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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2016 - 1 L 30/16   

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https://dejure.org/2016,38195
OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2016 - 1 L 30/16 (https://dejure.org/2016,38195)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.08.2016 - 1 L 30/16 (https://dejure.org/2016,38195)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. August 2016 - 1 L 30/16 (https://dejure.org/2016,38195)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 69
    Antragstellerkonkurrenz; Ausschreibung, öffentliche; Marktfestsetzung; Vergabe : Dienstleistungskonzession; Festsetzung eines Weihnachtsmarktes

  • rechtsportal.de

    GewO § 69 Abs. 1
    Tätigwerden einer Festsetzungsbehörde als öffentlicher Auftraggeber oder konzessionserteilende öffentliche Stelle bei der Festsetzung eines Weihnachtsmarktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tätigwerden einer Festsetzungsbehörde als öffentlicher Auftraggeber oder konzessionserteilende öffentliche Stelle bei der Festsetzung eines Weihnachtsmarktes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 100
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Köln, 16.10.2008 - 1 K 4507/08

    Kölner Weihnachtsmärkte: Ablehnung des bisherigen langjährigen Ausrichters ist

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2016 - 1 L 30/16
    Soweit sich das Antragsvorbringen auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 16. Oktober 2008 (- 1 K 4507/08 -, juris) stützt, geht dieses von der Prämisse aus, dass "der Beklagte mit der Entscheidung über die Festsetzungen auch eine Entscheidung über die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen" treffe.
  • BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01

    Notwendigkeit der Begründung von Berufungsschriften - Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2016 - 1 L 30/16
    Denn das Gericht darf grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Rechtsanwalt mit der Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2001 - 4 B 50.01 -, juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2016 - 1 L 30/16
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2016 - 1 L 30/16
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und unter anderem konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 31.05.2010 - 4 BN 15.10

    Anforderungen an Verfahrensrüge bzgl. freier Beweiswürdigung und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2016 - 1 L 30/16
    Dementsprechend hätte es der Darlegung bedurft, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichnete Ermittlung auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 1 L 86/12 -, juris, m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 4 BN 15.10 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2013 - 1 L 86/12

    Rückabwicklung von Subventionsverhältnissen; Zeitablauf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2016 - 1 L 30/16
    Dementsprechend hätte es der Darlegung bedurft, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, entweder auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichnete Ermittlung auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 1 L 86/12 -, juris, m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 4 BN 15.10 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2005 - 1 L 40/04
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2016 - 1 L 30/16
    Ungeachtet der Frage, ob die begehrte Aufhebung der streitgegenständlichen Festsetzung auf ein Jahr oder fünf Jahre zu beziehen gewesen wäre, ist vorliegend der Jahressatz ausreichend und angemessen (vgl. OVG LSA, Streitwertbeschluss vom 17. Februar 2011 - 2 L 126/09 - sowie Streitwertbeschluss vom 19. Mai 2005 - 1 L 40/04 -).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2016 - 1 L 30/16
    Die den öffentlichen Auftraggeber als konzessionserteilende öffentliche Stelle nach Art. 12, 43 und 49 des EG-Vertrages treffende Verpflichtung, zu Gunsten der potentiellen Bieter um den Erhalt einer Dienstleistungskonzession einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicher zu stellen, der die Dienstleistungskonzession dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind, was in der Regel zwecks Gewährleistung der Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz die Vergabe der öffentlichen Dienstleistungskonzession ohne Ausschreibung verbietet (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2005 - C-458/03 -, juris, Rdnr. 49, 50), betrifft die Vergabeentscheidung, das heißt den Vertragsschluss über eine öffentliche Dienstleistungskonzession.
  • VGH Hessen, 03.12.2002 - 8 TG 2177/02

    Marktfestsetzung durch Gemeinde zugunsten der Gemeinde ist VA; Sicherungsmaßnahme

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2016 - 1 L 30/16
    Die Marktfestsetzung im Sinne des § 69 Abs. 1 GewO begründet dagegen - soweit sie regelmäßig als Verwaltungsakt ergeht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 8 TG 2177/02 -, juris; Landmann/Rohmer, GewO, a. a. O., § 69 Rdnr. 25) - weder ein Vertragsverhältnis, noch wird die Festsetzungsbehörde als öffentlicher Auftraggeber oder konzessionserteilende öffentliche Stelle tätig.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2016 - 1 L 30/16
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
  • VGH Hessen, 12.08.2004 - 8 TG 3522/03

    Wochenmarkt-Festsetzung; Auswahlentscheidung bei Konkurrenz um Benutzung eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 2 L 126/09

    Stadt Naumburg darf Wochenmarkt weiter selbst betreiben

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