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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 48/19   

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https://dejure.org/2021,52337
OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 48/19 (https://dejure.org/2021,52337)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.11.2021 - 1 K 48/19 (https://dejure.org/2021,52337)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. November 2021 - 1 K 48/19 (https://dejure.org/2021,52337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 18 AEG, § 265 Abs 2 S 2 ZPO, § 266 ZPO, § 74 Abs 4 S 3 VwVfG, § 60 VwGO
    Übernahme eines Verfahrens als Hauptpartei; ortsübliche Bekanntmachung an unbekannte Betroffene

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme; Rechtsstreit; GbR; KG; gesetzlicher Vertreter; Zustellungsfiktion; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Erkankung; Eisenbahnrechts; Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Neubau Zugbildungsanlage Halle/S" in der kreisfreien Stadt Halle/Saale, Bahn-km ...

  • rechtsportal.de

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben des Neubaus einer Zugbildungsanlage wegen unzureichenden Lärm- und Immissionsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 22.05.2019 - 22 CS 18.2247

    Erfolgloser Eilantrag gegen Schrottplatz im Gewerbegebiet - Interessenabwägung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 48/19
    Auch die Beigeladene hat - unbeschadet der Frage, ob es hierauf überhaupt ankommt (verneinend BayVGH, Beschluss vom 22. Mai 2019 - 22 CS 18.2247 -, juris Rn. 35) - nicht zugestimmt.

    Da sich die Übernahme gemäß § 266 Abs. 1 ZPO dahingehend auswirkt, dass der "Veräußerer" bzw. der Rechtsinhaber vor Übertragung durch Hoheitsakt - hier durch Zwangsversteigerung - (vgl. Becker-Eberhard, Münchner Kommentar zur ZPO, 6. Aufl., § 265 ZPO Rn. 34, § 266 ZPO Rn. 1) als Partei ausscheidet, d. h. dass der im Recht Nachfolgende berechtigt ist, den Prozess anstelle des Rechtsvorgängers zu übernehmen (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 266 ZPO Rn. 9; Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl., § 266 ZPO Rn. 15; Greger in Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 266 ZPO Rn. 1, 3b, 4; BayVGH, Beschluss vom 22. Mai 2019 - 22 CS 18.2247 -, juris Rn. 35; OVG Hamburg, Urteil vom 27. Januar 1994 - Bf II 48/93 -, juris Rn. 34) und die Klägerin nicht Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Klägerin zu 2 ist bzw. an deren Stelle Vormerkungsberechtigte wurde, kommt ihr die Regelung des § 266 ZPO in Bezug auf die Klägerin zu 2 nicht zugute.

  • BGH, 27.04.1988 - VIII ZR 178/87

    Rechtsnachfolge und Parteiwechsel im Berufungsverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 48/19
    Sie kann nicht mit rechtlicher Wirkung in den Rechtsstreit eintreten und ist insoweit aus dem Rechtsstreit hinauszuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1988 - VIII ZR 178/87 -, juris).

    Die Kostenentscheidung bezüglich der Klage der ehemaligen Klägerin zu 2 stellt im Hinblick auf die Hinausweisung der Klägerin aus dem Prozess klar, dass sie sich nur auf die von ihr geführte Klage bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1988 - VIII ZR 178/87 -, juris Rn. 7).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 38/19

    Eisenbahnrechtliches Planfeststellungsverfahren; Auswechslung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 48/19
    Zur Begründung der Klage wurde auf das seinerzeit anhängige Verfahren 1 K 95/15 (jetzt: 1 K 38/19) verwiesen und vorgetragen, die nunmehrige Planfeststellung des dritten Gleises 451 ohne kumulative Betrachtung der Lärm- und Schallbeeinträchtigung mit den bereits planfestgestellten Gleisen verletze die Rechte der Kläger eklatant.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhaltes im Einzelnen wird auf die Gerichtsakte im anhängigen sowie im Verfahren 1 K 44/17 und die Verwaltungsvorgänge der Beklagten (Beiakte A) sowie die vom Senat im Verfahren 1 K 38/19 beigezogene Insolvenzakte des AG Bielefeld (Az.: 43 IN 1320/03), die vom AG Halle/S. zum Zwangsversteigerungsverfahren 555 K 87/95 übersandten Akten (vgl. Schreiben AG Halle vom 21. Juli 2021 in 1 K 38/19) und die Grundbuchauszüge des AG Halle/S. - Grundbuchamt - zu Bl. 320xx, vormals Bl. 59xx (in 1 K 38/19) Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2021 - 1 A 3230/20

