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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 5 L 1/22   

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https://dejure.org/2023,7377
OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 5 L 1/22 (https://dejure.org/2023,7377)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.02.2023 - 5 L 1/22 (https://dejure.org/2023,7377)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Februar 2023 - 5 L 1/22 (https://dejure.org/2023,7377)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PersVG LSA § 8 ; PersVG LSA § 45 S. 1
    Anrechnung der für Personalratsmitglieder bei der Teilnahme an Schulungsveranstaltungen angefallenen Reisezeiten als Dienstzeiten; Freistellung der Mitglieder des Personalrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2023, 439
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 5 L 1/22
    Auch aus den Gesetzesmaterialien zu § 44 Abs. 1 bis 3 PersVG LSA und § 45 Satz 1 PersVG LSA, die zur Stütze eines bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes abgeleiteten Ergebnisses, aber auch zur Behebung von Zweifeln bei der Auslegung nicht eindeutiger Vorschriften herangezogen werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1981 - 1 BvR 898/79 -, BVerfGE 59, 128 ff. [153]), lässt sich nichts Gegenteiliges entnehmen.
  • BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 526/83

    Anspruch auf Freizeitausgleich für Reisezeiten zum Erreichen einer auswärtigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 5 L 1/22
    - 6 AZR 526/83 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 34.00

    Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten; Weitergewährung der - an vom

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 5 L 1/22
    So sei das Bundesverwaltungsgericht in einem Streit über die Weiterzahlung einer Erschwerniszulage in seinem Beschluss vom 13. September 2001 (2 C 34/00.juris) von der Zulässigkeit des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens ausgegangen.
  • BVerwG, 26.02.2003 - 6 P 9.02

    Schulungskosten; Antragsbefugnis des Personalrats; fehlende Haushaltsmittel;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 5 L 1/22
    Zudem erfolgt die Teilnahme an Schulungen, in denen den Personalratsmitgliedern Kenntnisse vermittelt werden, die für die Tätigkeit im Personalrat benötigt werden, nicht allein im Interesse des Personalratsmitglieds, sondern vor allem im Interesse der Beschäftigten und der Dienststelle an einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung personalvertretungsrechtlicher Aufgaben (vgl. zur Erstattung von Schulungskosten: BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2003 - BVerwG 6 P 9.02 -, juris Rn. 14, m. w. N.).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 43.78

    Umfang einer Streitigkeit über die Rechtsstellung der Personalvertretung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 5 L 1/22
    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht zwar - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hinweist - entschieden, dass der Anspruch eines Personalratsmitglieds auf Freizeitausgleich seine Grundlage im Beamten- und Arbeitsverhältnis findet (Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 43.78 -, juris Rn. 14 f.), sodass jedes einzelne Personalratsmitglied seine Ansprüche eigenständig geltend machen kann.
  • BVerwG, 11.03.2014 - 6 PB 42.13

    Vorlage einer Liste über geeignete behinderte Bewerber bzgl. Bewerbungsgesprächs

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 5 L 1/22
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, ist im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren die Antragsbefugnis gegeben, wenn der antragstellende Personalrat durch die begehrte Entscheidung in seiner personalvertretungsrechtlichen Rechtsposition betroffen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2014 - BVerwG 6 PB 42.13 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • VG Freiburg, 13.09.2023 - PB 12 K 2808/22

    Reisekosten eines Personalratsmitglieds; personalvertretungsrechtliches

    Hiernach ist es insbesondere nicht zulässig, reisekostenrechtliche Bestimmungen bei Mitgliedern des Personalrats strenger auszulegen als bei anderen Beschäftigten (zu einem solchen Fall auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.02.2023 - 5 L 1/22 - juris-Rn. 42).
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