Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 47/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 48 BBergG, § 55 BBergG, § 58 BBergG, § 80 Abs 1 InsO, § 4 Abs 3 KrW-/AbfG
Vorlage eines Sanierungsplans für eine Tongrube - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung einer Verfüllung eines der Bergaufsicht unterliegenden Betriebs mit für den konkreten Verwendungszweck nicht geeigneten Abfällen von einer Verwertung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Vorlage eines Sanierungsplans für eine Tongrube
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abgrenzung einer Verfüllung eines der Bergaufsicht unterliegenden Betriebs mit für den konkreten Verwendungszweck nicht geeigneten Abfällen von einer Verwertung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur Sanierung der ehemaligen Tontagebaue Möckern und Vehlitz überwiegend rechtmäßig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Sanierungsanordnungen für eine ehemalige Tongrube
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur Sanierung der ehemaligen Tontagebaue Möckern und Vehlitz überwiegend rechtmäßig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Sanierungsanordnungen für eine ehemalige Tongrube
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur Sanierung der ehemaligen Tontagebaue Möckern und Vehlitz überwiegend rechtmäßig
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 236/11
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 47/13
- BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 27.15
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 17/14
Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau
Auch bliebe der Unternehmer, soweit ein bergrechtliches Einschreiten nach Zulassung des Betriebsplans zur Durchsetzung der Anforderungen des Abfall-, Bodenschutz- oder Wasserrechts nicht möglich wäre, nicht ohne Weiteres aufgrund der sog. Legalisierungswirkung der Betriebsplanzulassung vor einem Einschreiten auf der Grundlage der einschlägigen abfall-, bodenschutz- oder wasserrechtlichen Vorschriften geschützt (vgl. Urt. d. Senats v. 22.04.2015 - 2 L 47/13 -, juris RdNr. 72). - OVG Hamburg, 08.04.2019 - 1 Bf 200/15
(Klagebefugnis einer anerkannten Umweltvereinigung; Anwendung des UmwRG auf am …
Maßgeblich für die Reichweite der Legalisierungswirkung im Einzelfall sind Gegenstand und Inhalt der Zulassung sowie der behördliche Prüfungsumfang (vgl. OVG Magdeburg, Urt. v. 22.4.2015, 2 L 47/13, juris Rn. 63, 72 m. w. N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 79/14
Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau
Auch bliebe der Unternehmer, soweit ein bergrechtliches Einschreiten nach Zulassung des Betriebsplans zur Durchsetzung der Anforderungen des Abfall-, Bodenschutz- oder Wasserrechts nicht möglich wäre, nicht ohne Weiteres aufgrund der sog. Legalisierungswirkung der Betriebsplanzulassung vor einem Einschreiten auf der Grundlage der einschlägigen abfall-, bodenschutz- oder wasserrechtlichen Vorschriften geschützt (vgl. Urt. d. Senats v. 22.04.2015 - 2 L 47/13 -, juris RdNr. 72).
- VG Potsdam, 04.08.2016 - 1 K 399/14
Zulassung eines Sonderbetriebsplans; Gestattung der Wiedernutzbarmachung durch …
Allerdings müssen die Abfälle aufgrund der stofflichen Eigenschaften geeignet sein, ihren Verwendungszweck zu erfüllen(BVerwG…, Urteil vom 14. April 2005 - 7 C 26/03, juris Rn. 14 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. April 2015 - 2 L 47/13, juris Rn. 35;… Piens, in: Piens/Schulte Graf Vitzthum, Bundesberggesetz, 2. Aufl. 2013, § 55 Rn. 153).Die Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit spielt dafür keine Rolle (EuGH, ZfB 2002, 42, 44; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. April 2015 - 2 L 47/13, juris Rn. 35).
Erforderlich ist allerdings, dass die Stoffe die bestimmten mechanischen Eigenschaften eines Verfüllungsmaterials besitzen (VG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. April 2015 - 2 L 47/13, juris Rn. 35).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 21/14
Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau
Auch bliebe der Unternehmer, soweit ein bergrechtliches Einschreiten nach Zulassung des Betriebsplans zur Durchsetzung der Anforderungen des Abfall-, Bodenschutz- oder Wasserrechts nicht möglich wäre, nicht ohne Weiteres aufgrund der sog. Legalisierungswirkung der Betriebsplanzulassung vor einem Einschreiten auf der Grundlage der einschlägigen abfall-, bodenschutz- oder wasserrechtlichen Vorschriften geschützt (vgl. Urt. d. Senats v. 22.04.2015 - 2 L 47/13 -, juris RdNr. 72). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2017 - 2 M 2/17
Bodenschutzrechtliche Anordnung
Bei der bodenschutzrechtlichen Störerauswahl hat sich die Behörde in erster Linie von dem Grundsatz der Effektivität der Gefahrenabwehr leiten zu lassen (Urt. d. Senats v. 22.04.2015 - 2 L 47/13 -, juris, RdNr. 77;… VGH BW, Urt. v. 18.12.2012, a.a.O., RdNr. 36;… NdsOVG, Urt. v. 31.05.2016 - 7 LB 59/15 -, juris, RdNr. 57). - VG Magdeburg, 17.07.2020 - 3 B 158/20
Trinkwasserverschlechterung durch vorzeitige Maßnahmen im Vorfeld einer …
Zwar besteht aufgrund schlechter Erfahrung in Sachsen-Anhalt (Verfüllung giftiger Abfälle statt zugelassener "Erde" in Tontagebauen, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteile v. 22.4.2015 - 2 L 47/13 - u.a.;… LG Stendal, Urt. v. 30.4.2020 - 501 Kls 18/12 -, zit. nach juris) Anlass zu Misstrauen, ob Vorgaben bergrechtlicher Bescheide in Bauphasen konsequent eingehalten werden.