    Beantragen der Gewährung einer Beihilfe innerhalb eines Jahres nach Entstehen der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 48/19
    Dies ist dann der Fall, wenn sie so schwer wog, dass der von ihr betroffene Verfahrensbeteiligte nicht bloß unfähig war, selbst zu handeln, sondern auch außerstande war, einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen und im gebotenen Umfange zu informieren (so BVerwG, Beschluss vom 27. September 1993 - 4 NB 35.93 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 1 A 3230/20 -, juris Rn. 14).
  • BGH, 09.05.2014 - V ZB 123/13

    Zwangsversteigerungsverfahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Behandlung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 48/19
    Ist eine Auflassungsvormerkung nicht in das geringste Gebot aufzunehmen, weil sie dem Recht des (bestrangig betreibenden) Gläubigers im Rang nachgeht, muss der Vormerkungsberechtigte den Eigentumserwerb des Erstehers gegen sich gelten lassen, weil die Vormerkung mangels Aufnahme in das geringste Gebot mit dem Zuschlag erlischt gemäß §§ 52 Abs. 1 Satz 2, 91 Abs. 1, 90 Abs. 1 ZVG (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2014 - V ZB 123/13 -, juris Rn. 8, 10).
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 6.99

    Vollzug von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit der Länder;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 48/19
    Die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes erstreckt sich nicht auf das Anhörungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 6.99 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Wiedereinsetzung; Klagefrist; Zustellfiktion;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 48/19
    Demgegenüber ersetzt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG die Zustellung an Personen, die bereits am Anhörungsverfahren beteiligt sind und nach Ablehnung ihrer Einwendungen nunmehr vor der Frage stehen, ob sie gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage erheben wollen (so zu der vergleichbaren Regelung in § 18a Abs. 5 FStrG i. d. F. v. 16.12.1986: BVerwG, Beschluss vom 24. September 1987 - 4 B 93.87 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 20. Februar 2003 - 4 B 17.03 -, juris Rn. 4; Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10 u. a. -, juris Rn. 32).
  • BGH, 14.09.2018 - V ZR 267/17

    Veräußerung der in Streit befangenen Sache nach Eintritt der Rechtshängigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 48/19
    Ein solcher ist nur gegeben, wenn dem Veräußerer das Recht nicht oder nicht voll (z. B. bei Belastung) zusteht (vgl. Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 325 ZPO Rn. 44; BGH, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 267/17 -, juris Rn. 32 bzw. NJW 2019, 310, Tz. 32).
  • BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 55/84

    Wiedereinsetzung - Versäumung der Rechtsmittelfrist - Krankheit - Seelischer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 48/19
    Entscheidend ist in Bezug auf den Wegfall des Hindernisses nicht der Zeitpunkt der Kenntnisnahme am 23. März 2017 vom Amtsblatt der Stadt Halle (vom 13. Januar 2017) oder von weitergehenden Recherchen bezüglich des verfügenden Teils des dort öffentlich bekannt gemachten Planfeststellungsbeschlusses, sondern wegen der erforderlichen Kausalität des Hinderungsgrundes für das Fristversäumnis der Wegfall der (Schwere der) Erkrankung oder des mangelnden Verschuldens (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 1985 - IVb ZB 55/84 -, juris).
  • BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71

    Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 48/19
    Ob die am 28. Mai 1996 im Grundbuch eingetragene Eigentumsübertragungsvormerkung für die A-Immobiliengesellschaft mbH & Co. KG "i. G." der ehemaligen Klägerin zu 2 zusteht und eine auf dem von der Klägerin erworbenen Grundstück ruhende dingliche Belastung im Sinne des § 266 ZPO darstellt bzw. eine dingliche Gebundenheit im Sinne dieser Norm aufweist (vgl. Münchener Kommentar, 6. Aufl., § 266 ZPO Rn. 7, § 265 ZPO Rn. 24; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1972 - V ZR 76/71 -, juris Rn. 15), kann auf sich beruhen.
  • BVerwG, 24.09.1987 - 4 B 93.87

    Entbehrlichkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung ortsübliche Bekanntmachung von Ort

  • BVerwG, 27.09.1993 - 4 NB 35.93

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts -

  • BGH, 15.05.1986 - IX ZR 2/85

    Anfechtbarkeit des Erwerbs eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung

  • BVerwG, 20.02.2003 - 4 B 17.03

    Planfeststellungsbeschluss; individuelle Zustellung; Auslegung.

  • BGH, 27.06.1996 - IX ZR 324/95

    Zustimmung des Beklagten zur Übernahme des Prozesses durch den Rechtsnachfolger

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