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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - 1 M 87/09   

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OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - 1 M 87/09 (https://dejure.org/2009,15663)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.12.2009 - 1 M 87/09 (https://dejure.org/2009,15663)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 1 M 87/09 (https://dejure.org/2009,15663)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konsequenzen eines Verbots der Führung einer Dienststelle aus zwingenden dienstlichen Gründen; Erhebliche Beeinträchtigung des Dienstbetriebs durch Äußerung nationalsozialistischer Ideologien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Konsequenzen eines Verbots der Führung einer Dienststelle aus zwingenden dienstlichen Gründen; Erhebliche Beeinträchtigung des Dienstbetriebs durch Äußerung nationalsozialistischer Ideologien

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 367
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.07.1979 - 1 WB 67.78
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - 1 M 87/09
    Anders als bei der vorläufigen Dienstenthebung im Zusammenhang mit einem disziplinargerichtlichen Verfahren gemäß § 38 DG LSA kommt es bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach §§ 60 BG LSA , 39 BeamtStG nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes; dies schließt gleichwohl nicht aus, dass zugleich ein Schuldvorwurf gegenüber dem Beamten begründet werden kann (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - Az.: 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250 [m.w.N.]).

    Die endgültige Aufklärung ist den in §§ 60 Abs. 1 Satz 2 BG LSA , § 39 Satz 2 BeamtStG aufgeführten weiteren Verfahren vorbehalten (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - Az.: 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250 ).

    Hiervon ausgehend konnte der Antragsgegner im Zeitpunkt der Anordnung des Verbotes der Führung der Dienstgeschäfte (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - Az.: 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250 ; Beschluss vom 19. November 1998 - Az.: 1 WB 36.98 -, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2) auf Grund der Zeugenaussage des Zeugen F. davon ausgehen, dass der Antragsteller im Rahmen eines Dienstgespräches u.a. betreffend zwei Strafgefangene geäußert hat: "Die kann man nicht mehr behandeln, die kann man nur noch vergasen!" Wenn der Zeuge G. eine solche Aussage nicht vernommen hat, rechtfertigt dies nicht die Annahme, der Zeuge F. äußere die Unwahrheit.

    Demgegenüber musste das persönliche Interesse des Antragstellers an der unmittelbaren Fortsetzung seines Dienstes (Anspruch auf amtsangemessene Verwendung) zurücktreten (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - Az.: 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250 ).

    Mit dem Verbot der Dienstausübung nach § 60 Abs. 1 Satz 1 BG LSA i.V.m. § 39 Satz 1 BeamtStG stand dem Antragsgegner eine Maßnahme zur Verfügung, die es ihm erlaubte, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen im Interesse der Wahrung des Ansehens des Justizvollzuges durch sofortiges Eingreifen der gegebenen Gefährdung schnell zu begegnen (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - Az.: 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250 ).

    Anders als bei der vorläufigen Dienstenthebung im Zusammenhang mit einem disziplinargerichtlichen Verfahren nach § 38 DG LSA wird dabei - wie bereits ausgeführt - nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten abgestellt, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes (vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - Az.: 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250 [m.w.N.]).

  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 36.98

    Recht der Soldaten - Verbot der Dienstausübung und Uniformverbot lediglich bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - 1 M 87/09
    Zwingende dienstliche Gründe sind gegeben, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. November 1998 - Az.: 1 WB 36.98 -, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2 [m.w.N.]; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 11. Juni 1997 - Az.: B 3 S 357/96 -, veröffentlicht bei [...] = ZBR 1998, 321, LKV 1998, 458).

    Um einen hinreichenden Tatverdacht annehmen zu können, muss der Dienstherr zwar vom Vorliegen gewisser Belastungsmomente überzeugt sein, jedoch kann die Aufklärung von Widersprüchen zwischen den Angaben der Beteiligten und den vorhandenen Beweisergebnissen der disziplinargerichtlichen Überprüfung überlassen bleiben (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. November 1998 - Az.: 1 WB 36.98 -, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2 [m.w.N.]).

