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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2012 - 3 L 17/12   

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https://dejure.org/2012,40746
OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2012 - 3 L 17/12 (https://dejure.org/2012,40746)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.11.2012 - 3 L 17/12 (https://dejure.org/2012,40746)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. November 2012 - 3 L 17/12 (https://dejure.org/2012,40746)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GebOSt § 5; GG Art. 31; StVG § 6a
    Gebührenerhebung für einen Umzug auf der öffentlichen Verkehrsfläche in Sachsen-Anhalt anlässlich des Martinstages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur abschließenden Regelung von Gebührenbefreiungen in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebührenerhebung für einen Umzug auf der öffentlichen Verkehrsfläche in Sachsen-Anhalt anlässlich des Martinstages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 209
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2012 - 3 L 17/12
    Für die Anwendung ergänzender landesrechtlicher Regelungen über Gebührenbefreiungen ist in einem solchen Fall daher kein Raum (vgl. zur Sperrwirkung einer abschließenden bundesrechtlichen Gebührenregelung: BVerfG, Beschl. v. 01.03.1978 - 1 BvR 786/70 u. a. -, juris; BVerwG, Urt. v. 23.04.1998 - 3 C 56.96 -, juris; Urt. v. 01.12.1989 - 8 C 14.88 -, juris; Urt. v. 22.03.1979, a. a. O.).

    Eine solche sich aus Art. 31 GG ergebende Sperrwirkung tritt lediglich dort nicht ein, wo das Bundesrecht einen Vorbehalt zugunsten der Landesgesetzgebung enthält, wie dies typischerweise in der Formulierung, dass landesrechtliche Vorschriften "unberührt" bleiben, zum Ausdruck kommt (vgl. zu dieser Formel: BVerfG, Beschl. v. 01.03.1978, a. a. O. und v. 11.12.1962 - 2 BvL 2/60 u. a. - juris).

  • BVerwG, 22.03.1979 - 7 C 65.75

    Ausführung von Bundesrecht als eigene Angelegenheit - Verfahren zur Einziehung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2012 - 3 L 17/12
    In Ausübung dieser Kompetenz sowie der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG ist im Rahmen der Ermächtigung des § 6a StVG mit Zustimmung des Bundesrates die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erlassen worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.1979 - VII C 65.75 -, juris; zur Vorgängervorschrift: BVerwG, Urt. v. 13.01.1959 - I C 114.57 -, juris).

    Für die Anwendung ergänzender landesrechtlicher Regelungen über Gebührenbefreiungen ist in einem solchen Fall daher kein Raum (vgl. zur Sperrwirkung einer abschließenden bundesrechtlichen Gebührenregelung: BVerfG, Beschl. v. 01.03.1978 - 1 BvR 786/70 u. a. -, juris; BVerwG, Urt. v. 23.04.1998 - 3 C 56.96 -, juris; Urt. v. 01.12.1989 - 8 C 14.88 -, juris; Urt. v. 22.03.1979, a. a. O.).

  • BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60

    Ruhegehalt nach Entnazifizierung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2012 - 3 L 17/12
    Eine solche sich aus Art. 31 GG ergebende Sperrwirkung tritt lediglich dort nicht ein, wo das Bundesrecht einen Vorbehalt zugunsten der Landesgesetzgebung enthält, wie dies typischerweise in der Formulierung, dass landesrechtliche Vorschriften "unberührt" bleiben, zum Ausdruck kommt (vgl. zu dieser Formel: BVerfG, Beschl. v. 01.03.1978, a. a. O. und v. 11.12.1962 - 2 BvL 2/60 u. a. - juris).
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 25/64

    Gebührenpflicht von Bundesbahn und Bundespost

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2012 - 3 L 17/12
    Das den Ländern nach Art. 84 Abs. 1 GG in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung (nachfolgend: a.F.) zustehende Recht zur Regelung des Verwaltungsverfahrens schließt zwar grundsätzlich auch die Kompetenz ein, Verwaltungsgebührenrecht zu setzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.07.1969 - 2 BvL 25/64, 2 BvL 26/64 -, juris).
  • BVerfG, 30.09.2000 - 2 BvR 708/96

    Keine Gerichtsgebührenbefreiung für evangelische Kirchengemeinde durch GG Art 140

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2012 - 3 L 17/12
    Einen aus staatskirchenrechtlichen Bestimmungen ableitbaren Anspruch auf generelle Freistellung von der Erhebung staatlicher Gebühren legt der Kläger nicht dar und ist auch sonst nicht ersichtlich (zum fehlenden Anspruch auf Gerichtsgebührenbefreiung im Verwaltungsprozess: BVerfG, Beschl. v. 30.09.2000 - 2 BvR 708/96 -, juris).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2012 - 3 L 17/12
    Die vom Kläger geltend gemachten "ernstlichen Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen nicht die Zulassung der Berufung; denn mit der Zulassungsbegründungsschrift wird weder ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz noch eine für die Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, 515).
  • BVerwG, 13.01.1959 - I C 114.57

    Zurückweisung einer Revision; Maßnahmen im Straßenverkehr und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2012 - 3 L 17/12
    In Ausübung dieser Kompetenz sowie der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG ist im Rahmen der Ermächtigung des § 6a StVG mit Zustimmung des Bundesrates die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erlassen worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.1979 - VII C 65.75 -, juris; zur Vorgängervorschrift: BVerwG, Urt. v. 13.01.1959 - I C 114.57 -, juris).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2012 - 3 L 17/12
    Grundsätzliche Bedeutung besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.07.1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2012 - 3 L 17/12
    Versammlungen im Sinne von Art. 8 GG und dem Versammlungsgesetz sind örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen zwecks gemeinschaftlicher Erörterung und Kundgebung mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.1989 - 7 C 50/88 -, juris).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 14.88

    Verwaltungsgebühr - Antrag auf Einbürgerung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2012 - 3 L 17/12
    Für die Anwendung ergänzender landesrechtlicher Regelungen über Gebührenbefreiungen ist in einem solchen Fall daher kein Raum (vgl. zur Sperrwirkung einer abschließenden bundesrechtlichen Gebührenregelung: BVerfG, Beschl. v. 01.03.1978 - 1 BvR 786/70 u. a. -, juris; BVerwG, Urt. v. 23.04.1998 - 3 C 56.96 -, juris; Urt. v. 01.12.1989 - 8 C 14.88 -, juris; Urt. v. 22.03.1979, a. a. O.).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 3 C 56.96

    Vergewisserungspflicht; Negativattest; Kostenbefreiung; Verwaltungsgebühren;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11

    Zur Verlängerung der Zeitdauer der Berufung eines Soldaten auf Zeit nach § 40

  • VG Darmstadt, 28.03.2014 - 3 K 516/12
    Wegen der weiteren Einzelheiten des S a c h - u n d Streitstandes wird a u f d e n übrigen Inhalt der Gerichtsakte, auf zwei Hefte Behördenakte des Bundesamtes, ein Heft Behördenakte des RP Darmstadt, ein Heft Behördenakte des Landrats des Landkreises Darmstadt- Dieburg, zwei Bände Gerichtsakten des V G Darmstadt in den Verfahren 5 K 1862/09,DA.A und 3 L 17/12.DA.A sowie auf die mit der in der Generalakte befindlichen Verfügung des Gerichts v o m 09.08.2004 und mit Verfügung vom 21.02.2014 eingeführten Erkenntnis­ quellen Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
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