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   OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 193/09   

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OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 193/09 (https://dejure.org/2012,6499)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.04.2012 - 2 L 193/09 (https://dejure.org/2012,6499)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. April 2012 - 2 L 193/09 (https://dejure.org/2012,6499)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis der Gemeinde zur Klage gegen die die Errichtung einer Schweinemastanlage gestattende Baugenehmigung bei Ersetzung ihrer Einvernehmung; Vorliegen eines Änderungsvorhabens im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UVPG bei Legaliesierung des Grundvorhabens

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Anfechtung einer Baugenehmigung für Schweinemastanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befugnis der Gemeinde zur Klage gegen die die Errichtung einer Schweinemastanlage gestattende Baugenehmigung bei Ersetzung ihrer Einvernehmung; Vorliegen eines Änderungsvorhabens im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UVPG bei Legaliesierung des Grundvorhabens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 640
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04

    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 193/09
    Die Einstallung von Jungsauen in eine Schweinemastanlage, deren Betrieb eingestellt worden war, über einen Zeitraum von etwa 4 Monaten hindert nicht das Erlöschen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder genehmigungsersetzenden Anzeige nach drei Jahren gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG , wenn nur etwa 3% der genehmigten Mastplätze belegt werden und so nur der Zweck verfolgt wird, das Erlöschen der Genehmigung oder genehmigungsersetzenden Anzeige zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.2005 - 7 C 25.04 -, BVerwGE 124, 156 [159]).

    Die Regelung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG , nach der die Genehmigung erlischt, wenn eine Anlage während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist, ist auf die genehmigungsersetzende Anzeige nach § 67a Abs. 1 BImSchG entsprechend anwendbar (BVerwG, Urt. v. 25.08.2005 - 7 C 25.04 -, BVerwGE 124, 156 [159]).

    Für den Beginn der Frist ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem der Betrieb tatsächlich eingestellt worden ist; dabei kann neben objektiven Umständen auch eine subjektive Erklärung des Betreibers Indizwirkung haben (BVerwG, Urt. v. 25.08.2005, a.a.O.).

    Bei einer Schweinemastanlage, deren Betrieb der Anlagenbetreiber ordnungsgemäß einstellt, ist nach der Lebenserfahrung anzunehmen, dass solche Betriebshandlungen regelmäßig bis zur Ausstallung der letzten Schweine stattfinden (BVerwG, Urt. v. 25.08.2005, a.a.O.).

    An dieser Voraussetzung fehlt es aber, wenn mit der Einstallung der Tiere lediglich das Erlöschen der Genehmigung verhindert werden soll (BVerwG, Urt. v. 25.08.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 193/09
    Im gerichtlichen Verfahren ist eine Nachholung einer unterbliebenen Umweltverträglichkeitsprüfung in der Regel nicht mehr möglich (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.08.2008 - 4 C 11.07 -, BVerwGE 131, 352 [360 f.], RdNr. 26).

    Zwar kann eine erforderliche Vorprüfung des Einzelfalls in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 und 2 VwVfG (i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfG LSA ) bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden; für die (eigentliche) Umweltverträglichkeitsprüfung gilt dies in der Regel aber nicht (BVerwG, Urt. v. 20.08.2008 - 4 C 11.07 -, BVerwGE 131, 352 [360 f.], RdNr. 26).

    Maßnahmen, die erst im Anschluss an eine Genehmigung getroffen wurden, sind unbeachtlich (BVerwG, Urt. v. 20.08.2008, a.a.O.; EuGH, Urte. v. 03.07.2008 - C-215/06 - [...], RdNr. 49, u. v. 25.07.2008 - C-142/07 -, RdNr. 33).

    Damit gelten auch im Rahmen des § 4 Abs. 1 UmwRG die gleichen Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20.08.2008 (a.a.O., RdNr. 24 ff.) für die Nachholbarkeit von Vorprüfung einerseits und Umweltverträglichkeitsprüfung andererseits in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 und 2 VwVfG aufgestellt hat.

  • BVerwG, 28.10.2010 - 7 C 2.10

    Freistellungserklärung; Regelungsinhalt der -; Bindungswirkung der -;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 193/09
    (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.2010 - 7 C 2.10 -, NVwZ 2011, 120 ).

    Im Anzeigeverfahren nach §§ 15, 16 BImSchG ist der Blickwinkel und damit der Prüfungsgegenstand - wie der Wortlaut der Vorschriften nahelegt - auf die Änderung ausgerichtet (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 28.10.2010 - 7 C 2.10 -, NVwZ 2011, 120 , m.w.N.).

