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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2022 - 2 L 6/21.Z   

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https://dejure.org/2022,15887
OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2022 - 2 L 6/21.Z (https://dejure.org/2022,15887)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.05.2022 - 2 L 6/21.Z (https://dejure.org/2022,15887)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Mai 2022 - 2 L 6/21.Z (https://dejure.org/2022,15887)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 9 Abs 1 Nr 15 BauGB, § 31 Abs 2 BauGB, § 23 Abs 3 BauNVO
    Zulässigkeit einer Teilrückbauverfügung; Zulässigkeit baulicher Anlagen innerhalb einer festgesetzten Grünfläche; Zulassung eines Vorhabens im Wege der Befreiung die Grundzüge der Planung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugrenze; Grundzüge der Planung; Hausgarten; private Grünfläche; Teilrückbau; Rückbauverfügung

  • rechtsportal.de

    Anordnung eines Teilrückbaus einer baulichen Anlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Teilabriss ist die Ausnahme, Komplettabriss die Regel!

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grünfläche im Bebauungsplan und zulässige Bebauung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Teilabriss ist die Ausnahme, Komplettabriss die Regel! (IBR 2023, 45)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 705
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 02.08.2021 - 9 ZB 21.182

    Befreiung von im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2022 - 2 L 6/21
    Von Bedeutung für die Beurteilung, ob die Zulassung eines Vorhabens im Wege der Befreiung die Grundzüge der Planung berührt, können auch Auswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf mögliche Vorbild- und Folgewirkungen für die Umgebung sein (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. August 2021 - 9 ZB 21.182 - juris Rn. 6).(Rn.4).

    Von Bedeutung für die Beurteilung, ob die Zulassung eines Vorhabens im Wege der Befreiung die Grundzüge der Planung berührt, können auch Auswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf mögliche Vorbild- und Folgewirkungen für die Umgebung sein (BayVGH, Beschluss vom 2. August 2021 - 9 ZB 21.182 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 19.07.2018 - 9 ZB 17.267

    Beseitigungsverfügung für eine Wohngebäudeerweiterung an Grundstücksgrenze

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2022 - 2 L 6/21
    Eine solche Teilbeseitigung würde voraussetzen, dass die Teilbarkeit der Anlage bautechnisch möglich und mit der von den Klägern bestimmten Funktion zu vereinbaren ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 9 ZB 17.267 - juris Rn. 12, m.w.N.).

    Im Übrigen ist es grundsätzlich nicht Aufgabe der Behörde oder des Gerichts, sondern Sache des Betroffenen, eingehende Überlegungen zur Abhilfemöglichkeit des rechtswidrigen Zustands mit Blick auf eine Teilbeseitigung aufzuzeigen (BayVGH, Beschluss vom 19. Juli 2018, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.04.2017 - 4 B 11.17

    Zulässigkeit von Nebenanlagen nach BauNVO

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2022 - 2 L 6/21
    Die Festsetzung einer Grünfläche schließt im Rahmen der jeweiligen Zweckbestimmung der Grünfläche bauliche Anlagen nicht aus, wenn sie eine nur untergeordnete Bedeutung haben; von einer untergeordneten Bedeutung ist auszugehen, wenn die Anlage sowohl in funktioneller als auch in räumlich-gegenständlicher Hinsicht dienend zu- und untergeordnet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 4 BN 36.12 - juris Rn. 4; Beschluss vom 11. April 2017 - 4 B 11.17 - juris Rn. 5).

    Mit der Festsetzung einer Grünfläche regelt der Plangeber eine sonstige, durch Bewuchs geprägte nichtbauliche Nutzung, die aber im Rahmen der jeweiligen Zweckbestimmung der Grünfläche bauliche Anlagen nicht ausschließt, wenn sie eine nur untergeordnete Bedeutung haben; von einer untergeordneten Bedeutung ist auszugehen, wenn die Anlage sowohl in funktioneller als auch in räumlich-gegenständlicher Hinsicht dienend zu- und untergeordnet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 4 BN 36.12 - juris Rn. 4; Beschluss vom 11. April 2017 - 4 B 11.17 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 22.10.2012 - 4 BN 36.12

    Qualifizierung von baulichen Anlagen im Rahmen der festgesetzten Zweckbestimmung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2022 - 2 L 6/21
    Die Festsetzung einer Grünfläche schließt im Rahmen der jeweiligen Zweckbestimmung der Grünfläche bauliche Anlagen nicht aus, wenn sie eine nur untergeordnete Bedeutung haben; von einer untergeordneten Bedeutung ist auszugehen, wenn die Anlage sowohl in funktioneller als auch in räumlich-gegenständlicher Hinsicht dienend zu- und untergeordnet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 4 BN 36.12 - juris Rn. 4; Beschluss vom 11. April 2017 - 4 B 11.17 - juris Rn. 5).

    Mit der Festsetzung einer Grünfläche regelt der Plangeber eine sonstige, durch Bewuchs geprägte nichtbauliche Nutzung, die aber im Rahmen der jeweiligen Zweckbestimmung der Grünfläche bauliche Anlagen nicht ausschließt, wenn sie eine nur untergeordnete Bedeutung haben; von einer untergeordneten Bedeutung ist auszugehen, wenn die Anlage sowohl in funktioneller als auch in räumlich-gegenständlicher Hinsicht dienend zu- und untergeordnet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 4 BN 36.12 - juris Rn. 4; Beschluss vom 11. April 2017 - 4 B 11.17 - juris Rn. 5).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2020 - 2 L 71/19

    Baugenehmigung für eine Außengastronomie

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2022 - 2 L 6/21
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass der Rechtsmittelführer konkret auf die Rechts- oder Tatsachenfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 25. Mai 2020 - 2 L 71/19 - juris Rn. 43, m.w.N.).
  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2022 - 2 L 6/21
    Die Befreiung kann nicht als Vehikel dafür herhalten, die von der Gemeinde getroffene planerische Regelung beiseite zu schieben (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 9. August 2018 - 4 C 7.17 - juris Rn. 8, m.w.N.).
  • BVerwG, 04.08.2009 - 4 CN 4.08

    Grundzüge der Planung; vereinfachtes Verfahren; Planänderung; Wechsel des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2022 - 2 L 6/21
    Es muss - mit anderen Worten - angenommen werden können, die Abweichung liege noch im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes für die Abweichung gekannt hätte (BVerwG, Urteil vom 4. August 2009 - 4 CN 4.08 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2022 - 2 L 6/21
    Solche Zweifel liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 36, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2020 - 2 L 83/18

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; altes Recht der DDR

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2022 - 2 L 6/21
    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 23. Juni 2020 - 2 L 83/18 - juris Rn. 41, m.w.N.).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2022 - 2 L 6/21
    Die Befreiung darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (BVerwG, Beschluss vom 5. März 1999 - 4 B 5.99 - juris Rn. 6, m.w.N.).
  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht;

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3

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