Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 1 M 111/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 8 Abs 1 BeamtStG, § 8 Abs 4 BeamtStG, § 22 Abs 2 BeamtStG
Fortdauer eines Beamtenverhältnisses gemäß § 22 Abs. 2 BeamtStG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beendigung eines Beamtenverhältnisses mit der Begründung eines Beamtenverhältnisses zu einem anderen Dienstherrn bei fehlender Erklärung über die Fortdauer des bisherigen Verhältnisses; Erklärung der Fortdauer eines bereits beendeten Beamtenverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Fortdauer eines Beamtverhältnisses gemäß § 22 Abs. 2 BeamtStG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beendigung eines Beamtenverhältnisses mit der Begründung eines Beamtenverhältnisses zu einem anderen Dienstherrn bei fehlender Erklärung über die Fortdauer des bisherigen Verhältnisses; Erklärung der Fortdauer eines bereits beendeten Beamtenverhältnisses
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 21.07.2011 - 5 B 190/11
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 1 M 111/11
Papierfundstellen
- DVBl 2011, 1376
- DÖV 2011, 980
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2008 - 1 M 17/08
Hinausschieben des Eintrittes in den Ruhestand gemäß § 41 Abs. 2 BG LSA
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 1 M 111/11
Eine solch rückwirkende Statusänderung wäre aber schon im Hinblick auf die Regelungen der §§ 8 Abs. 1 und 4 BeamtStG, 8 Abs. 8 LBG LSA (vormals: § 6 Abs. 1 und 3 BG LSA) unzulässig und damit unwirksam ( vgl. auch: OVG LSA, Beschluss vom 14. März 2008 - 1 M 17/08 -, juris [m. w. N.] ). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07
Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 1 M 111/11
Überwiegende Aussichten auf Erfolg in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 1 M 1/07 -, juris [m. w. N.] ).