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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 3 L 386/14   

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https://dejure.org/2015,35012
OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 3 L 386/14 (https://dejure.org/2015,35012)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.11.2015 - 3 L 386/14 (https://dejure.org/2015,35012)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. November 2015 - 3 L 386/14 (https://dejure.org/2015,35012)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Gliedmaßen, ausstrecken; Kastenstand; Kastenstände; Sauen; Schweine; Schweinehaltung; Stockmaß; Tierschutz; Verfügung, gesetzeswiederholende; Widerristhöhe; Zur Breite von Kastenständen in der Schweinehaltung

  • rechtsportal.de

    Eröffnen der Möglichkeit der Einnahme einer Liegeposition in dem Kastenstand i.R.d. Haltung und Aufzucht von Jungsauen; Breite von Kastenständen in der Schweinehaltung gem. Stockmaß des darin untergebrachten Schweins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eröffnen der Möglichkeit der Einnahme einer Liegeposition in dem Kastenstand i.R.d. Haltung und Aufzucht von Jungsauen; Breite von Kastenständen in der Schweinehaltung gem. Stockmaß des darin untergebrachten Schweins

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bemessung der Kastenstandsbreite für Sauen nach § 24 Abs. 4 Nr. 4 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kastenstand für Jungschweine muss ausgestreckte Seitenlage zulassen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein Platz für Sauen - Können Schweine im Kastenstand die Gliedmaßen nicht richtig ausstrecken, verstößt das gegen den Tierschutz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kastenstand für Jungschweine muss ausgestreckte Seitenlage zulassen

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Zur Bemessung der Kastenstandsbreite für Sauen nach § 24 Abs. 4 Nr. 4 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mehr Platz für Schweine in Zuchtbetrieben

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Schweine - Schweine, Sauen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 09.07.2013 - 3 B 100.12

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 3 L 386/14
    Bei tierschutzrechtlichen Anordnungen nach § 16a Satz 2 Nr. 1 TierSchG handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht notwendig um Dauerverwaltungsakte, sondern das Vorliegen eines Dauerverwaltungsakts ist von der rechtlichen Bedeutung der getroffenen Regelung abhängig (so BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 2013 - 3 B 100.12 - vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15. April 2015 - 3 M 517/14 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Einen Dauerverwaltungsakt kennzeichnet, dass die mit ihm getroffene Regelung nicht mit einer einmaligen Befolgung erledigt ist, sondern innerhalb der Geltungsdauer oder bis zum Erlass eines neuen Verwaltungsakts fortdauernd Geltung beansprucht (so BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 2013, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2015 - 20 A 2235/12

    Landwirt klagt erfolgreich gegen Untersagung des Aufstallens von Kälbern auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 3 L 386/14
    Dass die Zwangsmittelandrohung grundsätzlich das rechtliche Schicksal der Verfügung teilt, zu deren Durchsetzung sie ergangen ist (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. v. 30. Juni 2015 - 4 LC 285/13 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16. Juni 2015 - 20 A 2235/12 -, jeweils zit. nach JURIS), ändert nichts an der Befugnis des Widerspruchsführers, den Widerspruch inhaltlich zu beschränken.

    Die der Klägerin mit der Anordnung aufgegebenen Handlungspflichten ergeben sich vielmehr unmittelbar aus dem Gesetz, so dass kein Raum für eine behördliche Übergangsfrist (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16. Juni 2015 -, a.a.O.) besteht.