    Hiervon ausgehend konnte der Antragsgegner im Zeitpunkt der Anordnung des Verbotes der Führung der Dienstgeschäfte (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - Az.: 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250 ; Beschluss vom 19. November 1998 - Az.: 1 WB 36.98 -, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2) auf Grund der Zeugenaussage des Zeugen F. davon ausgehen, dass der Antragsteller im Rahmen eines Dienstgespräches u.a. betreffend zwei Strafgefangene geäußert hat: "Die kann man nicht mehr behandeln, die kann man nur noch vergasen!" Wenn der Zeuge G. eine solche Aussage nicht vernommen hat, rechtfertigt dies nicht die Annahme, der Zeuge F. äußere die Unwahrheit.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.06.1997 - B 3 S 357/96
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - 1 M 87/09
    Zwingende dienstliche Gründe sind gegeben, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. November 1998 - Az.: 1 WB 36.98 -, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2 [m.w.N.]; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 11. Juni 1997 - Az.: B 3 S 357/96 -, veröffentlicht bei [...] = ZBR 1998, 321, LKV 1998, 458).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2006 - 1 M 198/06

    Zur Nichtigkeit der Ernennung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - 1 M 87/09
    Wie sich aus §§ 60 Abs. 1 Satz 2 BG LSA , 39 Satz 2 BeamtStG ergibt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass dem Verbotsverfahren ein auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren zu folgen hat (vgl. schon: OVG LSA, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - Az.: 1 M 198/06 -, veröffentlicht bei [...]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2016 - 1 M 131/16

    Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr bleibt die Führung der Dienstgeschäfte

    Mit der beamtenrechtlichen Entscheidung nach § 39 Satz 1 BeamtStG einerseits und den Befugnissen des Disziplinarrechts andererseits stehen dem Dienstherrn einander ergänzende Eingriffsgrundlagen selbstständig nebeneinander zur Verfügung, die unterschiedliche Zweckrichtungen verfolgen und an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden sind (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 22. Dezember 2009 - 1 M 87/09 -, juris Rn. 4, 13, und vom 23. Februar 2011 - 1 M 16/11 -, juris Rn. 9; s. auch BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67.78 -, juris Rn. 39; NdsOVG, Beschluss vom 20. April 2010 - 5 ME 282/09 -, juris Rn. 22).

    Mithin geht der Gesetzgeber im Gegenteil davon aus, dass dem Verbotsverfahren ein auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren zu folgen hat (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 22. Dezember 2009, a. a. O. Rn. 4, und vom 23. Februar 2011, a. a. O. Rn. 7).

    Hat die Maßnahme nach § 39 Satz 1 BeamtStG - wie erwähnt - bloß vorläufigen Charakter und ist die endgültige Aufklärung gerade den in § 39 Satz 2 BeamtStG aufgeführten weiteren Verfahren vorbehalten (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 22. Dezember 2009, a. a. O. Rn. 5, und vom 23. Februar 2011, a. a. O. Rn. 10), erschließt sich gleichfalls nicht, inwiefern die Antragsgegnerin mit dem Verbot quasi rechtsmissbräuchlich bezweckt haben soll, "vollendete Tatsachen" im Hinblick auf eine Entfernung des Antragstellers aus dem (Ehren-) Beamtenverhältnis zu schaffen.

    Da die Entscheidung in der Hauptsache vorweggenommen wird, sieht der Senat von einer Halbierung des Auffangwerts in Anlehnung an Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (NVwZ-Beilage 2013, 57) ab (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 22. Dezember 2009, a. a. O. Rn. 15, und vom 23. Februar 2011, a. a. O. Rn. 17).

  • VG Münster, 10.07.2017 - 13 K 5475/16
    "So hat das Verwaltungsgericht Magdeburg bezüglich eines beamtenrechtlichen Verbotes der Führung der Dienstgeschäfte wegen der Äußerung eines Justizvollzugsbeamten: "Die kann man nicht mehr behandeln, die kann man nur noch vergasen", eine Ansehensschädigung des Justizvollzugsdienstes und des gesamten Berufsbeamtentums angenommen (Beschl. vom 16.11.2009, 5 B 279/09 MD, bestätigt durch OVG LSA, Beschl. vom 22.12.2009, 1 M 87/09; beide juris).
  • VG Düsseldorf, 18.05.2016 - 13 L 832/16

    Anordnung des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte aus dienstlichen Gründen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67/78 -, juris, Rz. 39; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 1 M 87/09 -, juris, Rz. 13; Nieders.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2011 - 1 M 16/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Zum Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines

    Wie sich aus § 39 Satz 2 BeamtStG ergibt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass dem Verbotsverfahren ein auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren zu folgen hat ( vgl. schon: OVG LSA, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - Az.: 1 M 198/06 - und Beschluss vom 22. Dezember 2009 - Az.: 1 M 87/09 -, jeweils veröffentlicht bei juris ).

    Im Hinblick darauf, dass das Antragsbegehren im Erfolgsfalle letztlich dem Ergebnis in einem Hauptsacheverfahren entsprochen hätte, war der hiernach anzunehmende Wert nicht zu halbieren ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - Az.: 1 M 87/09 -, veröffentlicht bei juris; Ziffer II. 1.5 Satz 2 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit - Fassung 2004 -, NVwZ 2004, 1327 ).

