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   OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 3 M 359/10   

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https://dejure.org/2010,8318
OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 3 M 359/10 (https://dejure.org/2010,8318)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.08.2010 - 3 M 359/10 (https://dejure.org/2010,8318)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. August 2010 - 3 M 359/10 (https://dejure.org/2010,8318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 3 Abs. 3; StGB § 69
    Aufhebung eines Bescheides über die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund einer Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 3 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz ( StVG )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Entzug der Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebung eines Bescheides über die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund einer Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 3 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3465
  • NZV 2011, 272 (Ls.)
  • NZV 2011, 55
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2008 - 10 B 10646/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Drogenkonsum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 3 M 359/10
    Dementsprechend ist die Fahrerlaubnisentziehung nach der Regelvermutung der Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV bereits gerechtfertigt, wenn - wie beim Antragsteller - einmalig harte Drogen im Blut des Fahrerlaubnisinhabers und damit die Einnahme eines Betäubungsmittels nachgewiesen wurde (ebenso: BayVGH, Beschl. v. 26.07.2010 - 11 CS 10.1278 - juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 02.09.2009 - 1 M 114/09 - juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 25.07.2008 - 10 B 10646/08 - juris, jeweils m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 1 M 114/09

    Einmalige Einnahme von Betäubungsmitteln als Grundlage für die Entziehung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 3 M 359/10
    Dementsprechend ist die Fahrerlaubnisentziehung nach der Regelvermutung der Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV bereits gerechtfertigt, wenn - wie beim Antragsteller - einmalig harte Drogen im Blut des Fahrerlaubnisinhabers und damit die Einnahme eines Betäubungsmittels nachgewiesen wurde (ebenso: BayVGH, Beschl. v. 26.07.2010 - 11 CS 10.1278 - juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 02.09.2009 - 1 M 114/09 - juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 25.07.2008 - 10 B 10646/08 - juris, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 3 M 359/10
    Da § 69 StGB den Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs bezweckt, erfordert die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit bei Taten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs, dass die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse darauf zulässt, der Täter werde bereit sein, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen (BGH, Beschl. v. 27.04.2005 - GSSt 2/04 -, NJW 2005, 1957).
  • VGH Bayern, 14.02.2006 - 11 CS 05.1210

    Entziehung der Fahrerlaubnis vor rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 3 M 359/10
    Bei § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG handelt es sich nämlich um eine der Durchsetzung des materiellen Rechts dienende Verfahrensvorschrift (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2007, a. a. O.; BayVGH, Beschl. vom 14.02.2006 - 11 CS 05.1210 -, juris).
  • VGH Bayern, 26.07.2010 - 11 CS 10.1278

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 3 M 359/10
    Dementsprechend ist die Fahrerlaubnisentziehung nach der Regelvermutung der Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV bereits gerechtfertigt, wenn - wie beim Antragsteller - einmalig harte Drogen im Blut des Fahrerlaubnisinhabers und damit die Einnahme eines Betäubungsmittels nachgewiesen wurde (ebenso: BayVGH, Beschl. v. 26.07.2010 - 11 CS 10.1278 - juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 02.09.2009 - 1 M 114/09 - juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 25.07.2008 - 10 B 10646/08 - juris, jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2007 - 12 ME 360/07

    Anspruch auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entziehung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 3 M 359/10
    Sie gilt aber nur für den Fall, dass die gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis rechtlich möglich ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2007 - 12 ME 360/07 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 1 M 73/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 3 M 359/10
    Ein solcher Verkehrsteilnehmer ist - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - deshalb zur Vermeidung der von ihm ausgehenden Gefahren durch die Anordnung des Sofortvollzugs des Entziehungsbescheides schnellstmöglich von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 13.07.2006 - 1 M 73/06 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2007, a. a. O.).
  • VG Meiningen, 08.02.2011 - 2 K 3/11

    Zum Vorrang des Strafverfahrens gegenüber dem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren

    Dies ist der Fall, wenn die Fahrerlaubnisbehörde nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist, nach Abschluss des Strafverfahrens die Fahrerlaubnis (erneut) zu entziehen (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 25.08.2010, 3 M 359/10, juris, Rn. 8; VGH München, Beschl. v. 14.02.2006, 11 CS 05.1210, juris, Rn. 33).

    Bei § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG handelt es sich nämlich um eine der Durchsetzung des materiellen Rechts dienende Verfahrensvorschrift (OVG Magdeburg, Beschl. v. 25.08.2010, 3 M 359/10, juris, Rn. 8; VGH München, Beschl. v. 14.02.2006, 11 CS 05.1210, juris, Rn. 30).

