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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 L 57/15   

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https://dejure.org/2017,44790
OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 L 57/15 (https://dejure.org/2017,44790)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.08.2017 - 2 L 57/15 (https://dejure.org/2017,44790)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. August 2017 - 2 L 57/15 (https://dejure.org/2017,44790)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 78 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 37 VwVfG, § 48 Abs 1 S 1 VwVfG, § 48 Abs 3 VwVfG
    Ermessensausübung für oder gegen die Rücknahme eines Verwaltungsakts; Klageadressat bei Zuständigkeitswechsel zwischen Erlass des anzufechtenden Verwaltungsakts und Klageerhebung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung; wesentliche Bestimmtheit; Deponie; Inhaltsadressat; Passivlegitimation; Planfeststellung; Plangenehmigung; Rechtsschutzbedürfnis; Zuständigkeitswechsel; Zwischenlager; Zur Teilrücknahme einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeitswechsel nach Erlass eines Verwaltungsakts noch vor Klageerhebung; Teilrücknahme der erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeitswechsel nach Erlass eines Verwaltungsakts noch vor Klageerhebung; Teilrücknahme der erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Magdeburg, 24.11.2014 - 4 A 104/14

    Klage auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung für eine ursprünglich im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 L 57/15
    Da es aufgrund einer inzwischen bestehenden Differenz im Hinblick auf die Frage der behördlichen Zuständigkeit des Beklagten ausgehend von einer Weisung durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (im Folgenden: Landesverwaltungsamt) nicht zur Erteilung eines positiven Bescheides bezüglich der beantragten Änderungen kam, erhob die Klägerin am 21.10.2013 Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg (Az.: 4 A 104/14 MD).

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung des Urteils (Az. 4 A 104/14 MD) verwiesen.

    Das Verfahren wurde mit Beschluss des Senats vom 12.08.2015 eingestellt und das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 24.11.2014 - 4 A 104/14 MD - für unwirksam erklärt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem und den beigezogenen Gerichtsakten in dem Verfahren 4 A 104/14 MD sowie die von dem Beklagten vorgelegten Behördenvorgänge Bezug genommen.

  • BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 17.11

    Spätaussiedler; Ehegatte eines Spätaussiedlers; Status als Ehegatte eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 L 57/15
    Dies gilt auch für die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts im Sinne des § 48 Abs. 3 VwVfG (BVerwG, Urt. v. 24.05.2012 - BVerwG 5 C 17.11 -, juris RdNr. 26).

    Da mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 09.11.2012 keine konkreten Geld- oder Sachleistungen verbunden sind, ist die Ermessensentscheidung über die Rücknahme allein an § 48 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 VwVfG zu messen (BVerwG, Urt. v. 24.05.2012, a. a. O., RdNr. 22 m. w. N.).

    Erforderlich ist eine umfassende Güterabwägung unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des konkreten Einzelfalls, wozu auch etwaige Vertrauensschutzgesichtspunkte gehören (BVerwG, Urt. v. 24.05.2012, a. a. O., RdNr. 27 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 24.04.2017 - 5 E 130/16

    Berichtigung des Passivrubrums, prozessleitende Verfügung, Beschwerdefähigkeit,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 L 57/15
    Zwar wird zum Teil die Auffassung vertreten, die Anfechtungsklage sei abweichend von § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gegen den Rechtsträger der nunmehr zuständigen Behörde zu richten, wenn es nach Erlass eines Verwaltungsakts, aber noch vor Klageerhebung zu einem vollständigen Zuständigkeitswechsel kommt (vgl. VGH BW, Urt. v. 10.02.2011 - 5 S 2285/09 -, juris RdNr. 32; SächsOVG, Beschl. v. 24.04.2017 - 5 E 130/16 -, juris RdNr. 5; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 78 RdNr. 9).
  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 2 B 13.2570

    Vorkaufsrecht; Sanierungssatzung; Wohl der Allgemeinheit; Konkretisierung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 L 57/15
    Dabei gilt, dass die Verwaltungsbehörde nach § 114 Satz 2 VwGO ihre Ermessenserwägungen auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen kann, wenn sie grundsätzlich erkannt hat, dass ihr ein Ermessen eingeräumt ist und wenn sie dieses Ermessen auch ausgeübt hat (BayVGH, Urt. v. 06.02.2014 - 2 B 13.2570 -, juris).
  • VGH Bayern, 23.07.2012 - 1 ZB 11.219

