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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 2 L 36/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 2 L 36/20 (https://dejure.org/2021,7739)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.02.2021 - 2 L 36/20 (https://dejure.org/2021,7739)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 2 L 36/20 (https://dejure.org/2021,7739)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis sowie hilfsweise die Erteilung einer Befreiung für ein bereits errichtetes eineinhalbgeschossiges Gebäude; Fehlen des Sachentscheidungsinteresses für die Erteilung einer Baugenehmigung bei der Notwendigkeit weiterer ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.07.1993 - 4 B 110.93

    Baugenehmigung - Zivilrechtliche Hindernisse - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 2 L 36/20
    Im Rechtsstreit erfüllt das Rechtsschutzinteresse oder Rechtsschutzbedürfnis die Funktion des Sachbescheidungsinteresses im Verwaltungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. August 1996 - 9 C 169.95 - juris Rn. 12; Beschluss vom 20. Juli 1993 - 4 B 110.93 - juris Rn. 3; VGH BW, Urteil vom 16. November 2005 - 1 S 2953/04 - juris Rn. 42).

    An einem schutzwürdigen Interesse an der begehrten Entscheidung des Gerichts fehlt es, wenn der Rechtsschutz unnütz in Anspruch genommen wird; in diesem Sinne nutzlos ist eine Rechtsverfolgung u.a. dann, wenn ihr Ziel die Erteilung einer Genehmigung ist, die sich mit Rücksicht auf die rechtlichen Verhältnisse nicht verwirklichen lässt; ob sich die Hinderungsgründe aus dem öffentlichen Recht oder dem Zivilrecht herleiten lassen, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle (BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 1993, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - 2 L 70/16

    Erteilung einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 2 L 36/20
    Den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der Senat mit Beschluss vom 22. Februar 2018 (2 L 70/16) ab.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 2 L 124/15

    Reichweite der Rechtskraft einer Klageabweisung in einem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 2 L 36/20
    Ist ein Genehmigungsgesuch Gegenstand nicht nur eines Verwaltungsverfahrens, sondern noch dazu eines nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gewesen, so erfasst die Rechtskraft der Klageabweisung auch die Frage der materiellen Rechtswidrigkeit; der Kläger ist bei gleichbleibender Rechts- und Sachlage gehindert, in einem nachfolgenden erneuten Genehmigungsantragsverfahren mit Erfolg geltend zu machen, dass sein Vorhaben - entgegen der vorangegangenen rechtskräftigen Entscheidung - doch materiell rechtmäßig sei (vgl. zur Baugenehmigung: BVerwG, Urteil vom 6. Juni 1975 - IV C 15.73 - juris Rn. 16; Beschluss des Senats vom 28. November 2016 - 2 L 124/15 - juris Rn. 7, m.w.N.).
  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 169.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 2 L 36/20
    Im Rechtsstreit erfüllt das Rechtsschutzinteresse oder Rechtsschutzbedürfnis die Funktion des Sachbescheidungsinteresses im Verwaltungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. August 1996 - 9 C 169.95 - juris Rn. 12; Beschluss vom 20. Juli 1993 - 4 B 110.93 - juris Rn. 3; VGH BW, Urteil vom 16. November 2005 - 1 S 2953/04 - juris Rn. 42).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 2 L 36/20
    Solche Zweifel liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 36, m.w.N.).
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 2 L 36/20
    Ist ein Genehmigungsgesuch Gegenstand nicht nur eines Verwaltungsverfahrens, sondern noch dazu eines nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gewesen, so erfasst die Rechtskraft der Klageabweisung auch die Frage der materiellen Rechtswidrigkeit; der Kläger ist bei gleichbleibender Rechts- und Sachlage gehindert, in einem nachfolgenden erneuten Genehmigungsantragsverfahren mit Erfolg geltend zu machen, dass sein Vorhaben - entgegen der vorangegangenen rechtskräftigen Entscheidung - doch materiell rechtmäßig sei (vgl. zur Baugenehmigung: BVerwG, Urteil vom 6. Juni 1975 - IV C 15.73 - juris Rn. 16; Beschluss des Senats vom 28. November 2016 - 2 L 124/15 - juris Rn. 7, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - 7 A 2836/08

