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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22.Z   

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OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22.Z (https://dejure.org/2023,7375)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.03.2023 - 3 L 109/22.Z (https://dejure.org/2023,7375)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. März 2023 - 3 L 109/22.Z (https://dejure.org/2023,7375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes wegen eines Beißvorfalls; Absehen von einem Bagatellvorfall durch Stattfinden einer objektiv nachvollziehbaren tierärztlichen Behandlung des gebissenen Hundes

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2020 - 3 M 46/20

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes; Bissigkeit; Abwehrverhalten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22
    Als Ausnahme von der grundsätzlichen Pflicht zur Gefährlichkeitsfeststellung ist die Regelung des § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HundeG LSA eng auszulegen und setzt voraus, dass greifbare Anhaltspunkte für Zweifel an der Motivationslage des beißenden Hundes bestehen, um eine "Exkulpation" des Hundes in Betracht zu ziehen (so u.a. Beschluss des Senats vom 9. Juli 2020 - 3 M 46/20 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang pauschal auf die Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 3. Juli 2018 - 3 M 252/18 - und 9. Juli 2020, a.a.O.) verweist, führt dies zu keiner anderen Betrachtung.

    Von einem Bagatellvorfall kann jedenfalls dann nicht mehr gesprochen werden, wenn eine objektiv nachvollziehbare tierärztliche Behandlung des gebissenen Hundes stattgefunden hat (vgl. Beschluss des Senates vom 9. Juli 2020, a.a.O. Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22
    Denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteils ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2018 - 3 M 252/18

    Feststellung der Gefährlichkeit mehrerer Hunde; artgerechtes Verteidigungs- und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22
    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang pauschal auf die Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 3. Juli 2018 - 3 M 252/18 - und 9. Juli 2020, a.a.O.) verweist, führt dies zu keiner anderen Betrachtung.
  • VGH Bayern, 07.10.2015 - 15 ZB 14.2115

    Zulassung der Berufung (abgelehnt)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22
    Werden ernstliche Zweifel aus einem Verfahrensfehler hergeleitet, wird ein Zulassungsgrund aber nur dann ausreichend dargelegt, wenn dem Darlegungserfordernis der Verfahrensrüge genügt wird; entspricht das Vorbringen diesen Anforderungen, kommt eine Zulassung nur in Betracht, wenn auch eine entsprechende Verfahrensrüge zu einer Zulassung führen würde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Oktober 2015 - 15 ZB 14.2115 - juris Rn. 19; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Rudisile, VwGO, 42. EL Februar 2022, § 124 Rn. 26g).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und unter anderem konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 55.19

    Anhörungsrecht; Gesamtvertrauenspersonenausschuss; Gestaltungswirkung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22
    Bei der VwV-HundeG LSA handelt sich folglich um eine norminterpretierende Verwaltungsvorschrift, die die gleichmäßige Auslegung und Anwendung des Rechts sichern soll, und steht damit konkludent unter dem Vorbehalt einer davon abweichenden Auslegung der Norm durch die Rechtsprechung (zu normeninterpretierenden Verwaltungsvorschriften: vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 55/19 - juris Rn. 29; Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 3/09 - juris Rn. 38; SchlHFG, Urteil vom 16. November 2022 - 4 K 20/21 - juris Rn. 45).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22
    "Ernstliche Zweifel" i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 2 BvR 2615/14 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235

    Antrag auf Entfernung eines Stahlpfostens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22
    Die Zweifel müssen sich vielmehr zugleich auf das Ergebnis der angegriffenen Entscheidung, also die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel beziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 19. Oktober 2018 - 8 ZB 18.1235 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22
    Die Zweifel müssen sich vielmehr zugleich auf das Ergebnis der angegriffenen Entscheidung, also die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel beziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 19. Oktober 2018 - 8 ZB 18.1235 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2018 - 2 L 71/16

    Anforderung an die ortsübliche Bekanntmachung von Bebauungsplänen; ernstliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22
    Zwar können die Gründe, aus denen bei einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung bestehen, auch aus einer unzureichenden Ermittlung und Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts resultieren (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2018 - 2 L 71/16 - juris, Rn. 15, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 13 LA 160/18

    Berufung; ernstliche Zweifel ; Fachkunde; Fachkundenachweis; grundsätzliche

  • VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 ZB 21.2487

    Begrenzung der Anzahl der Hunde beim Ausführen und Leinenzwang

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 3 M 531/11

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes

  • FG Schleswig-Holstein, 16.11.2022 - 4 K 20/21

    Umsatzsteuer: Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei bloßer Qualitätsveränderung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2023 - 3 L 60/22

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes; zeugenschaftliche Sachaufklärung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2008 - 1 L 71/08

    Zum Vorteilsausgleich für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder

  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09

    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung;

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2019 - 12 S 2789/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Rüge der Verletzung der Sachverhalts- und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2015 - 1 L 39/14

    Angliederung an einen Eigenjagdbezirk

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 3 L 12/23

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer tierheimähnlichen Einrichtung

    Außerdem muss darlegt werden, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. Beschluss des Senats vom 23. März 2023 - 3 L 109/22 - juris Rn. 9 m.w.N.).
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