthG) nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbar gemacht hat (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 14. Februar 2018 - 2 L 45/16 - juris Rn. 7, m.w.N.), der Senat an die strafrechtliche Bewertung des Amtsgerichts Magdeburg im Strafbefehl vom 5. November 2012 gebunden ist und sich hieraus ein Ausweisungsinteresse ergab.
  • OVG Bremen, 17.09.2020 - 2 B 148/20
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 2 L 132/19
    Mangels anderslautender Regelungen im Aufenthaltsgesetz folgt die Verbandskompetenz der Bundesländer im Ausländerrecht aus einer entsprechenden Anwendung der zur örtlichen Zuständigkeit getroffenen Regelungen in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder (OVG Bremen, Urteil vom 17. September 2020 - 2 B 148/20 - juris Rn. 11, m.w.N.).
  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 2 L 132/19
    Insoweit dürfte allerdings dem Verwaltungsgericht darin zu folgen sein, dass eine Strafbarkeit des Ausländers nach dieser Strafnorm ausscheidet, wenn - wie im Fall der Klägerin - die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung vorgelegen haben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. März 2003 - 2 BvR 397/02 - juris; Hohoff, in: BeckOK Ausländerrecht, AufenthG § 95 Rn. 18; Fahlbusch, in: Hofmann, Ausländerrecht, AufenthG § 95 Rn. 47), so dass die Versäumnisse der Klägerin bei der Verlängerung der Duldungsbescheinigungen für die Zeiträume vom 15. September 2017 bis 28. September 2017 und vom 6. Dezember 2017 bis zum 20. Dezember 2017 unerheblich sein dürften.
  • OVG Sachsen, 28.10.2020 - 3 B 324/19

    Beschwerde; Änderung

  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 14.00

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltszweck;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2007 - 2 O 365/06

    D (A), Widerspruch, Rechtsschutzinteresse, Anspruch, abgelehnte Asylbewerber,

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03

    Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger

  • BVerwG, 16.02.2012 - 1 B 22.11

    Ausnahme von der Titelerteilungssperre nach bestandskräftiger Ablehnung eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2018 - 2 M 96/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2006 - 11 N 77.05

    Antrag auf Zulassung der Berufung ; Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2012 - 2 O 208/11

    Titelerteilungssperre nach Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2006 - 11 S 2523/05

    Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Sinne des § 10 Abs 3 S 3

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 10 B 06.2961

    Zur Sperrwirkung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln bei Ablehnung eines

  • BVerwG, 11.11.2009 - 6 B 22.09

    Soldat auf Zeit, Wehrpflicht, Reservist, Repatriierung, vorzeitige Beendigung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.07.2014 - 2 L 91/12

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung; verminderter Schutzanspruch bei gleicher

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

  • BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95

    Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise

  • BVerwG, 17.03.1993 - 1 B 27.93

    Bedeutung des Integrationsstands einer ausländischen Familie - Erstrebung einer

  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

  • OVG Hamburg, 23.10.2007 - 3 Bs 246/07

    Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG 2004 bei Altfallregelung

  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 11.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthalt; Einreise;

  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 12.07.2016 - 1 C 23.15

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; bestandskräftiger Abschluss des

  • BVerwG, 21.06.1993 - 1 C 16.93
  • OVG Hamburg, 05.11.2012 - 2 Bs 28/12

    Aufenthaltstitel, Erteilung eines Aufenthaltstitels, Titelerteilungssperre,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2022 - 2 M 137/21

    Ausweisungsinteresse wegen Verstoßes gegen die Passpflicht

    Ob eine Ausnahmesituation vorliegt, bei der von der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG abgesehen werden kann, ist im Rahmen des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG unerheblich (vgl. Beschluss des Senats vom 22. März 2021 - 2 L 132/19 - juris Rn. 35).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2021 - 2 M 65/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine bevorstehende Abschiebung

    Die Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG erfasst nur strikte Rechtsansprüche auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben und bei denen alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, weil nur dann der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (Beschluss des Senats vom 22. März 2021 - 2 L 132/19 - juris Rn. 29 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 02.08.2022 - AN 11 K 20.01930

    Ausweisung einer äthiopischen Staatsangehörigen, beharrlicher Verstoß gegen Pass-

    Weigert sich der Betroffene an der Beschaffung eines Passes mitzuwirken, um so seine Abschiebung zu verhindern, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, den Verstoß gegen die Passpflicht bzw. die Weigerung an der Passbeschaffung mitzuwirken, zu "sanktionieren", um andere Ausländer in einer ähnlichen Situation zur Mitwirkung an der Passbeschaffung anzuhalten (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 8; OVG LSA, B.v. 22.3.2021 - 2 L 132/19 - juris Rn. 41; OVG LSA, B.v. 7.1.2022 - 2 M 137/21 - juris Rn. 33).
  • VG Bayreuth, 12.01.2023 - B 6 S 22.1147

    Ausweisung einer geduldeten, bestandskräftig abgelehnten äthiopischen

    In der Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 8; OVG LSA, B.v. 22.3.2021 - 2 L 132/19 - juris Rn. 41; B.v. 7.1.2022 - 2 M 137/21 - juris Rn. 33; VG Ansbach, U.v. 2.8.2022 - AN 11 K 20.1930 - BeckRS 2022, 21923 Rn. 76) ist anerkannt, dass ein gewichtiges generalpräventives Interesse daran besteht, einen Verstoß gegen die Passpflicht bzw. die Weigerung an der Passbeschaffung mitzuwirken zu "sanktionieren", um andere Ausländer in einer ähnlichen Situation zur Mitwirkung an der Passbeschaffung anzuhalten.
  • VG Bayreuth, 06.09.2023 - B 6 K 22.839

    Ausweisung, Bleibeinteresse, Nichtberücksichtigung von Verurteilungen bei

    In der Rechtsprechung (BayVGH, B. v. 04.05.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 8; OVG LSA, B. v. 22.03.2021 - 2 L 132/19 - juris Rn. 41; OVG LSA, B. v. 07.01.2022 - 2 M 137/21 - juris Rn. 33; VG Ansbach, U. v. 02.08.2022 - AN 11 K 20.1930 - BeckRS 2022, 21923 Rn. 76) ist anerkannt, dass ein gewichtiges generalpräventives Interesse daran besteht, einen Verstoß gegen die Passpflicht bzw. die Weigerung an der Passbeschaffung mitzuwirken zu "sanktionieren", um andere Ausländer in einer ähnlichen Situation zur Mitwirkung an der Passbeschaffung anzuhalten.
  • VG Schleswig, 27.10.2021 - 11 B 82/21

    Eilrechtsschutz gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer

    Diese sind im Rahmen der Titelerteilungssperre zu berücksichtigen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2021 - 2 L 132/19 -, juris Rn. 35).
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