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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 3 L 21/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 3 L 21/20 (https://dejure.org/2020,10106)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.04.2020 - 3 L 21/20 (https://dejure.org/2020,10106)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. April 2020 - 3 L 21/20 (https://dejure.org/2020,10106)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Zulässigkeit des Ausschlusses einer 2. Wiederholungsmöglichkeit bzgl. der Bachelorarbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12
    Modulprüfung; Bachelor; Wiederholungsprüfung; Einzelbewertung; Austausch; kommunikativer Prüfungsanonymität; Forschungsfrage; Zur Wiederholungsmöglichkeit von Modulprüfungen im Bachelorstudiengang bzw. Anforderungen an "Einzelbewertungen"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12

    Prüfungsrecht; Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 3 L 21/20
    Einer eigenen Begründung bedarf es dann nicht; sie wäre eine bloße Wiederholung der Erstbewertung mit anderen Worten (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262 ; Beschlüsse vom 14. September 2012 - 6 B 35.12 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 416 Rn. 5 und vom 9. Oktober 2012 - 6 B 39.12 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 417 Rn. 7)" (vgl. a.a.O. Rn. 12).".

    Ist eine offene Zweitkorrektur nicht (durch die Prüfungsordnung) untersagt, ist sie zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 6 B 39.12 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 7.02

    Chancengleichheit; Gesamtnote; Korrekturbemerkungen; mündliche Prüfung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 3 L 21/20
    "Sieht die Prüfungsordnung die Bewertung der Prüfungsleistungen durch zwei eigenständig tätige Prüfer vor, muss jeder die Leistung persönlich unmittelbar und vollständig zur Kenntnis nehmen und eine selbständige, eigenverantwortliche Bewertungsentscheidung treffen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 16. März 1994 - 6 C 1.93 - BVerwGE 95, 237 und vom 10. Oktober 2002 - 6 C 7.02 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 402 S. 48).

    1.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343 S. 60 und vom 10. Oktober 2002 - 6 C 7.02 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 402 S. 48 f.).

  • BVerwG, 23.09.2015 - 2 B 73.14

    Polizeivollzugsbeamter; Kommissaranwärter; Ausbildungs- und Prüfungsordnung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 3 L 21/20
    Der vom 1. Senat aufgestellte Rechtssatz, dass mit zunehmender Anzahl von Teil- und Zwischenprüfungen das Gewicht einer jeden solchen Prüfung zur Feststellung der Berufseignung sinke, mag vor dem Hintergrund des zu entscheidenden Sachverhaltes zutreffend sein, findet jedoch nach der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls dort seine Grenze, wo die zu betrachtende Teilprüfung - wie vom Verwaltungsgericht angenommen (vgl. Urteilsabdruck S. 10 [2. Absatz] - schon für sich genommen eine zuverlässige Grundlage für die Beurteilung der Eignung des Prüflings bietet (vgl. Urteil vom 29. Mai 2013 - 6 C 18.12 - Beschluss vom 23. September 2015 - 2 B 73.14 - juris Rn. 12 ff.).

    Eine solche Fähigkeit kann etwa in der Beherrschung einer bestimmten Fachmaterie oder, gegebenenfalls hiermit kombiniert, einer bestimmten Bearbeitungs- oder Darstellungsmethode bestehen, die nur in der betroffenen Teilprüfung abgeprüft werden (zum Ganzen: vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 23. September 2015, a.a.O. m.w.N. [unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes]).

  • VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.934

    Zu den Anforderungen der Teilprivilegierung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 3 L 21/20
    Im Einzelfall kann allerdings ein Verfahrensmangel vorliegen, wenn zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, die die Annahme rechtfertigen, dass infolge der verzögerten Abfassung der Urteilsgründe die zuverlässige Wiedergabe des Beratungsergebnisses und der für die Entscheidungsfindung leitenden Erwägungen nicht mehr gewährleistet ist (zum Ganzen: vgl. BayVGH, Beschluss vom 20. Januar 2020 - 1 ZB 18.934 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.04.2019 - 4 B 10.19

