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   OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 3 M 120/21   

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OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 3 M 120/21 (https://dejure.org/2021,20776)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.06.2021 - 3 M 120/21 (https://dejure.org/2021,20776)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. Juni 2021 - 3 M 120/21 (https://dejure.org/2021,20776)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers zur Fahrerlaubnisprüfung; Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • rechtsportal.de

    Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers zur Fahrerlaubnisprüfung; Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 10 A 10284/12

    Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 . Alkohol, der sich nicht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 3 M 120/21
    Die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 13 S 1 Nr. 2 Buchst c FeV ist auch dann nicht unangemessen, wenn der Betroffene vorträgt, er habe mit dem Fahrrad nur eine sehr kurze Strecke bei nur geringem Verkehrsaufkommen zurückgelegt (wie OVG RP, Urteil vom 17. August 2012 - 10 A 10284/12 - juris Rn 29).(Rn.12).

    Die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist auch dann nicht unangemessen, wenn der Betroffene - wie hier der Antragsteller - vorträgt, er habe mit dem Fahrrad nur eine sehr kurze Strecke bei nur geringem Verkehrsaufkommen zurückgelegt (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 17. August 2012 - 10 A 10284/12 - juris Rn 28 f.).

  • VG Oldenburg, 25.11.2010 - 7 B 2807/10
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 3 M 120/21
    Soweit der Antragsteller darauf hinweist, dass das Verwaltungsgericht Oldenburg in der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung vom 25. November 2010 (- 7 B 2807/10 - juris) dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgegeben habe, beruht dies nicht darauf, dass das Verwaltungsgericht Oldenburg als "Tatsachen", die Zweifel an der Eignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, nur solche Sachverhalte anerkannt hat, die in einem strafgerichtlichen Verfahren festgestellt worden sind und zu einer strafgerichtlichen Verurteilung geführt haben.

    Vielmehr war nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Oldenburg der gelegentliche Cannabiskonsum des dortigen Antragstellers in der Vergangenheit nicht zur Begründung von Zweifeln an der Fahreignung ausreichend, weil die Voraussetzungen für die Annahme eines der in Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV genannten zusätzlichen Elemente nicht erfüllt waren (VG Oldenburg, Beschluss vom 25. November 2010 - 7 B 2807/10 - a.a.O. Rn. 34).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2013 - 3 L 693/12

    Alkohol im Straßenverkehr; Verhältnis einer MPU-Anordnung zu einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 3 M 120/21
    Ein Ermessen steht der Fahrerlaubnisbehörde dabei nicht zu (Beschluss des Senats vom 5. Juli 2013 - 3 L 693/12 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 02.09.2016 - 11 ZB 16.1359

    Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 3 M 120/21
    Die Verwaltungsbehörde kann sich dabei auf dieselben Beweismittel stützen wie das Strafgericht und ist an dessen Bewertung nicht gebunden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. September 2016 - 11 ZB 16.1359 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12

    Fahrzeuge aller Art; Fahrerlaubnis; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Fahrrad;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 3 M 120/21
    Da eine festgestellte BAK von 1, 6 Promille oder mehr den Verdacht eines die Fahreignung ausschließenden Alkoholmissbrauchs begründet, muss schon aus Gründen der Gefahrenabwehr den Eignungszweifeln nachgegangen werden, gleichgültig welches Fahrzeug geführt worden ist und unabhängig davon, ob der Fahrzeugführer Inhaber einer Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen ist oder eine solche Erlaubnis anstrebt (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 3 B 102.12 - juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 1 S 91.14

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; strafgerichtliche Entziehung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 3 M 120/21
    Der vom Antragsteller geltend gemachte Eingriff in die Berufsfreiheit ist im Hinblick auf den mit diesem Grundrecht kollidierenden Schutz der Verkehrssicherheit und den Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer nicht unverhältnismäßig (vgl. hierzu OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 17. Juli 2015 - OVG 1 S 91.14 - juris Rn. 7), zumal der Antragsteller die Möglichkeit hat, die bestehenden Eignungszweifel durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten auszuräumen.
  • OVG Thüringen, 09.05.2012 - 2 SO 596/11

    Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach Trunkenheitsfahrt mit einem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 3 M 120/21
    Das Eingreifen der Fahrerlaubnisbehörde ist damit auch unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht auf Fälle beschränkt, in denen sich aus den konkreten Umständen des Einzelfalls eine naheliegende und schwerwiegende, an die Risiken bei auffällig gewordenen Fahrerlaubnisinhabern heranreichende Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs durch den Radfahrer herleiten lässt (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 9. Mai 2021 - 2 SO 596/11 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 11 CS 19.2237

