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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 1 L 38/22.Z   

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OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 1 L 38/22.Z (https://dejure.org/2023,7367)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.02.2023 - 1 L 38/22.Z (https://dejure.org/2023,7367)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Februar 2023 - 1 L 38/22.Z (https://dejure.org/2023,7367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 5 Abs 1 FischG, § 6 Abs 1 FischG, § 14 Abs 1 FischG, § 19 Abs 1 FischG, § 55 Abs 1 FischG
    Mitgliedschaft in einer Fischereigenossenschaft; Eintragung selbständiger Fischereirechte in ein Wasserbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzliche Anerkennung eines Vorrangs bestehender (tradierter) selbständiger Fischereirechte vor einem Eigentumsfischereirecht; Anerkennung der Mitgliedschaft in einer Fischereigenossenschaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 1 L 38/22
    Denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 12).

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteils ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteils (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000, a. a. O. Rn. 17).

    Soweit der Antragsteller hingegen die Schwierigkeiten des Falls darin erblickt, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, hat er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000, a. a. O. Rn. 17; s. zum Vorstehenden insgesamt OVG LSA, Beschlüsse vom 27. März 2015 - 1 L 39/14 -, juris Rn. 32, vom 24. Februar 2020 - 1 L 58/18 -, juris Rn. 29, und vom 17. Juni 2020 - 1 L 33/20 -, juris Rn. 55).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 1 L 38/22
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006, a. a. O. m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - 1 L 33/20

    Chefarzt-Nutzungsentgelt für privatärztliche Leistungen als Nebentätigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 1 L 38/22
    Soweit der Antragsteller hingegen die Schwierigkeiten des Falls darin erblickt, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, hat er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000, a. a. O. Rn. 17; s. zum Vorstehenden insgesamt OVG LSA, Beschlüsse vom 27. März 2015 - 1 L 39/14 -, juris Rn. 32, vom 24. Februar 2020 - 1 L 58/18 -, juris Rn. 29, und vom 17. Juni 2020 - 1 L 33/20 -, juris Rn. 55).

    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (zum Ganzen OVG LSA, Beschlüsse vom 28. April 2014 - 1 L 75/13 -, juris Rn. 39, und vom 17. Juni 2020 - 1 L 33/20 -, juris Rn. 58, jeweils m. w. N.; s. auch BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2016 - 5 B 3.16 D -, juris Rn. 26, vom 12. Januar 2017 - 5 B 75.16 -, juris Rn. 4 und vom 17. Februar 2017 - 5 B 12.16 -, juris Rn. 2).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2020 - 1 L 58/18

    Verstoß gegen das Mehrfachbeförderungsverbot bei Zahlung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 1 L 38/22
    Soweit der Antragsteller hingegen die Schwierigkeiten des Falls darin erblickt, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, hat er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000, a. a. O. Rn. 17; s. zum Vorstehenden insgesamt OVG LSA, Beschlüsse vom 27. März 2015 - 1 L 39/14 -, juris Rn. 32, vom 24. Februar 2020 - 1 L 58/18 -, juris Rn. 29, und vom 17. Juni 2020 - 1 L 33/20 -, juris Rn. 55).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 13 LA 160/18

    Berufung; ernstliche Zweifel ; Fachkunde; Fachkundenachweis; grundsätzliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 1 L 38/22
    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 13. März 2019 - 13 LA 160/18 -, juris Rn. 9; VGH BW, Beschluss vom 11. Februar 2019 - 12 S 2789/18 -, juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 1 A 185/15

    Anrechnung einer fiktiven Rente eines Beamten ohne Möglichkeit der Nachzahlung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 1 L 38/22
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt deshalb, wenn sich die als grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts nach allgemeinen Auslegungsmethoden und auf der Basis der bereits vorliegenden Rechtsprechung ohne Weiteres beantworten lässt (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 1 A 185/15 -, juris Rn. 3, und vom 1. August 2022 - 13 A 2646/20 -, juris Rn. 75; HessVGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 A 645/14.Z -, juris Rn. 31; OVG RP, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 2 A 11035/17 -, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 1 L 38/22
    Dabei lässt er indes außer Acht und setzt sich dementsprechend auch nicht inhaltlich damit auseinander, dass das Verwaltungsgericht selbständige Fischereirechte anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 19. Juni 1985 - 1 BvL 57/79 -, juris Rn. 22) als ebenfalls dem Schutz der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG unterstehend angesehen und im Übrigen ausgeführt hat, die gesetzliche Anerkennung eines im Zeitpunkt des Inkrafttretens des FischG schon bestehenden und ein Gewässergrundstück belastenden Rechts stelle sich nicht als Entziehung einer konkreten subjektiven Eigentumsposition dar.
  • VGH Hessen, 10.11.2015 - 1 A 645/14

    Ruhegehaltsfähige Ausbildungszeiten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 1 L 38/22
    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt deshalb, wenn sich die als grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts nach allgemeinen Auslegungsmethoden und auf der Basis der bereits vorliegenden Rechtsprechung ohne Weiteres beantworten lässt (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 1 A 185/15 -, juris Rn. 3, und vom 1. August 2022 - 13 A 2646/20 -, juris Rn. 75; HessVGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 A 645/14.Z -, juris Rn. 31; OVG RP, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 2 A 11035/17 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 3.16

    Verbot überlanger Verfahrensdauer; Zurechnung zulässigen Prozessverhaltens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 1 L 38/22
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (zum Ganzen OVG LSA, Beschlüsse vom 28. April 2014 - 1 L 75/13 -, juris Rn. 39, und vom 17. Juni 2020 - 1 L 33/20 -, juris Rn. 58, jeweils m. w. N.; s. auch BVerwG, Beschlüsse vom 26. September 2016 - 5 B 3.16 D -, juris Rn. 26, vom 12. Januar 2017 - 5 B 75.16 -, juris Rn. 4 und vom 17. Februar 2017 - 5 B 12.16 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2012 - 1 L 56/12

    Feststellung einer Laufbahnbefähigung, erstes Einstiegsamt im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 1 L 38/22
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OVG LSA, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 1 L 56/12 -, juris Rn. 19 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235

    Antrag auf Entfernung eines Stahlpfostens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2014 - 1 L 75/13

    Therapietandem mit Elektrohilfsmotor

  • BVerwG, 17.02.2017 - 5 B 12.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2019 - 12 S 2789/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Rüge der Verletzung der Sachverhalts- und

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 2 A 11035/17

    Ehrensold für ehemaligen kommunalen Ehrenbeamten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2022 - 13 A 2646/20

    Erteilung der Genehmigung für die Einrichtung und den Betrieb der Linienverkehre;

  • BVerwG, 12.01.2017 - 5 B 75.16

    Beginn der Ausschlussfrist des § 2 Abs. 2 S. 2 BUKG nach Beendigung des Umzuges

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2015 - 1 L 39/14

    Angliederung an einen Eigenjagdbezirk

  • OLG Brandenburg, 10.05.2012 - 5 U 18/10

    Fischereirecht an einem Gewässer in Brandenburg: Erschütterung der

  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

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