    Beim Konsum sog. harter Drogen wie z. B. Amphetamin entfällt die Fahreignung nach dem Wortlaut von Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV unabhängig von der Höhe der nachgewiesenen Betäubungsmittelkonzentration, von einer Straßenverkehrsteilnahme im berauschten Zustand und auch unabhängig auch davon, ob konkrete Ausfallerscheinungen im Sinne von Fahruntüchtigkeit beim Betroffenen zu verzeichnen waren (OVG Magdeburg, Beschl. v. 25.08.2010, 3 M 359/10, juris, Rn. 8).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 3 M 47/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums sog. harter Drogen (hier:

    Bei § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG handelt es sich nämlich um eine der Durchsetzung des materiellen Rechts dienende Verfahrensvorschrift (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.04.2011 - 11 C 10.3167 -, juris; Beschl. d. Senates v. 25.08.2010 - 3 M 359/10 -, NJW 2010, 3465; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.12.2007, a. a. O.).
  • VG Bayreuth, 22.01.2014 - B 1 K 12.663

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Geht es im Strafverfahren lediglich um Besitz oder Erwerb von Betäubungsmitteln, fehlt es an einer solchen Anlasstat und somit kommt eine strafrechtliche Entziehung der Fahrerlaubnis nicht in Betracht, mit der Folge, dass auch kein Verwertungsverbot nach § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG besteht (vgl. näher OVG NW, B.v. 24.10.2011 - 16 A 1571/10 - und B.v. 10.8.2011 - 16 B 873/11 - Blutalkohol 49, 62; OVG LSA, B.v. 25.8.2010 - NJW 2010, 3465; NdsOVG, B.v. 11.12.2007 - 12 ME 360/07 - ZfSch 2008, 114; jeweils in Anschluss an BGH, Großer Senat für Strafsachen, B.v. 27.4.2005 - GSSt 2/04 - NJW 2005, 1957).

    Unabhängig davon wäre ein Verstoß gegen die verfahrensrechtliche Vorschrift des § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG hier gemäß Art. 46 BayVwVfG unbeachtlich, da die Fahrerlaubnisbehörde beim Fehlen der Fahreignung die Fahrerlaubnis gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV zwingend zu entziehen hat (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 28.6.2012 - 3 C 30.11 - NJW 2012, 3669 - juris Rn. 33 ff.; BayVGH, B.v. 18.4.2011 - 11 C 10.3167, 11 CS 10.3168 - SVR 2011, 389 - juris Rn. 52 - und B.v. 14.2.2006 - 11 CS 05.1210 - ZfSch 2008, 116; OVG LSA, B.v. 25.8.2010 - 3 M 359/10 - NJW 2010, 3465; NdsOVG, B.v. 11.12.2007 - 12 ME 360/07 - ZfSch 2008, 114).

  • VGH Bayern, 18.04.2011 - 11 C 10.3167

    Polyvalenter Betäubungsmittelgebrauch (Cannabis, Kokain, Amfetamin, Ecstasy)

    Da die Behörde nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und nach § 46 Abs. 1 FeV bereits aufgrund des Konsums nicht ärztlich verordneter Betäubungsmittel durch die Antragstellerin zum Erlass einer solchen Maßnahme verpflichtet war, ist im Sinn von Art. 46 BayVwVfG offensichtlich, dass eine etwaige Nichtbeachtung der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG die getroffene Entscheidung nicht beeinflusst haben kann (vgl. zur Unbeachtlichkeit von Verstößen gegen § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG in Fällen, in denen die Behörde im Ergebnis so wie geschehen entscheiden musste, BayVGH vom 14.2.2006 ZfS 2008, 116 f.; NdsOVG vom 11.12.2007 ZfS 2008, 114/116; OVG SA vom 25.8.2010 NJW 2010, 3465/3466; VG Meiningen vom 8.2.2011 Az. 2 K 3/11 Me RdNr. 28).
  • VG Saarlouis, 31.05.2012 - 10 L 476/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis vor Abschluss des Strafverfahrens

    OVG Sachen-Anhalt, Beschluss vom 25.08.2010, 3 M 359/10, NJW 2010, 3465; ferner Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage 2011, § 3 StVG Rdnr. 17, m.w.N.

    OVG Sachen-Anhalt, Beschluss vom 25.08.2010, a.a.O., unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 27.04.2005, GSSt 2/04, NJW 2005, 1957.