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 3 M 120/21
    - 11 CS 19.2237 - juris Rn. 15, zur Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1667/15

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachten bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 3 M 120/21
    Die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 13 Satz 1 Nr. 2 FeV ist eine Maßnahme zur weiteren Aufklärung im Vorfeld dieser Entscheidungen mit einer entsprechend niedrigeren Eingriffsschwelle (vgl. VGH BW, Beschluss vom 8. September 2015 - 10 S 1667/15 - juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2022 - 3 M 65/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

    Ob die öffentliche Verkehrsfläche in der durch die Verkehrsvorschriften vorgeschriebenen Art und Weise benutzt wird, ist für die Zuordnung der Verkehrsfläche zum Straßenverkehr ohne rechtliche Relevanz (so bereits im Ergebnis: Beschluss des Senats vom 25. Juni 2021 - 3 M 120/21 - juris Rn. 10).

    Die Einstellung des Strafverfahrens verbietet es indes nicht, Feststellungen über Tatsachen, die einen Straftatbestand erfüllen, in Verfahren mit anderer Zielsetzung (hier: die Klärung von Eignungszweifeln zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer) in dem für die dortige Entscheidung erforderlichen Umfang als Grundlage für die daran anknüpfenden außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen zu verwerten (vgl. Beschluss des Senats vom 25. Juni 2021, a.a.O. Rn. 6 unter Verweis auf: BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 11 CS 19.2237 - juris Rn. 15, zur Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO).

    Die Verwaltungsbehörde kann sich dabei auf dieselben Beweismittel stützen wie das Strafgericht und ist an dessen Bewertung nicht gebunden (vgl. Beschluss des Senats vom 25. Juni 2021, a.a.O. Rn. 6 unter Verweis auf: BayVGH, Beschluss vom 2. September 2016 - 11 ZB 16.1359 - juris Rn. 20).

    Ihr Eingreifen ist damit auch unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht auf Fälle beschränkt, in denen sich aus den konkreten Umständen des Einzelfalls eine naheliegende und schwerwiegende, an die Risiken bei auffällig gewordenen Fahrerlaubnisinhabern heranreichende Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs durch den Radfahrer herleiten lässt (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 25. Juni 2021, a.a.O. Rn. 12 unter Verweis auf ThürOVG, Beschluss vom 9. Mai 2021 - 2 SO 596/11 - juris Rn. 8).

  • VG München, 18.07.2023 - M 19 S 23.1648

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

    Sie hindert die Fahrerlaubnisbehörde damit nicht, die Trunkenheitsfahrt zum Anlass für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Prüfung zu nehmen (vgl. OVG LSA, B.v. 25.6.2021 - 3 M 120/21 - juris Rn. 5; BayVGH in ständiger Rechtsprechung, zuletzt B.v. 7.1.2020 - 11 CS 19.2237 - juris Rn. 15; B.v. 2.9.2016 - 11 ZB 16.1359 - juris Rn. 19 f. m.w.N.).
  • VG München, 21.12.2021 - M 19 S 21.5782

    Entziehung der Fahrberechtigung im Inland nach Trunkenheitsfahrt mit einem

    Sie hindert die Fahrerlaubnisbehörde damit nicht, die Trunkenheitsfahrt zum Anlass für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Prüfung zu nehmen (vgl. OVG LSA, B.v. 25.6.2021 - 3 M 120/21 - juris Rn. 5; BayVGH in ständiger Rechtsprechung, zuletzt B.v. 7.1.2020 - 11 CS 19.2237 - juris Rn. 15; B.v. 2.9.2016 - 11 ZB 16.1359 - juris Rn. 19 f. m.w.N.).
  • VG Berlin, 25.11.2022 - 4 K 330.21

    Ersterteilung Fahrerlaubnis bei mehrfachen Verurteilungen wegen Fahrens ohne

    Der Antrag des in der mündlichen Verhandlung nicht erschienenen Klägers dürfte daher sinngemäß nach § 88 VwGO dahingehend zu verstehen sein, dass er - unter gleichzeitiger Aufhebung der entgegenstehenden Bescheide - die Verurteilung der Behörde begehrt, die Prüfstelle mit der Prüfung zu beauftragen (vgl. im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 Abs. 1 VwGO hierzu jeweils VG Saarlouis Beschluss vom 27. Juli 2021 - 5 L 682/21, BeckRS 2021, 30027 Rn. 22, und OVG Magdeburg Beschluss vom 25. Juni 2021 - 3 M 120/21, BeckRS 2021, 17640).
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