  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734

    Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel; gesetzeswiederholende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 3 L 386/14
    Solche gesetzeswiederholenden Verfügungen sind dann berechtigt, wenn im Einzelfall Anlass besteht, besonders auf die Pflicht zur Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuweisen und ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebenssachverhalt hergestellt wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 8. Januar 2014 - 8 B 11193/13 - VGH Bayern, Beschl. v. 12. März 2010 - 10 CS 09.1734 - VG Hamburg, Urt. v. 12. März 2015 - 17 K 3507/14 jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 28.10.1997 - 4 UE 3676/95

    Anordnung der Beseitigung einer Einfriedungsmauer im Außenbereich; Androhung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 3 L 386/14
    Bei der in der Verfügung genannten Frist "bis zum 31. Dezember 2012" handelt es sich daher auch nicht um eine Verpflichtungsentstehungsfrist (vgl. VGH Hessen, Beschl. v. 28. Oktober 1997 - 4 UE 3676/95 -, zit. nach JURIS) bzw. eine Bescheidfrist mit materiell-rechtlichem Charakter (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 19. November 2008 - 9 CS 08.953 -, zit. nach JURIS), sondern um eine Befolgungsfrist, die im Rahmen der Grundverfügung aber keine rechtliche Bedeutung hat, sondern allein Anknüpfungspunkt für die in der Zwangsmittelandrohung genannte Vollstreckungsfrist i.S.d. § 59 Abs. 1 Satz 1 Satz 3 HS 1 SOG LSA ist (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 14. Februar 2011 - 2 M 245/10 -, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 3 L 386/14
    Die Behörde hat den Dauerverwaltungsakt auf fortbestehende Rechtmäßigkeit zu überwachen; für seine rechtliche Beurteilung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 2014 - 9 B 32.14 -, zit. nach JURIS, m.w.N.) bzw. während des gesamten Zeitraums seiner Wirksamkeit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5. Januar 2012 - 8 B 62.11 -, zit. nach JURIS, m.w.N.) maßgeblich.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.02.2011 - 2 M 245/10

    Bei unselbständiger Zwangsmittelandrohung genügt Erzwingungsfristsetzung in der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 3 L 386/14
    Bei der in der Verfügung genannten Frist "bis zum 31. Dezember 2012" handelt es sich daher auch nicht um eine Verpflichtungsentstehungsfrist (vgl. VGH Hessen, Beschl. v. 28. Oktober 1997 - 4 UE 3676/95 -, zit. nach JURIS) bzw. eine Bescheidfrist mit materiell-rechtlichem Charakter (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 19. November 2008 - 9 CS 08.953 -, zit. nach JURIS), sondern um eine Befolgungsfrist, die im Rahmen der Grundverfügung aber keine rechtliche Bedeutung hat, sondern allein Anknüpfungspunkt für die in der Zwangsmittelandrohung genannte Vollstreckungsfrist i.S.d. § 59 Abs. 1 Satz 1 Satz 3 HS 1 SOG LSA ist (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 14. Februar 2011 - 2 M 245/10 -, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 02.12.1993 - 3 C 42.91

    Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) - Nutzen eines Kraftfahrzeuges als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 3 L 386/14
    Unter Berücksichtigung der bei Erlass der Anordnung gegebenen Situation und unter Zugrundelegung eines die Behörde und die Klägerin umgreifenden gemeinsamen Verständnishorizontes (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 2. Dezember 2012 - 3 C 42.91 -, zit. nach JURIS) konnte die Klägerin der Anordnung in hinreichender Weise entnehmen, dass diese Gestaltung von Kastenständen nicht ordnungsgemäß ist, sondern jeder belegte Kastenstand dem darin befindlichen Schwein eine von dessen Stockmaß bestimmte Liegefläche frei von Hindernissen bieten muss.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2013 - 3 M 161/13

    Zwangsgeld wegen tierschutzrechtlicher Anordnungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 3 L 386/14
    Ihr Regelungsinhalt besteht daher dahin, als gesetzeswiederholende Verfügung (vgl. dazu Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, TierSchG, § 16a Rdnr. 6; Lorz/Metzger, TierSchG, 6. A., § 16a Rdnr. 12; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v 13. Mai 2013 - 3 M 161/13 -) eine bereits normativ bestehende Verpflichtung zu konkretisieren.
  • VGH Bayern, 19.11.2008 - 9 CS 08.953

