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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 38/19   

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https://dejure.org/2021,52338
OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 38/19 (https://dejure.org/2021,52338)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.11.2021 - 1 K 38/19 (https://dejure.org/2021,52338)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. November 2021 - 1 K 38/19 (https://dejure.org/2021,52338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 18 S 3 AEG, § 265 Abs 2 S 2 ZPO, § 266 Abs 1 ZPO, § 74 Abs 1 S VwGO, § 70 VwVfG
    Eisenbahnrechtliches Planfeststellungsverfahren; Auswechslung des Hauptbeteiligten; Zustellung eines Planfeststellungsbeschlusses an GbR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme; Rechtsstreit; im eigenen Namen; als Hauptpartei; Zustellung; Planfeststellungsbeschluss; Einwender; GbR; KG; gesetzlicher Vertreter; Eisenbahnrechts; Planfeststellungsverfahren "Knoten Halle - Elektronisches Stellwerk mit Spurplanumbau, Änderung und Neubau von ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Zustellung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 27.04.1988 - VIII ZR 178/87

    Rechtsnachfolge und Parteiwechsel im Berufungsverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 38/19
    Sie kann nicht mit rechtlicher Wirkung in den Rechtsstreit eintreten und ist insoweit aus dem Rechtsstreit hinauszuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1988 - VIII ZR 178/87 -, juris).

    Die Kostenentscheidung bezüglich der Klage der ehemaligen Klägerin zu 2 stellt im Hinblick auf die Hinausweisung der Klägerin aus dem Prozess klar, dass sie sich nur auf die von ihr geführte Klage bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1988 - VIII ZR 178/87 -, juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 22.05.2019 - 22 CS 18.2247

    Erfolgloser Eilantrag gegen Schrottplatz im Gewerbegebiet - Interessenabwägung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 38/19
    Auch die Beigeladenen haben - unbeschadet der Frage, ob es hierauf überhaupt ankommt (verneinend BayVGH, Beschluss vom 22. Mai 2019 - 22 CS 18.2247 -, juris Rn. 35) - nicht zugestimmt.

    Da sich die Übernahme gemäß § 266 Abs. 1 ZPO dahingehend auswirkt, dass der "Veräußerer" bzw. der Rechtsinhaber vor Übertragung durch Hoheitsakt - hier durch Zwangsversteigerung - (vgl. Becker-Eberhard, Münchner Kommentar zur ZPO, 6. Aufl., § 265 ZPO Rn. 34, § 266 ZPO Rn. 1) als Partei ausscheidet, d. h. dass der im Recht Nachfolgende berechtigt ist, den Prozess anstelle des Rechtsvorgängers zu übernehmen (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 266 ZPO Rn. 9; Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl., § 266 ZPO Rn. 15; Greger in Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 266 ZPO Rn. 1, 3b, 4; BayVGH, Beschluss vom 22. Mai 2019 - 22 CS 18.2247 -, juris Rn. 35; OVG Hamburg, Urteil vom 27. Januar 1994 - Bf II 48/93 -, juris Rn. 34) und die Klägerin nicht Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Klägerin zu 2 ist bzw. an deren Stelle Vormerkungsberechtigte wurde, kommt ihr die Regelung des § 266 ZPO in Bezug auf die Klägerin zu 2 nicht zugute.

  • BVerwG, 13.05.2020 - 7 A 2.19

    Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 38/19
    Allerdings braucht die Planfeststellungsbehörde nicht zu jedem Vorbringen gesondert und ausdrücklich Stellung zu nehmen, sofern aus dem Gesamtzusammenhang der Begründung deutlich wird, dass sie sich mit den vorgebrachten abwägungserheblichen Belangen erfasst hat (vgl. Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Aufl., § 74 VwVfG Rn. 162; BVerwG, Gerichtsbescheid vom 13. Mai 2020 - 7 A 2.19 -, juris Rn. 11).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 158/05

    Zustellung eines Vollstreckungstitels an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 38/19
    Gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind nach §§ 709 Abs. 1, 714 BGB alle Gesellschafter, wenn nicht der Gesellschaftsvertrag etwas anderes vorsieht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 10 B 2096/06 -, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 6. April 2006 - V ZB 158/05 -, juris Rn. 11 ).
  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 218/05

    Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück bei Eintragung der Anleger an einem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 38/19
    Eine GbR besitzt, ohne juristische Person zu sein, Rechtsfähigkeit, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet (vgl. Nieders. OVG, Urteil vom 30. November 2016 - 9 LC 69/16 -, juris Rn. 28 m. w. N.; BayVGH, Urteil vom 29. Juli 2015 - 4 B 15.877 -, juris Rn. 31; BGH, Urteil vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 -, juris Rn. 8, 15; Urteil vom 25. September 2006 - II ZR 218/05 -, juris Rn. 10, 11).
  • BGH, 14.09.2018 - V ZR 267/17