  • VG Cottbus, 24.08.2020 - 4 L 284/20

    Antrag des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen auf

    Um einen hinreichenden Tatverdacht annehmen zu können, muss der Dienstherr zwar vom Vorliegen gewisser Belastungsmomente überzeugt sein, jedoch kann die Aufklärung von Widersprüchen zwischen den Angaben der Beteiligten und den vorhandenen Beweisergebnissen der disziplinargerichtlichen Überprüfung überlassen bleiben (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. November 1998 - Az.: 1 WB 36.98 -, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2 [m. w. N.]; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 1 M 87/09 -, Rn. 4 - 5, juris).

    So wird das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte etwa bei sexuellen Übergriffen bzw. "Distanzüberschreitungen" eines Lehrers gegen Schüler (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 6 A 2586/12 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 6 B 265/17 -, juris; außerdienstliches Vergehen ähnlicher Art: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. April 2010 - 5 ME 282/09 -, juris), bei einem Leiter einer JVA aus der innerhalb kurzer Zeit mehrere Häftlinge ausgebrochen sind (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 6 A 1454/13 -, juris), bei Verdacht des Diebstahls durch einen Polizeibeamten (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. März 2017 - 3 ZB 16.921 -, juris; anders dagegen bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen einen Bürgermeister: Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25. November 2008 - 2 M 156/08 -, juris), bei rechtsextremer und zumindest latent rassistischer Einstellung eines Beamten und damit gegebener Zweifel an seiner Verfassungstreue (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05. August 2016 - 2 MB 23/16 -, juris Rn. 17,; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 1 M 87/09 -, juris; ), bei Dienstunfähigkeit (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 06. September 2011 - 2 B 519/09 -, juris; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 01. Februar 2010 - 5 ME 270/09 -, juris) oder bei gravierender und andauernder Pflichtenverletzung (etwa Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 6 B 359/18 -, juris; Teilnahme an einem Fußballspiel trotz Krankschreibung, gegenteiliger Weisung des Dienstherrn und bereits eingeleitetem Disziplinarverfahren: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 25. Juni 2019 - 1 B 139/19 -, juris) für gerechtfertigt gehalten.

    Aus dieser Regelung, die das Erlöschen des Verbots bestimmt, wenn nicht bis zum Ablauf von drei Monaten gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der Ernennung oder auf eine Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren eingeleitet worden ist, ergibt sich die gesetzgeberische Intention, dem Verbotsverfahren eines der genannten Verfahren folgen zu lassen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. April 2013 - OVG 4 S 25.13 -, juris, Rn. 10; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Juni 2012 - 2 B 520/09 -, juris, Rn. 3; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Februar 2011 - 1 M 16/11 -, Rn. 7; juris Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 1 M 87/09 -,, Rn. 4- 5, juris,; a.A. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. April 2010 - 5 ME 282/09 -,, Rn. 21, juris,).

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2010 - 5 ME 282/09

    Verhältnismäßigkeit eines Lehrverbots eines Sportlehrers wegen des Verdachts

    Sie sind gegeben, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt werden würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. zur entsprechenden Vorschrift des § 22 SG BVerwG, Beschl. v. 19.11.1998 - 1 WB 36/98 -, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2 = DVBl. 1999, 326 = NVwZ-RR 1999, 323 = DÖV 1999, 305, zitiert nach juris Langtext, Rn. 5; Beschl. v. 17.7.1979 - 1 WB 67/78 -, BVerwGE 63, 250 = ZBR 1980, 324, zitiert nach juris Langtext, Rn. 40 sowie zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 60 Abs. 1 Satz 1 LBG S-A OVG S-A, Beschl. v. 22.12.2009 - 1 M 87/09 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 4).
  • VG Magdeburg, 31.01.2019 - 15 A 13/17

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Staatsnegation -

    So hat das Verwaltungsgericht Magdeburg bezüglich eines beamtenrechtlichen Verbotes der Führung der Dienstgeschäfte wegen der Äußerung eines Justizvollzugsbeamten: "Die kann man nicht mehr behandeln, die kann man nur noch vergasen", eine (bloße) Ansehensschädigung des Justizvollzugsdienstes und des gesamten Berufsbeamtentums angenommen (Beschl. v. 16.11.2009, 5 B 279/09 MD, bestätigt durch OVG LSA, Beschl. v. 22.12.2009, 1 M 87/09; beide juris).
  • VG Magdeburg, 02.11.2016 - 15 B 29/16

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Polizeivollzugsbeamter; Eintreten