    Zwangsmittelandrohung; Fristbestimmung; Vollstreckungsfrist

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 3 L 386/14
    Bei der in der Verfügung genannten Frist "bis zum 31. Dezember 2012" handelt es sich daher auch nicht um eine Verpflichtungsentstehungsfrist (vgl. VGH Hessen, Beschl. v. 28. Oktober 1997 - 4 UE 3676/95 -, zit. nach JURIS) bzw. eine Bescheidfrist mit materiell-rechtlichem Charakter (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 19. November 2008 - 9 CS 08.953 -, zit. nach JURIS), sondern um eine Befolgungsfrist, die im Rahmen der Grundverfügung aber keine rechtliche Bedeutung hat, sondern allein Anknüpfungspunkt für die in der Zwangsmittelandrohung genannte Vollstreckungsfrist i.S.d. § 59 Abs. 1 Satz 1 Satz 3 HS 1 SOG LSA ist (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 14. Februar 2011 - 2 M 245/10 -, zit. nach JURIS).
  • VGH Bayern, 10.09.2012 - 9 B 11.1216

    Rinderhaltung; Auflage; eigenständiger Verwaltungsakt; maßgeblicher Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 3 L 386/14
    Hier betrifft die Anordnung - wie es das Verwaltungsgericht zu Recht dargelegt hat - nicht einzelne Maßnahmen, welche die Klägerin umzusetzen hat, um tierschutzgerechte Zustände im Rahmen ihrer Schweinehaltung herzustellen (vgl. dazu VGH Bayern, Urt. v. 10. September 2012 - 9 B 11.1216 -, zit. nach JURIS), sondern begründet als anlagenbezogene Regelung ein auf Dauer berechnetes Rechtsverhältnis.
  • BVerwG, 29.10.2014 - 9 B 32.14

    Vorläufige Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren als Dauerverwaltungsakt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 8 B 11193/13

    Zur Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Zusammenhang mit Kinobetrieb

  • VG Hamburg, 12.03.2015 - 17 K 3507/14

    Zur Geltung der werktäglichen Arbeitszeitbegrenzung auf maximal zehn Stunden für

  • BVerwG, 02.12.1988 - 4 C 16.85

    Anfechtbarer Verwaltungsakt - Verwaltungsvollstreckung - Androhung eines

  • OVG Niedersachsen, 01.07.2015 - 4 LC 285/13

    Befreiung; Biotop; Eingriff; Grünlandumbruch; Moor; Moorstandort; Verbot;

  • OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 10 ME 90/13

    Voraussetzungen für die Einsetzung eines Beauftragten nach § 175 NKomVG durch den

  • BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 25.14

    Angehörigenbescheinigung; Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum; deutscher

  • VG Magdeburg, 03.03.2014 - 1 A 230/14

    Tierschutzrechtliche Anforderungen an die Kastenhaltung von Schweinen gemäß § 24

  • OVG Sachsen, 13.11.2014 - 1 B 119/14

    Nutzungsuntersagung, Garage, Grenzgarage, Werkstattnutzung

  • VGH Bayern, 20.05.2009 - 22 ZB 08.2230

    Ablehnung eines Bezirksschornsteinfegermeisters wegen Besorgnis der Befangenheit;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2008 - 3 L 83/05

    Erfolglose Aktivierung eines Rücknahmegrundes bei Ermessensausfall unter

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2011 - 1 A 2563/09

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Regierungsdirektors von einem

  • BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4000.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Planergänzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren;

  • VG Magdeburg, 04.07.2016 - 1 A 1198/14

    Bestätigung eines Verbots zum Halten und Betreuen von Schweinen

    Denn die Vorschriften der §§ 20 und 21 VwVfG regeln nur den Ausschluss und die persönliche Befangenheit von (einzelnen) Mitarbeitern der Behörde (OVG LSA, U. v. 24.11.2015 - 3 L 386/14 -, juris, Rdnr. 31 m. w. N.).