  • VGH Bayern, 18.04.2011 - 11 CS 10.3168

    Polyvalenter Betäubungsmittelgebrauch (Cannabis, Kokain, Amfetamin,

    Da die Behörde nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und nach § 46 Abs. 1 FeV bereits aufgrund des Konsums nicht ärztlich verordneter Betäubungsmittel durch die Antragstellerin zum Erlass einer solchen Maßnahme verpflichtet war, ist im Sinn von Art. 46 BayVwVfG offensichtlich, dass eine etwaige Nichtbeachtung der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG die getroffene Entscheidung nicht beeinflusst haben kann (vgl. zur Unbeachtlichkeit von Verstößen gegen § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG in Fällen, in denen die Behörde im Ergebnis so wie geschehen entscheiden musste, BayVGH vom 14.2.2006 ZfS 2008, 116 f.; NdsOVG vom 11.12.2007 ZfS 2008, 114/116; OVG SA vom 25.8.2010 NJW 2010, 3465/3466; VG Meiningen vom 8.2.2011 Az. 2 K 3/11 Me RdNr. 28).
  • VG Bayreuth, 14.08.2015 - B 1 K 13.708

    Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Auch nach dem Grundsatz des Art. 46 BayVwVfG oder unter dem Gesichtspunkt des fehlenden Rechtswidrigkeitszusammenhangs unterbleibt ungeachtet der Rechtswidrigkeit der Fahrerlaubnisentziehung deren Aufhebung, wenn sie von der Behörde sofort in fehlerfreier Weise erneut erlassen werden könnte oder - wie hier vor dem Hintergrund der Fahrerlaubnisentziehung als gebundene Entscheidung - in Anwendung von § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG i.V.m. § 46 Abs. 1, § 11 Abs. 8 FeV sogar erneut erlassen werden müsste (vgl. NdsOVG, B.v. 11.12.2007 - 12 ME 360/07 - ZfSch 2008, 114; BayVGH, B.v. 14.2.2006 - 11 CS 05.1210 - ZfSch 2008, 116; B.v. 4.12.2012 - 11 CS 12.2192; OVG LSA, B.v. 25.8.2010 - 3 M 359/10 sowie VG Ansbach, Gb.v. 28.6.2007 - AN 10 K 06.03944; VG Augsburg, B.v. 23.7.2012 - Au 7 S. 12.847 - juris; s.a. Kopp/Schenke, VwGO, § 113, Rn. 6, 36 f., 50 ff.).
  • VG Bayreuth, 25.05.2012 - B 1 S 12.291

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Methamphetamin

    Geht es im Strafverfahren lediglich um Besitz oder Erwerb von Betäubungsmitteln, fehlt es an einer solchen Anlasstat und somit kommt eine strafrechtliche Entziehung der Fahrerlaubnis nicht in Betracht mit der Folge, dass auch kein Verwertungsverbot nach § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG besteht (vgl. näher OVG Nordrhein-Westfalen vom 24.10.2011 Az. 16 A 1571/10 und vom 10.8.2011 in Blutalkohol 49, 62; OVG Sachsen-Anhalt vom 25.8.2010 in NJW 2010, 3465; OVG Lüneburg vom 11.12.2007 in ZfSch 2008, 114; jeweils in Anschluss an BGH, Großer Senat für Strafsachen, vom 27.4.2005 in NJW 2005, 1957).
  • VG Bayreuth, 08.04.2016 - B 1 K 13.580

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen psychischer Erkrankung und

    Selbst wenn der Bescheid im Zeitpunkt seines Erlasses aufgrund nicht zweifelsfrei feststehender Fahrungeeignetheit rechtswidrig gewesen sein sollte, ergibt sich hieraus kein Anspruch auf dessen Aufhebung, wenn er von der Behörde sofort in fehlerfreier Weise erneut erlassen werden könnte oder - wie hier vor dem Hintergrund der Fahrerlaubnisentziehung als gebundene Entscheidung - in Anwendung von § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG i. V. m. § 46 Abs. 1, § 11 Abs. 8 FeV sogar erneut erlassen werden müsste (vgl. NdsOVG, B. v. 11.12.2007 - 12 ME 360/07 - ZfSch 2008, 114; BayVGH, B. v. 14.2.2006 - 11 CS 05.1210 - ZfSch 2008, 116; B. v. 4.12.2012 - 11 CS 12.2192; OVG LSA, B. v. 25.8.2010 - 3 M 359/10 sowie VG Ansbach, Gb. v. 28.6.2007 - AN 10 K 06.03944 ; VG Augsburg, B. v. 23.7.2012 - Au 7 S 12.847 - juris; s.a. Kopp/Schenke, VwGO, § 113, Rn. 6, 36 f., 50 ff.).
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