    Veräußerung der in Streit befangenen Sache nach Eintritt der Rechtshängigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 38/19
    Ein solcher ist nur gegeben, wenn dem Veräußerer das Recht nicht oder nicht voll (z. B. bei Belastung) zusteht (vgl. Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 325 ZPO Rn. 44; BGH, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 267/17 -, juris Rn. 32 bzw. NJW 2019, 310, Tz. 32).
  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 8.19

    Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 38/19
    Soweit der Senat bislang im Verfahren die Auffassung vertreten hat, dass mangels Hinweises in der Rechtsbehelfsbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses auf die Möglichkeit, die Klage auch auf elektronischem Wege zu erheben, den ehemaligen Klägerinnen die Jahresfrist gemäß § 58 Abs. 2 VwGO zur Verfügung gestanden haben könnte (vgl. richterliche Verfügung vom 1. November 2017, Bl. 206 der Akte 1 K 95/15), wird hieran im Hinblick auf die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichtes im Urteil vom 25. Januar 2021 (- 9 C 8.19 -, juris), der der Senat aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit folgt, nicht weiter festgehalten.
  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 11/16

    Heilung eines Zustellungsmangels im Zivilprozess: Bedeutung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 38/19
    Der Zustellungsvorgang war vom Zustellungswillen der Beklagten gedeckt, insbesondere rechtfertigt sich nicht der eine Heilung ausschließende Schluss einer Falschbezeichnung der Partei bzw. der Verfahrensbeteiligten (vgl. zu der § 8 VwZG entspr. Regelung in § 189 ZPO: BGH, Urteil vom 29. März 2017 - VIII ZR 11/16 -, juris; OLG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Juli 2020 - 4 U 1282/17 -, juris Rn. 82), d. h. die Annahme, dass die Beklagte nicht der ehemaligen Klägerin zu 1 (bzw. 2), sondern allein Herrn Dr. A. in persona zustellen wollte.
  • BGH, 15.05.1986 - IX ZR 2/85

    Anfechtbarkeit des Erwerbs eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 38/19
    Der rechtsgestaltende Hoheitsakt nach § 81 ZVG schafft Eigentum in der Person des Erstehers, das nicht vom Schuldner abgeleitet ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1986 - IX ZR 2/85 -, juris Rn. 16; Kindl/Meller-Hannich, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 4. Aufl., § 90 ZVG Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2016 - 9 LC 69/16

    Eigennutzung; GbR; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Gesellschafter; Innehaben;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 38/19
    Eine GbR besitzt, ohne juristische Person zu sein, Rechtsfähigkeit, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet (vgl. Nieders. OVG, Urteil vom 30. November 2016 - 9 LC 69/16 -, juris Rn. 28 m. w. N.; BayVGH, Urteil vom 29. Juli 2015 - 4 B 15.877 -, juris Rn. 31; BGH, Urteil vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 -, juris Rn. 8, 15; Urteil vom 25. September 2006 - II ZR 218/05 -, juris Rn. 10, 11).
  • OLG Koblenz, 28.07.2020 - 4 U 1282/17

    Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme: § 4 Abs. 7 VOB/B ist nicht AGB-widrig!

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2006 - 10 B 2096/06

    Vertretungsbefugte Personen bei einer Zustellung an eine Gesellschaft

  • BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10

    Schienenweg; Ausbau; Planfeststellungsabschnitt; Planfeststellungsbeschluss;

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 4 B 15.877

    Rechtswidrige Heranziehung einer GbR zur Zweitwohnungsteuer

  • BGH, 09.05.2014 - V ZB 123/13

    Zwangsversteigerungsverfahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Behandlung

  • BGH, 29.08.2012 - XII ZR 154/09

    Gerichtliche Geltendmachung von auf einen Sozialhilfeträger übergegangenen

  • BGH, 27.06.1996 - IX ZR 324/95

    Zustimmung des Beklagten zur Übernahme des Prozesses durch den Rechtsnachfolger

  • BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71

    Löschung einer Auflassungsvormerkung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 48/19

    Übernahme eines Verfahrens als Hauptpartei; ortsübliche Bekanntmachung an

    Zur Begründung der Klage wurde auf das seinerzeit anhängige Verfahren 1 K 95/15 (jetzt: 1 K 38/19) verwiesen und vorgetragen, die nunmehrige Planfeststellung des dritten Gleises 451 ohne kumulative Betrachtung der Lärm- und Schallbeeinträchtigung mit den bereits planfestgestellten Gleisen verletze die Rechte der Kläger eklatant.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhaltes im Einzelnen wird auf die Gerichtsakte im anhängigen sowie im Verfahren 1 K 44/17 und die Verwaltungsvorgänge der Beklagten (Beiakte A) sowie die vom Senat im Verfahren 1 K 38/19 beigezogene Insolvenzakte des AG Bielefeld (Az.: 43 IN 1320/03), die vom AG Halle/S. zum Zwangsversteigerungsverfahren 555 K 87/95 übersandten Akten (vgl. Schreiben AG Halle vom 21. Juli 2021 in 1 K 38/19) und die Grundbuchauszüge des AG Halle/S. - Grundbuchamt - zu Bl. 320xx, vormals Bl. 59xx (in 1 K 38/19) Bezug genommen.

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