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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2022 - 3 M 9/22   

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https://dejure.org/2022,8180
OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2022 - 3 M 9/22 (https://dejure.org/2022,8180)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.02.2022 - 3 M 9/22 (https://dejure.org/2022,8180)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Februar 2022 - 3 M 9/22 (https://dejure.org/2022,8180)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 28 Abs 1 FeV 2010, § 28 Abs 4 S 1 Nr 2 FeV 2010, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO
    Nichtanerkennung eines in Frankreich umgetauschten tschechischen Führerscheins wegen Wohnsitzverstoßes

  • bussgeldsiegen.de

    Nichtanerkennung eines in Frankreich umgetauschten tschechischen Führerscheins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestandskräftige Feststellung des Fehlens der Berechtigung zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge mittels eines in einem EU-Mitgliedstaat (hier Tschechische Republik) ausgestellten Führerscheins; Versagung der Anerkennung eines später im Wege des Umtauschs dieses ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2022 - 3 M 9/22
    Es ist allein Sache dieses Mitgliedstaates, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass ihre Inhaber die vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllten (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - C-329/06 u.a. - juris Rn. 56 f.).

    Es ist zudem unerlässlich, um die Einhaltung der Fahreignung als weiterer Voraussetzung für die Ausstellung eines Führerscheins (vgl. Art. 7 Nr. 1 Buchst. a bis d der der Richtlinie 2006/126/EG) zu überprüfen und dient daher auch der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - C-329/06 - juris Rn. 69; Urteil vom 19. Mai 2011 - C-184/10 - juris Rn. 26 f.).

  • BVerwG, 24.10.2019 - 3 B 26.19

    Begründung eines Wohnsitzes erst kurz vor der Ausstellung eines Führerscheins und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2022 - 3 M 9/22
    Sie können auch dann berücksichtigt werden, wenn sie erst im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens eingeholt worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 3 B 26.19 - juris Rn. 21).

    Ist die durch die Ausstellung des Führerscheins begründete Annahme, das Wohnsitzerfordernis sei zum Ausstellungszeitpunkt erfüllt gewesen, durch aus dem Ausstellungsmitgliedstaat herrührende Informationen erschüttert, können deshalb auch die Einlassungen des Führerscheininhabers sowie Erkenntnisse aus Quellen des Aufnahmemitgliedstaates, wie etwa dessen Meldebehörden, miteinbezogen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2019, a. a. O. Rn. 25).

  • BVerwG, 16.01.2020 - 3 B 51.18

    Nichtanerkennung einer in der Zeit der vorläufigen Entziehung der deutschen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2022 - 3 M 9/22
    Schließlich ist bei der Bewertung, ob ein besonderes öffentliches Interesse am Sofortvollzug besteht, zu berücksichtigen, dass eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV bereits von Rechts wegen nicht mehr zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt, ohne dass es noch zusätzlich eines konstitutiven Verwaltungsaktes bedarf, der diese Rechtsfolge ausspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2011 - 3 C 25.10 - juris Rn. 15 ff.; Beschluss vom 16. Januar 2020 - 3 B 51.18 - juris Rn. 26).
  • EuGH, 19.05.2011 - C-184/10

    Grasser

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2022 - 3 M 9/22
    Es ist zudem unerlässlich, um die Einhaltung der Fahreignung als weiterer Voraussetzung für die Ausstellung eines Führerscheins (vgl. Art. 7 Nr. 1 Buchst. a bis d der der Richtlinie 2006/126/EG) zu überprüfen und dient daher auch der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - C-329/06 - juris Rn. 69; Urteil vom 19. Mai 2011 - C-184/10 - juris Rn. 26 f.).
  • VGH Bayern, 05.02.2021 - 11 CS 20.2160

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2022 - 3 M 9/22
    Bei der Feststellung der Nichtberechtigung gemäß § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV handelt es sich daher lediglich um einen deklaratorischen Verwaltungsakt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5. Februar 2021 - 11 CS 20.2160 - juris Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2010 - 10 S 2391/09

    Berechtigung aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2022 - 3 M 9/22
    Ein ungeeigneter Kraftfahrer kann selbst bei hohen Fahrleistungen aufgrund der geringen Kontrolldichte und der demgemäß hohen Dunkelziffer von Delikten im Straßenverkehr jahrelang unauffällig bleiben; gleichwohl kann sich aber die von ihm ausgehende (abstrakte) Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer jederzeit aktualisieren (vgl. VGH BW, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 10 S 2391/09 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2022 - 3 M 9/22
    Schließlich ist bei der Bewertung, ob ein besonderes öffentliches Interesse am Sofortvollzug besteht, zu berücksichtigen, dass eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV bereits von Rechts wegen nicht mehr zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt, ohne dass es noch zusätzlich eines konstitutiven Verwaltungsaktes bedarf, der diese Rechtsfolge ausspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2011 - 3 C 25.10 - juris Rn. 15 ff.; Beschluss vom 16. Januar 2020 - 3 B 51.18 - juris Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2018 - 16 B 534/17

    Anerkennungsfähigkeit der tschechischen Fahrerlaubnis i.R.d. sog.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2022 - 3 M 9/22
    Soweit der Antragsteller zur Begründung seiner im Beschwerdeverfahren geäußerten gegenteiligen Auffassung auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. Januar 2018 (Az. 16 B 534/17 - juris) verweist, liegt dieser Entscheidung eine andere Konstellation zugrunde.
  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17

    Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2022 - 3 M 9/22
    Auch die Eintragung des 21. November 2007 und damit des Datums der (früheren) Ausstellung des Führerscheins für die Fahrerlaubnisklassen B und B1 durch die tschechischen Behörden auf der Rückseite des französischen Führerscheins ist nicht als auf Frankreich als Ausstellerstaat zurückzuführender Hinweis darauf anzusehen, dass dieser Führerschein unter Nichtbeachtung des unionsrechtlichen Wohnsitzerfordernisses ausgestellt worden ist (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2018 - 3 C 9.17 - juris Rn. 18).
  • VG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 A 130/21

    Anwendungsbestimmung; Nichtzielpflanzen; Pflanzenschutzmittel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2022 - 3 M 9/22
    a) Das Verwaltungsgericht hat den (sinngemäßen) Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 29. Oktober 2019 erhobenen Klage (Az. 1 A 130/21 MD) wiederherzustellen, soweit die Antragsgegnerin festgestellt hat, dass der Antragsteller mit dem ihm in Frankreich ausgestellten Führerschein nicht zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt ist (Ziffer 1), und den Antragsteller aufgefordert hat, den am 16. Oktober 2014 ausgestellten französischen Führerschein innerhalb von fünf Tagen nach Zustellung des Bescheides vorzulegen (Ziffer 2), wobei die Antragsgegnerin die sofortige Vollziehung ihres Bescheides mit Schreiben vom 14. Juli 2021 angeordnet hat, zu Recht abgelehnt.
  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

  • BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 122.84

    Altbauwohnraum in Berlin - Mietpreisbindung - Steuerbegünstigte Wohnung -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2021 - 3 M 134/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises über

  • EuGH, 28.02.2019 - C-9/18

    Meyn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG -

  • BVerwG, 15.08.2013 - 3 B 38.13

    Ausländischer EU-Führerschein; Wohnsitzerfordernis; vom Ausstellermitgliedstaat

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