    Nachweis einer andauernden Wohnnutzung i.R.d. Erteilung einer Baugenehmigung für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 3 L 21/20
    Deshalb ist die tatrichterliche Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) nur ausnahmsweise etwa dann infrage gestellt, wenn sie auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet (zum Ganzen: vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2019 - 4 B 10.19 - juris Rn. 14; BayVGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 8 ZB 19.1481 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04

    Bestimmung des Auslegungsmaßstabs für Anträge an eine Behörde;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 3 L 21/20
    Auf die Zustellung an die Beteiligten (hier insbesondere an die Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 2. Januar 2020) kommt es für die Frist nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. August 2004 - 7 B 20.04 - juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 08.01.2016 - 5 A 585/15

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Urteil, nicht mit Gründen versehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 3 L 21/20
    Das ist nur der Fall, wenn die Entscheidungsgründe vollständig oder zu wesentlichen Teilen des Streitgegenstandes fehlen oder sich als derart verworren oder unverständlich darstellen, dass sie unbrauchbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 16; SächsOVG, Beschluss vom 8. Januar 2016 - 5 A 585/15.A - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 11.02.2020 - 8 ZB 19.1481

    Rechtmäßigkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 3 L 21/20
    Deshalb ist die tatrichterliche Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) nur ausnahmsweise etwa dann infrage gestellt, wenn sie auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet (zum Ganzen: vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2019 - 4 B 10.19 - juris Rn. 14; BayVGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 8 ZB 19.1481 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11

    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge; Vorlagepflicht; Rückwirkung; fehlende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 3 L 21/20
    Einer solchen singulären Argumentationslücke ist aber kein so großes Gewicht beizumessen, dass sie in Verbindung mit der zeitlichen Komponente den Schluss zuließe, der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen den für die Überzeugungsbildung wesentlichen Erwägungen und den schriftlich niedergelegten Gründen sei nicht mehr gewahrt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2012 - 9 C 5.11 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13

    Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 3 L 21/20
    Das ist nur der Fall, wenn die Entscheidungsgründe vollständig oder zu wesentlichen Teilen des Streitgegenstandes fehlen oder sich als derart verworren oder unverständlich darstellen, dass sie unbrauchbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 16; SächsOVG, Beschluss vom 8. Januar 2016 - 5 A 585/15.A - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 1.93

    Habilitation

  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 13 LA 160/18

    Berufung; ernstliche Zweifel ; Fachkunde; Fachkundenachweis; grundsätzliche

  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235

    Antrag auf Entfernung eines Stahlpfostens

  • BVerwG, 14.09.2012 - 6 B 35.12

    Prüfungsrecht; Kausalität von Bewertungsfehlern; Heraufsetzung der Benotung im

  • BVerwG, 19.05.2016 - 6 B 1.16

    Offene Zweitbewertung und Nachbewertung von Klausuren der Zweiten Juristischen

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2019 - 12 S 2789/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Rüge der Verletzung der Sachverhalts- und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2012 - 1 M 32/12

    Zulassung zur Wiederholungsprüfung unter Beendigung des Beamtenverhältnisses auf

  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 18.12

    Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung; prüfungsrechtliche Bestehensregelungen;

  • VG Braunschweig, 17.09.2013 - 6 A 258/12

    Diplomarbeit; Zwei-Prüfer-Prinzip

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 LB 169/14

    Aufgabenstellung; Beeinflussung; Befangenheit; Einflussnahme; Einzelbewertung;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2020 - 12 S 3395/19

    Erstattung von Kosten der Jugendhilfe - Beginn der Leistung - Selbstbeschaffung

    Die tatrichterliche Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) wird nur ausnahmsweise als Verfahrensmangel etwa dann infrage gestellt, wenn sie auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.04.2020 - 3 L 21/20 -, juris Rn. 43 m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 20.10.2022 - 5 A 52/21

    Nichtbestehen der Bachelor-Prüfung im Bachelor-Studiengang Polizeivollzugsdienst;

    Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 52 Abs. 1 GKG und orientiert sich an Nr. 36.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004, 1327) (OVG LSA, Beschluss vom 23. April 2020 - 3 L 21/20 -, juris, Rn. 69).
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