    Bauantrag für die Nutzungsänderung eines Grundstücks in ein Modellfluggelände;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 2 L 36/20
    Unabhängig davon ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf eine Gleichbehandlung im Unrecht und daher auch nicht auf die Erteilung einer rechtswidrigen (Bau-)Genehmigung vermittelt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 9 ZB 18.2090 - juris Rn. 16; OVG BBg, Urteil vom 29. Oktober 2019 - OVG 2 B 2.18 - juris Rn. 75; SächsOVG, Urteil vom 6. Juli 2015 - 1 A 456/14 - juris Rn. 21; OVG NW, Urteil vom 14. Juni 2010 - 7 A 2836/08 - juris Rn. 61).
  • OVG Sachsen, 06.07.2015 - 1 A 456/14

    Splittersiedlung, Verfestigung, Wochenendhaus, faktisches Wochenendhausgebiet,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 2 L 36/20
    Unabhängig davon ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf eine Gleichbehandlung im Unrecht und daher auch nicht auf die Erteilung einer rechtswidrigen (Bau-)Genehmigung vermittelt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 9 ZB 18.2090 - juris Rn. 16; OVG BBg, Urteil vom 29. Oktober 2019 - OVG 2 B 2.18 - juris Rn. 75; SächsOVG, Urteil vom 6. Juli 2015 - 1 A 456/14 - juris Rn. 21; OVG NW, Urteil vom 14. Juni 2010 - 7 A 2836/08 - juris Rn. 61).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2019 - 2 B 2.18

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Betrieb einer prostitutiven Einrichtung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 2 L 36/20
    Unabhängig davon ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf eine Gleichbehandlung im Unrecht und daher auch nicht auf die Erteilung einer rechtswidrigen (Bau-)Genehmigung vermittelt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 9 ZB 18.2090 - juris Rn. 16; OVG BBg, Urteil vom 29. Oktober 2019 - OVG 2 B 2.18 - juris Rn. 75; SächsOVG, Urteil vom 6. Juli 2015 - 1 A 456/14 - juris Rn. 21; OVG NW, Urteil vom 14. Juni 2010 - 7 A 2836/08 - juris Rn. 61).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2005 - 1 S 2953/04

    Wirksamkeit einer Gesamtanlagenschutzsatzung; fehlendes Rechtsschutzinteresse für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 2 L 36/20
    Im Rechtsstreit erfüllt das Rechtsschutzinteresse oder Rechtsschutzbedürfnis die Funktion des Sachbescheidungsinteresses im Verwaltungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. August 1996 - 9 C 169.95 - juris Rn. 12; Beschluss vom 20. Juli 1993 - 4 B 110.93 - juris Rn. 3; VGH BW, Urteil vom 16. November 2005 - 1 S 2953/04 - juris Rn. 42).
  • VGH Bayern, 14.04.2020 - 9 ZB 18.2090

    Beseitigungsanordnung für Stützmauer - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2023 - 2 L 59/22

    Baugenehmigung für ein Gebäude im Außenbereich - Dienen für landwirtschaftlichen

    Unabhängig davon, dass die Ausführungen der Klägerin nicht erkennen lassen, ob der von ihr genannte Bezugsfall mit dem vorliegenden Fall vergleichbar ist, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf eine Gleichbehandlung im Unrecht und daher auch nicht auf die Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung vermittelt (vgl. Beschluss des Senats vom 23. Februar 2021 - 2 L 36/20 - juris Rn. 13, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2021 - 2 M 52/21

    Faktisches Baugebiet; Neubau einer Kläranlage; Befreiung; Wohl der Allgemeinheit;

    Erst wenn eine zusätzlich erforderliche fachgesetzliche Gestattung unanfechtbar versagt worden ist, fehlt es an dem für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlichen Sachbescheidungsinteresse (vgl. Beschluss des Senats vom 23. Februar 2021 - 2 L 36/20 - juris Rn. 11, m.w.N.).
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