    Baugenehmigung für Photovoltaikanlage auf Lärmschutzwall einer Bundesautobahn

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 L 57/15
    Ein etwaiger Widerspruch der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 09.11.2012 zu Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 09.10.2009 ist zwar noch kein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften, weil hierunter nur Gesetze, Verordnungen und Satzungen fallen (BayVGH, Beschl. v. 23.07.2012 - 1 ZB 11.219 -, juris RdNr. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 5 S 2285/09

    Anfechtungsfrist für Verkehrszeichen; zuständiger Klagegegner bei behördlichem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 L 57/15
    Zwar wird zum Teil die Auffassung vertreten, die Anfechtungsklage sei abweichend von § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gegen den Rechtsträger der nunmehr zuständigen Behörde zu richten, wenn es nach Erlass eines Verwaltungsakts, aber noch vor Klageerhebung zu einem vollständigen Zuständigkeitswechsel kommt (vgl. VGH BW, Urt. v. 10.02.2011 - 5 S 2285/09 -, juris RdNr. 32; SächsOVG, Beschl. v. 24.04.2017 - 5 E 130/16 -, juris RdNr. 5; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 78 RdNr. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 20 D 119/07

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss bzgl. der Erweiterung des Betriebs

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 L 57/15
    Zweck des Zwischenlagers ist folglich lediglich die zeitweilige Lagerung von Abfällen, nicht aber deren dauerhafte Ablagerung, mit der Folge, dass das Zwischenlager selbst keine der abfallrechtlichen Planfeststellung unterliegende Deponie ist (OVG NW, Urt. v. 30.04.2010 - 20 D 119/07.AK -, juris RdNr. 37 ff.).
  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 L 57/15
    Es reicht aus, wenn sich die Regelung aus dem gesamten Inhalt des Bescheids, insbesondere seiner Begründung, sowie den weiteren, den Beteiligten bekannten oder ohne weiteres erkennbaren Umständen unzweifelhaft erkennen lässt (BVerwG, Urt. v. 03.12.2003 - BVerwG 6 C 20.02 -, NVwZ 2004, 878 [880]).
  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 L 57/15
    Tritt der Grundsatz der Rechtssicherheit mit dem Gebot der Gerechtigkeit im Einzelfall in Widerstreit, so ist es Sache des Gesetzgebers und der Rechtsprechung, das Gewicht, das ihnen in dem zu regelnden Fall zukommt, abzuwägen und zu entscheiden, welchem der beiden Prinzipien der Vorrang gegeben werden soll (BVerwG, Vorlagebeschl. v. 07.07.2004 - BVerwG 6 C 24.03 -, juris).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 L 57/15
    Nur dann, wenn der Behörde außergewöhnliche Umstände des Einzelfalles bekannt geworden oder erkennbar sind, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen und die von der Behörde nicht erwogen worden sind, liegt ein rechtsfehlerhafter Gebrauch des Ermessens vor (BVerwG, Urt. v. 16.06.1997 - BVerwG 3 C 22.96 -, juris RdNr. 14 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1006

    Vermittlung von Lotterien im Internet - Feststellungsinteresse nach Erledigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2016 - 13 A 2395/07

    Verlängerungsbegehren von befristet zugeteilten Frequenzzuteilungen im 2,6

  • BSG, 05.06.2014 - B 4 AS 349/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2012 - 2 O 128/12

    Rechtsschutzbedürfnis für wiederholten Antrag auf Bewilligung von

  • BVerwG, 22.02.2012 - 6 C 11.11

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Auslegung des Klagebegehrens;

  • VGH Bayern, 14.10.2003 - 12 CE 03.1817
  • BGH, 03.11.1971 - IV ZR 26/70

    Erledigung der Hauptsache und Berufung

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2022 - 2 L 69/20

    Rechtsschutzinteresse für eine Klage gegen die Rücknahme einer Genehmigung

    Das allgemeine Rechtsschutzinteresse für eine (Anfechtungs-)Klage ist dann nicht (mehr) gegeben, wenn der Kläger mit der Klage eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht (mehr) erreichen kann, wenn also die Inanspruchnahme des Gerichts sich als für die subjektive Rechtsstellung des Klägers zurzeit nutzlos darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 6 B 37.05 - juris Rn. 6 m.w.N.; Urteil des Senats vom 23. August 2017 - 2 L 57/15 - juris Rn. 62).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 40/22

    Wesentliche Änderung einer Abfalldeponie; summarische Prüfung, ob ein

    Dabei sind der Grad der Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Auswirkungen sowie deren Art und Ausmaß einzubeziehen (Urteil des Senats vom 23. August 2017 - 2 L 57/15 - juris Rn. 86).
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