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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 2 L 128/21.Z   

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https://dejure.org/2023,7373
OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 2 L 128/21.Z (https://dejure.org/2023,7373)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.02.2023 - 2 L 128/21.Z (https://dejure.org/2023,7373)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Februar 2023 - 2 L 128/21.Z (https://dejure.org/2023,7373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Ausweisung eines mit Drogen in Konflikt geratenen Ausländers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 53 Abs. 1
    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als Anspruch eines Ausländers mit Suchterkrankung; Treffen der Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte einer eigenständigen Prognose zur Wiederholungsgefahr bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CS 22.1456

    Rechtmäßige Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 2 L 128/21
    Bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen, kann von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2022 - 19 CS 22.1456 - juris Rn. 53, m.w.N., OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25. Februar 2021 - 7 A 10826/20 - juris Rn. 58).

    Solange sich der Ausländer nicht außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit auf einen Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde (BayVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2022 - 19 CS 22.1456 - juris Rn. 53, m.w.N., OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25. Februar 2021 - 7 A 10826/20 - juris Rn. 58).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 7 A 10826/20

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines mit Drogen in Konflikt geratenen Ausländers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 2 L 128/21
    Bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen, kann von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2022 - 19 CS 22.1456 - juris Rn. 53, m.w.N., OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25. Februar 2021 - 7 A 10826/20 - juris Rn. 58).

    Solange sich der Ausländer nicht außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit auf einen Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde (BayVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2022 - 19 CS 22.1456 - juris Rn. 53, m.w.N., OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25. Februar 2021 - 7 A 10826/20 - juris Rn. 58).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2017 - 2 L 119/15

    Ausweisung eines straffälligen Ausländers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 2 L 128/21
    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (BVerwG, Urteil vom 16. November 2000 - 9 C 6.00 - juris Rn. 16; Beschluss des Senats vom 6. Februar 2017 - 2 L 119/15 - juris Rn. 17, m.w.N.).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 2 L 128/21
    Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte haben bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen; dabei sind sie an die Feststellungen und Beurteilungen der Strafgerichte rechtlich nicht gebunden (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18, m.w.N.).
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 2 L 128/21
    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (BVerwG, Urteil vom 16. November 2000 - 9 C 6.00 - juris Rn. 16; Beschluss des Senats vom 6. Februar 2017 - 2 L 119/15 - juris Rn. 17, m.w.N.).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 2 L 128/21
    Solche Zweifel liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 - juris, Rn. 36, m.w.N.).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 2 L 128/21
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).
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