    Denn die Widerspruchsbehörde hat diesen Bescheid vollständig überprüft und durch eine selbständige Sachentscheidung bestätigt, so dass deren abschließende (Verwaltungs-)Entscheidung in der Sache von dem etwaigen Verfahrensfehler offensichtlich nicht beeinflusst werden konnte (OVG LSA, U. v. 24.11.2015 - a. a. O., Rdnr. 30 m. w. N.).

    Zu den Anforderungen, die § 24 Abs. 4 TierSchNutztV an die Beschaffenheit von Kastenständen stellt, hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Urteil 3 L 386/14 vom 24.11.2015 ausgeführt:.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    Soweit der Kläger einwendet, bei der Frage nach der richtigen Breite eines Kastenstandes handele es sich mit Blick auf die Entscheidung des beschließenden Senats in dem Verfahren OVG 3 L 386/14 und der dagegen erhobenen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht unverändert um eine schwierige und umstrittene Rechtsfrage, legt er damit keine ernstlichen Zweifel dar, da dieser Einwand erneut eine substanzielle Auseinandersetzung mit dem verwaltungsgerichtlichen Urteil vermissen lässt (vgl. Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124a Rn. 68).

    Das schlichte Aufzeigen einer nach Ansicht des Klägers schwierigen Rechtsfrage, die der Senat in dem zitierten Urteil vom 24. November 2015 - 3 L 386/14 - im Übrigen beantwortet hat, ohne dass der Kläger sich - wie erforderlich - substantiiert mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt und seine eigene rechtliche Wertung darlegt, genügt den Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO nicht (vgl. OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2015 - OVG 10 N 78.12 -, juris Rn. 4) .

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2015 - 3 M 517/14

    Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Straathof vorläufig außer Vollzug

    Soweit der Antragsgegner den angefochtenen Bescheid darauf stützt, dass die beim Antragsteller in den von der (G.) GmbH bzw. (D.) GmbH betriebenen Anlagen vorhandenen Kastenstände nicht den Anforderungen des § 24 Abs. 4 Nr. 2 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2043), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Februar 2014 (BGBl. I S. 94, TierSchNutztV), genügten, was indiziere, dass dort tierschutzwidrige Zustände herrschten, welche der Antragsteller nicht bereit sei abzustellen, ist festzustellen, dass diese Frage in Bezug auf das hier streitige Tierhaltungsverbot nur teilweise mit dem Gegenstand des beim Senat anhängigen Berufungsverfahrens 3 L 386/14 (vorgehend Urteil des VG Magdeburg v. 03.03.2014 - 1 A 230/14 -, juris) übereinstimmt.
  • OVG Sachsen, 26.07.2022 - 4 B 176/22

    Abfallüberlassung; Abfallbehälter; Bereitstellung; Zumutbarkeit;

    Eine gesetzeswiederholende Verfügung ist aber zulässig, wenn es einen konkreten Anlass dafür gibt, besonders auf die Beachtung einer gesetzlichen Bestimmung hinzuwirken (VGH BW, Beschl. v. 5. Oktober 1999 - 10 S 1059/99 -, juris Rn. 4; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 8. Januar 2014 - 8 B 11193/13 -, juris Rn. 7; HessVGH, Beschl. v. 13. Oktober 2015 - 2 A 2074/14.Z -, juris Rn. 4; OVG LSA, Urt. v. 14. November 2015 - 3 L 386/14 -, juris Rn. 47).