    Vielmehr teilt eine Freistellungserklärung das Schicksal der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bzw. der genehmigungsersetzenden Wirkung einer Anzeige nach § 67a Abs. 1 BImSchG (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 193/09
    Indem § 4 Abs. 3 UmwRG die Regelung des § 4 Abs. 1 UmwRG auf Rechtsbehelfe von Beteiligten nach § 61 Nr. 1 und 2 VwGO für entsprechend anwendbar erklärt, bringt er zum Ausdruck, dass auch insoweit die Fehler einer unterbliebenen Umweltverträglichkeitsprüfung oder UVP-Vorprüfung unabhängig von den sonst nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geltenden einschränkenden Maßgaben zur Begründetheit der Klage führen; die Norm lässt zwar den individualrechtsbezogenen Ansatz des § 42 Abs. 2 VwGO unangetastet, weitet aber durch Verzicht auf die sonst geltenden Einschränkungen der Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern - insofern § 47 VwGO ähnelnd - den gerichtlichen Umfang der Begründetheitsprüfung gegenüber der Prüfung der Klagebefugnis aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2011 - 9 A 30.10 -, DVBl 2012, 501 [504]).

    Diese Auslegung entspricht nicht nur dem Wortlaut der Vorschrift, sondern auch dem vom Gesetzgeber damit verfolgten Zweck (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2011, a.a.O.).

  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4599
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 193/09
    Zwar stellt das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren bei Anlagen der hier in Rede stehenden Art regelmäßig das für eine Umweltverträglichkeitsprüfung zur Verfügung stehende Trägerverfahren dar (vgl. den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 14.11.2000, BT-Drucks. 14/4599, S. 66 f.).

    Das Gesetz knüpft die UVP-Pflichtigkeit eines Vorhabens nicht (mehr) an das formelle Kriterium eines bestimmten Zulassungsverfahrens, sondern an sachbezogene Merkmale, die das UVPG vorgibt (vgl. nochmals die Begründung des Gesetzentwurfs, BT-Drucks 14/4599, S. 94, 106).

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10

    Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 193/09
    Die Aufhebung der angefochtenen Zulassungsentscheidung kann bereits dann verlangt werden, wenn die in § 4 Abs. 1 UmwRG genannten Verfahrensverstöße vorliegen, ohne dass es darauf ankommt, ob sich diese Verstöße auf die Entscheidung ausgewirkt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.2011 - 9 A 23.10 -, DVBl 2012, 443, RdNr. 17).

    Danach kann die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung bereits dann verlangt werden, wenn die in § 4 Abs. 1 UmwRG genannten Verfahrensverstöße vorliegen, ohne dass es darauf ankommt, ob sich diese Verstöße auf die Entscheidung ausgewirkt haben; es handelt sich insoweit um eine Sonderregelung, die die Relevanz bestimmter Verfahrensverstöße gegenüber dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht erweitert (BVerwG, Urt. v. 24.11.2011 - 9 A 23.10 -, DVBl 2012, 443, RdNr. 17).

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 193/09
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 07.01.2004 (Rs. C-201/02, Vorabentscheidungsverfahren Delenna Wells gegen Vereinigtes Königreich) zur Fassung der UVP-Richtlinie vor der Änderung durch die Richtlinie 2003/35/EG könne sich der Einzelne unter Umständen auf Bestimmungen der UVP-Richtlinie berufen.
  • BVerwG, 08.12.2000 - 4 B 75.00

    Allgemeine Verbindlichkeit der Entscheidung eines Normenkontrollgerichtes über

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 193/09
    Ebenso wie bei § 94 VwGO (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 08.12.2000 - 4 B 75.00 -, NVwZ-RR 2001, 483, sowie zu § 94 Satz 2 VwGO a.F. Kopp/Schenke, VwGO , 12. Aufl. 2000, § 94 RdNr. 25) liegt die Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens im richterlichen Ermessen, das nur dann auf Null reduziert ist, wenn anders eine sachgerechte Entscheidung nicht möglich ist.
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 193/09
    Diese Regelungen räumen u.a. Individualklägern - abweichend von der früheren Rechtslage (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.12.2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83) - ein subjektives Recht auf Durchführung einer erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. auf Vorprüfung oder Nachholung der Prüfung ein mit der Folge, dass ein Verfahrensfehler als beachtlich einzustufen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 17.09.2008 - 2 M 14608 -, NVwZ 2009, 340 ).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09

    Zum Schutz der Planungshoheit der Gemeinde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 193/09
    Insofern reicht die Rechtstellung der Gemeinde bei der Erteilung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids weiter, als dies bei Vorhaben der Fall ist, die nach den Regelungen des Fachplanungsrechts planfestgestellt oder genehmigt werden (BVerwG, Beschl. v. 24.06.2010 - 4 B 60.09 -, BauR 2010, 1737 ).
  • BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 20.11

    Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erneut auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs

  • EuGH, 03.07.2008 - C-215/06

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fehlende

  • OVG Niedersachsen, 21.10.2008 - 7 ME 170/07

    Kommunale Klagebefugnis gegen bergrechtlichen Abschlussbetriebsplan

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2008 - 2 M 146/08

    Außervollzugsetzung einer Baugenehmigung wegen unterbliebener

  • EuGH, 25.07.2008 - C-142/07

    Ecologistas en Acción-CODA - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Prüfung der

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 38.12

    Klärungsbedürftigkeit der Frage der Einleitung eines Verfahrens gem. § 5 UmwRG

    HAL OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 25.04.2012 - AZ: OVG 2 L 193/09.
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