    So hat das Verwaltungsgericht Magdeburg bezüglich eines beamtenrechtlichen Verbotes der Führung der Dienstgeschäfte wegen der Äußerung eines Justizvollzugsbeamten: "Die kann man nicht mehr behandeln, die kann man nur noch vergasen", eine Ansehensschädigung des Justizvollzugsdienstes und des gesamten Berufsbeamtentums angenommen (Beschl. v. 16.11.2009, 5 B 279/09 MD, bestätigt durch OVG LSA, Beschl. v. 22.12.2009, 1 M 87/09; beide juris).
  • VG Halle, 09.06.2021 - 5 B 175/21

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gegenüber Hauptverwaltungsbeamten

    Um einen hinreichenden Tatverdacht annehmen zu können, muss der Dienstherr zwar vom Vorliegen gewisser Belastungsmomente überzeugt sein, jedoch kann die Aufklärung von Widersprüchen zwischen den Angaben der Beteiligten und den vorhandenen Beweisergebnissen der disziplinargerichtlichen Überprüfung überlassen bleiben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 1 M 87/09 - a.a.O.).

    Derartige Gründe sind gegeben, wenn bei einer weiteren Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 1 M 87/09 - juris).

    Dabei kommt es bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 BeamtStG i.V.m. § 53 LBG LSA nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes, was gleichwohl nicht ausschließt, dass zugleich ein Schuldvorwurf gegenüber dem Beamten begründet werden kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 1 M 87/09 - a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 22.10.2010 - 26 L 1562/10

    Ratingen: Suspendierter Beigeordneter obsiegt im Eilverfahren

    Eine uneingeschränkte Fortgeltung des Verbots nehmen an: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 1 M 87/09 -, juris, Rn. 13; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. April 2010 - 5 ME 282/09 -, juris, Rn. 22, jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67/78 -.
  • VG Augsburg, 14.01.2016 - Au 2 K 15.283

    Suspendierung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe

  • VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 6/19

    Verweis gegen einen Bundesbeamten wegen Äußerungen in AfD WhatsApp-Chat -

  • VG Magdeburg, 02.11.2016 - 15 B 32/16

    Disziplinarrecht: Einbehaltung der Dienstbezüge und vorläufige Dienstenthebung

  • VG Magdeburg, 26.08.2013 - 8 B 13/13

    Disziplinarrecht (Antrag nach § 61 Abs. 1 DG LSA; vorläufige Dienstenthebung)

  • VG Münster, 26.02.2018 - 13 K 768/17
  • VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 4/19

    Disziplinarmaßnahme gegen Bundesbeamten wegen Äußerungen in AfD WhatsApp-Chat

  • VG Magdeburg, 27.09.2018 - 15 A 41/16

    Disziplinarmaßnahme wegen Absingens von Wehrmachtsliedern durch

  • VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 5/15

    Disziplinarrecht: Dienstenthebung nach disziplinarrechtlich relevanter

  • VG Magdeburg, 16.03.2015 - 8 B 3/15

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Polizeivollzugsbeamter; Nähe zur

  • BVerwG, 28.10.2021 - 1 WRB 2.21

    Systemkonformität des Nebeneinanders von Dienstausübungsverbot und gerichtlichem

  • VG Magdeburg, 14.08.2023 - 15 B 29/23

    Unwirksame Entlassung eines Probebeamten wegen charakterlicher Nichteignung -

  • VG Saarlouis, 27.02.2019 - 2 L 1394/18

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen der weisungswidrigen Teilnahme an

  • VG Magdeburg, 23.01.2013 - 8 A 21/12

    Disziplinarverfügung wegen der Ansehensschädigung des Berufsstandes der

  • VG Magdeburg, 01.12.2011 - 8 A 18/10

    Unterlassung des Einschreitens eines Bürgermeisters gegen nationalsozialistische

  • VG Hannover, 11.09.2013 - 13 B 6236/13

    Rechtmäßigkeit des Untersagens des Führens der Dienstgeschäfte gegenüber einem

  • VG Arnsberg, 22.05.2013 - 2 K 2803/12

    Untersagung der Ausübung der Dienstgeschäfte eines Lehrers wegen fehlender

  • VG Magdeburg, 08.06.2011 - 8 A 16/10

    Disziplinarrecht: Geschäftsführung einer Gerichtsvollzieherin; Bargeldbestand;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2011 - 1 M 31/11

    Zum Begriff "inhabergeführte Einraumgaststätte"

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2022 - 1 M 56/22

    Einreichung einer elektronisch übermittelten Beschwerdeschrift durch eine

  • VG Halle, 08.08.2023 - 5 B 276/23

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach Hitlergruß

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