    Ein Verwaltungsakt ist bestimmt i. S. d. § 37 Abs. 1 VwVfG i. V. m. § 1 Satz 1 SächsVwVfZG, wenn der Adressat des Bescheides in die Lage versetzt wird, zu erkennen, was von ihm gefordert wird und wenn der Verwaltungsakt zugleich Grundlage für Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung sein kann (OVG LSA, Urt. v. 14. November 2015 - 3 L 386/14 -, juris Rn. 47).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2021 - 2 K 52/18

    Konkretisierung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Erweiterung einer

    Nach dem Urteil des OVG Magdeburg vom 24. November 2015 (3 L 386/14) ergebe sich aus dieser Vorschrift, dass den in einem Kastenstand gehaltenen (Jung)Sauen die Möglichkeit eröffnet sein müsse, jederzeit in dem Kastenstand eine Liegeposition in beiden Seitenlagen einzunehmen, bei der ihre Gliedmaßen auch an dem vom Körper entferntesten Punkt nicht an Hindernisse stoßen.
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2019 - 11 LB 642/18

    Anfechtungsklage; Dauerverwaltungsakt; entscheidungserheblicher Zeitpunkt; GbR;

    Stellte man demgegenüber auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ab (so für auf § 16 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchG gestützte Dauerverwaltungsakte: OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 24.11.2015 - 3 L 386/14 -, juris, Rn. 50 ff., und OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16.6.2015 - 20 A 2235/12 -, juris, Rn. 34), könnte sich der Adressat einer tierschutzrechtlichen Anordnung durch vorübergehende Anpassung der Tierhaltung einer (ggf. zwangsweisen) Durchsetzung der Anordnung entziehen, was sowohl dem Zweck des Tierschutzgesetzes als auch der Effektivität der Gefahrenabwehr widerspräche (vgl. VG Göttingen, Urt. v. 12.6.2017 - 1 A 143/16 -, juris, Rn. 27; VG Münster, Beschl. v. 25.10.2018 - 11 L 764/18 -, juris, Rn. 10 f.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 9.7.2013 - 3 B 100/12 -, juris, Rn. 6 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 9.8.2017 - 9 ZB 15.2487 -, juris, Rn. 13).
  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.358

    Wegnahme eines Pferdes wegen Vernachlässigung

    c) Entgegen dem Zulassungsvorbringen lässt sich dem angefochtenen Bescheid ohne weiteres entnehmen, dass das Landratsamt sein Ermessen in hinreichender Weise ausgeübt hat, sofern man einen solchen Ermessensspielraum hinsichtlich des "Ob" im Rahmen des Tätigwerdens nach § 16a TierSchG überhaupt als eröffnet ansieht (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2012 - 9 ZB 11.1796 - juris Rn. 5; OVG LSA, U.v. 24.11.2015 - 3 L 386/14 - juris Rn. 56; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.357

    "Robusthaltung" von Pferden

    c) Entgegen dem Zulassungsvorbringen lässt sich dem angefochtenen Bescheid ohne weiteres entnehmen, dass das Landratsamt sein Ermessen in hinreichender ::0::ausgeübt hat, sofern man einen solchen Ermessensspielraum hinsichtlich des "Ob" im Rahmen des Tätigwerdens nach § 16a TierSchG überhaupt als eröffnet ansieht (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2012 - 9 ZB 11.1796 - juris Rn. 5; OVG LSA, U.v. 24.11.2015 - 3 L 386/14 - juris Rn. 56; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 9 ZB 15.416

    Rechtmäßige Duldungsanordnung zur Wegnahme eines Pferdes

    c) Entgegen dem Zulassungsvorbringen lässt sich dem angefochtenen Bescheid ohne weiteres entnehmen, dass das Landratsamt sein Ermessen in hinreichender Weise ausgeübt hat, sofern man einen solchen Ermessensspielraum hinsichtlich des "Ob" im Rahmen des Tätigwerdens nach § 16a TierSchG überhaupt als eröffnet ansieht (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2012 - 9 ZB 11.1796 - juris Rn. 5; OVG LSA, U.v. 24.11.2015 - 3 L 386/14 - juris Rn. 56; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Aachen, 30.01.2016 - 6 K 1036/14

    Anwendbarkeit; Dublin-II-Verordnung; Visum; Aufnahmegesuch; Überstellungsfrist;

    Die aufschiebende Wirkung der Klage ist mit Beschluss vom 28. Oktober 2014 (3 L 386/14.A) angeordnet worden.
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