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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2022 - 2 M 39/22   

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https://dejure.org/2022,15884
OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2022 - 2 M 39/22 (https://dejure.org/2022,15884)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.06.2022 - 2 M 39/22 (https://dejure.org/2022,15884)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Juni 2022 - 2 M 39/22 (https://dejure.org/2022,15884)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Hinreichende Bestimmtheit des Bescheids in Bezug auf die Absperrung von Gehweg und Straße vor dem Gebäude und Grundstück; Bauordnungsrechtliche Anordnung gegen den Eigentümer eines Grundstücks zur Sicherung der Baustelle mit einem Bauzaun

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundstück ist abzusperren: Sicherungsanordnung hinreichend bestimmt!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Halle, 24.03.2022 - 2 B 78/22
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2022 - 2 M 39/22
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 24. März 2022 - 2 B 78/22 HAL - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 24. März 2022 - 2 B 78/22 HAL - hat das Verwaltungsgericht den Antrag abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, der Bescheid vom 25. Februar 2022 sei hinreichend bestimmt.

  • BVerwG, 22.01.2021 - 6 C 26.19

    Wirksamkeit eines Verwaltungsakts durch Kenntnisnahme des vollständigen Inhalts

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2022 - 2 M 39/22
    Er kann sich aus dem Tenor des Verwaltungsakts sowie aus der Begründung ergeben, wobei die Regeln über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) entsprechend anwendbar sind (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2021 - 6 C 26.19 - juris Rn. 52).
  • BVerwG, 02.07.2008 - 7 C 38.07

    Auflage, nachträgliche; Störfall; Auslegungsstörfall; Störfallbeherrschung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2022 - 2 M 39/22
    Der Grundsatz der hinreichenden Bestimmtheit einer Einzelfallregelung bedeutet zum einen, dass deren Adressat in der Lage sein muss, zu erkennen, was von ihm gefordert wird, und zwar in dem Sinne, dass der behördliche Wille keiner unterschiedlichen subjektiven Bewertung zugänglich ist; zum anderen folgt daraus, dass der Verwaltungsakt Grundlage für Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung sein kann (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2008 - 7 C 38.07 - juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2007 - 10 ME 44/07

    Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen; Anwendbarkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2022 - 2 M 39/22
    Vielmehr muss der Betroffene mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts rechnen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 10 ME 44/07 - juris Rn. 5 m.w.N.).
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