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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 341/09   

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https://dejure.org/2010,12578
OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 341/09 (https://dejure.org/2010,12578)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.09.2010 - 3 L 341/09 (https://dejure.org/2010,12578)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. September 2010 - 3 L 341/09 (https://dejure.org/2010,12578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 3 § 1 GemFortEntwG ST
    Sachliche Zuständigkeit für die straßenverkehrsrechtliche Anordnung eines Sperrpfostens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der Gemeinden als örtliche Straßenverkehrsbehörden für die Anordnung von Sperrpfosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Gemeinden in Sachsen-Anhalt nicht befugt zur Anordnung der Aufstellung von Pollern auf Gemeindestraßen

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Sachliche Zuständigkeit für die straßenverkehrsrechtliche Anordnung eines Sperrpfostens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit der Gemeinden als örtliche Straßenverkehrsbehörden für die Anordnung von Sperrpfosten

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Gemeinden in Sachsen-Anhalt nicht befugt zur Anordnung der Aufstellung von Pollern auf Gemeindestraßen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; statthafte Klageart; DDR;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 341/09
    Die Öffentlichkeit der kommunalen Straßen war demnach von dem tatsächlichen Vorgang des allgemeinen Verkehrs und dessen Duldung durch den Rechtsträger oder Eigentümer des Straßenlandes abhängig (vgl. OVG LSA, Urt. v. 19.05.2010 - 3 L 465/08 -).

    Der Verlauf einer Straße oder eines Weges als räumlich-begrenztes Gebilde muss zudem äußerlich als Wegeanlage erkennbar und feststellbar sein (vgl. OVG LSA, Urt. v. 14.11.2002 - 1 L 153/02 - juris, Urt. v. 19.05.2010 - 3 L 465/08 -).

    Der Öffentlichkeit eines Weges steht dabei nicht entgegen, wenn sich die Bestimmung des Weges auf einzelne Verkehrsarten (etwa Fußgänger- oder Radverkehr) oder auf einzelne Verkehrszwecke (Weg zu einer Schule oder sonstigen öffentlichen bzw. privaten Einrichtung) beschränkt, sofern der Weg zumindest in der einen oder anderen Weise jedermann offen steht, selbst wenn der Weg zeitweilig nicht oder z. B. aufgrund der Witterungsverhältnisse nur beschränkt genutzt werden kann (OVG LSA, Urt. v. 19.05.2010 - 3 L 465/08 -).

  • VG Koblenz, 22.02.2010 - 4 K 774/09

    Kein Anspruch auf Poller

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 341/09
    Fehlt es bereits an der sachlichen Zuständigkeit für die Anordnung des Sperrpfostens, so kommt es auf die von der Beklagten aufgeworfene Frage, ob Sperrpfosten seit der Änderung des § 43 Abs. StVO durch Art. 1 der 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (46. StVRÄndV) vom 05. August 2009 (BGBl. I S. 2631) als Verkehrseinrichtungen angeordnet werden dürften (vgl. dazu: VG Koblenz, Urt. v. 22.02.2010 - 4 K 774/09.KO - Rdnrn. 39 f. ) und ob diese Änderungsverordnung - wie die Beklagte weiter meint - wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot (Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG) unwirksam ist, im vorliegenden Fall nicht an.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2002 - 1 L 153/02
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 341/09
    Der Verlauf einer Straße oder eines Weges als räumlich-begrenztes Gebilde muss zudem äußerlich als Wegeanlage erkennbar und feststellbar sein (vgl. OVG LSA, Urt. v. 14.11.2002 - 1 L 153/02 - juris, Urt. v. 19.05.2010 - 3 L 465/08 -).
  • BVerwG, 30.10.2002 - 8 C 24.01

    Rückübertragungsausschluss; Widmung zum Gemeingebrauch; konkludente Widmung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 341/09
    Die in § 4 Abs. 1 und 3 StrVO 1974 vorgesehene "Entscheidung über die Öffentlichkeit" einer (Gemeinde-)Straße durch die Räte der Städte und Gemeinden erlangte (äußerst geringe) praktische Bedeutung wiederum nur im Falle von Unklarheiten oder Streitigkeiten (BVerwG, Urt. v. 30.10.2002 - 8 C 24/01 -, VIZ 2003, 284) sowie im Falle des Entzugs der Öffentlichkeit einer Straße.
  • OVG Saarland, 21.05.2002 - 9 W 9/02

    Verkehrszeichen; Schranke; Allgemeinverfügung; Eignung und Erforderlichkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 341/09
    Die auf der Grundlage des Beschlusses des Gemeinderates der Beklagten vom 15. Juni 2006 erfolgte Anordnung der Aufstellung des Straßenpollers ist ein Dauerverwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung i. S. d. § 35 Satz 2 VwVfG (vgl. zu Verkehrseinrichtungen: OVG Saarlouis, Beschl. v. 21.05.2002 - 9 W 9/02 - Rdnr. 10 ; zu Verkehrszeichen: BVerwG, Urt. v. 21.08.2003 - 3 C 15/03 - Rdnr. 16 ).
  • VG Bremen, 01.09.2016 - 5 K 2508/15

    Aufstellung von zwei Sperrpfosten - Blumenkübel; Poller; Sperrpfosten;

    Ein Anspruch auf Aufstellung der begehrten Sperrpfosten bzw. Blumenkübel kann sich aber schon deshalb nicht aus § 45 StVO ergeben, weil es sich hierbei nicht um Verkehrseinrichtungen im Sinne dieser Vorschrift handelt (vgl. mit ausführlicher Begründung VG Koblenz, Urteil vom 22. Februar 2010 - 4 K 774/09.KO, Rn. 39 -, juris; s. a. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. September 2010 - 3 L 341/09 -, Rn. 29, juris).
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