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   OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 K 34/20   

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https://dejure.org/2021,51632
OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 K 34/20 (https://dejure.org/2021,51632)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.11.2021 - 2 K 34/20 (https://dejure.org/2021,51632)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. November 2021 - 2 K 34/20 (https://dejure.org/2021,51632)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 Abs 3 S 1 BBauG, § 2 Abs 1 S 1 BBauG, § 205 Abs 1 BBauG, § 205 Abs 6 BBauG
    Änderung eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis; Bebauungsplan, gemeinsamer; Bebauungsplan, planfeststellungsersetzender; Rechtsschutzbedürfnis; Straßenbaulast; Zweckvereinbarung; Änderung eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans

  • rechtsportal.de

    Antragsbefugnis; Bebauungsplan, gemeinsamer; Bebauungsplan, planfeststellungsersetzender; Rechtsschutzbedürfnis; Straßenbaulast; Zweckvereinbarung; Änderung eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein gemeinsamer Bebauungsplan auf der Grundlage einer Zweckvereinbarung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 28.06.2011 - 15 N 08.3388

    Ein Bebauungsplan, der der Nachbargemeinde für ihr Gebiet eine zur Realisierung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 K 34/20
    Eine andere Beurteilung folgt auch nicht aus den von den Antragsgegnerinnen zitierten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 2011 (15 N 08.3388 - juris Rn. 33) und vom 25. Juni 2012 (4 CE 12.1224 - juris R. 33).

    Das Urteil vom 28. Juni 2011 (a.a.O.) betraf einen Bebauungsplan, der sich zwar in seinen Festsetzungen auf das Gebiet der beschließenden Gemeinde erstreckte, nach deren Planungsvorstellungen aber so konzipiert war, dass die Festsetzungen nur unter Inanspruchnahme des Gemeindegebiets der Nachbargemeinde ein sinnvolles Ganzes ergeben hätten, weil ohne eine dort gelegene Einfädelspur zu einer Bundesstraße das festgesetzte Sondergebiet (Tankstelle) ein funktionsloser Planungstorso geblieben wäre.

  • VGH Bayern, 25.06.2012 - 4 CE 12.1224

    Bürgerbegehren auf Einstellung einer Bauleitplanung bei Zweckvereinbarung mit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 K 34/20
    Eine andere Beurteilung folgt auch nicht aus den von den Antragsgegnerinnen zitierten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 2011 (15 N 08.3388 - juris Rn. 33) und vom 25. Juni 2012 (4 CE 12.1224 - juris R. 33).

    Die im Beschluss vom 25. Juni 2012 (a.a.O.) genannte Zweckvereinbarung zwischen zwei benachbarten Gemeinden wurde beschlossen, weil die Erschließung eines Logistikzentrums nicht durch die Antragstellerin des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgen konnte und sich das Vorhaben wegen der unmittelbaren Angrenzung an das Stadtgebiet auch auf die Nachbargemeinde planerisch auswirkte.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2003 - 8 C 10303/03

    Bebauungsplan, gemeinsamer Bebauungsplan, benachbarte Gemeinden, Planungsverband,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 K 34/20
    Aufgabe derartiger Verbände kann es sein, einen (einheitlichen) gemeinsamen Bebauungsplan, der sich ganz oder teilweise auf das Gebiet der Mitglieder des Verbandes erstreckt, zu erlassen (zum Ganzen: OVG RP, Urteil vom 28. Oktober 2003 - 8 C 10303/03 - juris Rn. 14, m.w.N.).

    Eine analoge Anwendung dieser Bestimmung auf den Erlass gemeinsamer Bebauungspläne scheidet aus (OVG RP, Urteil vom 28. Oktober 2003, a.a.O., Rn. 16; Runkel, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 204 Rn. 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - 2 D 13/14

    Steuerung der Einzelhandelsansiedlungen durch grundsätzliche Festlegung auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 K 34/20
    Auch eine Beeinträchtigung des durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb kann eine Antragsbefugnis begründen (vgl. OVG NW, Urteil vom 12. Februar 2014 - 2 D 13/14.NE - juris Rn. 38, m.w.N.).

    Im Rahmen der Antragsbefugnis sind die vermeintlichen Vor- und Nachteile der Änderungsplanung für die Antragstellerin im Vergleich zu dem Ausgangsbebauungsplan nicht zu bilanzieren; zur ordnungsgemäßen Geltendmachung und zur rechtlichen Begründung einer Verletzung des Grundeigentums bedarf es keines Vergleichs mit der Rechtslage, die ohne den angegriffenen Bebauungsplan bestehen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 - Rn. 13; OVG NW, Urteil vom 12. Februar 2014, a.a.O., Rn. 42 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 K 34/20
    Selbst wenn sich die planungsrechtliche Situation für den Antragsteller bei Unwirksamkeit des neuen Bebauungsplans nicht ändern würde, weil dann der frühere Bebauungsplan mit nahezu denselben Festsetzungen wieder aufleben würde, wäre eine die Unwirksamkeit des neuen Bebauungsplans feststellende Entscheidung für den Antragsteller von praktischem Nutzen, wenn er mit einer Realisierung dieser Planung auf der Grundlage des alten Plans aus tatsächlichen Gründen nicht mehr zu rechnen braucht oder weil eine Realisierung zumindest erst nach Überwindung privatrechtlicher Hindernisse möglich wäre (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 23. April 2002 - 4 CN 3.01 - juris 10 f.).
  • VGH Bayern, 08.08.2001 - 8 N 00.690
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 K 34/20
    Aussicht auf Verwirklichung bieten solche Planungen durch Bebauungsplan nur, wenn sich der Straßenbaulastträger mit dem Bau der Straße einverstanden erklärt; anderenfalls bestünde die Gefahr, dass dem jeweiligen Straßenbaulastträger gegen seinen Willen durch eine Gemeinde eine Bundesfernstraße, eine Landesstraße oder eine Kreisstraße aufgedrängt würde (BayVGH, Urteil vom 8. August 2001 - 8 N 00.690 - juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2009 - 1 KN 141/07

    Zulässigkeit der Überplanung einer Bundesstraße und deren Anschluss an eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 K 34/20
    Ausschlaggebend ist deshalb allein, ob die Planung (jedenfalls auch) städtebauliche Zielsetzungen, d.h. örtliche Anknüpfungspunkte hat (vgl. zu § 17b Abs. 2 Satz 1 FStrG: NdsOVG, Urteil vom 25. November 2009 - 1 KN 141/07 - Rn. 120, juris).
  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 22.92

    Normenkontrollantrag gegen veränderten Bebauungsvorstellungen Rechnung tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 K 34/20
    Ist eine durch einen Bebauungsplan festgesetzte Straße bereits vollendet und gewidmet, so kann aber gleichwohl noch für den durch die Straße nachteilig Betroffenen ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan - etwa im Hinblick auf einen möglichen Folgenbeseitigungsanspruch - bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. September 1992 - 4 NB 22.92 - juris Rn. 10 f.).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 K 34/20
    Im Rahmen der Antragsbefugnis sind die vermeintlichen Vor- und Nachteile der Änderungsplanung für die Antragstellerin im Vergleich zu dem Ausgangsbebauungsplan nicht zu bilanzieren; zur ordnungsgemäßen Geltendmachung und zur rechtlichen Begründung einer Verletzung des Grundeigentums bedarf es keines Vergleichs mit der Rechtslage, die ohne den angegriffenen Bebauungsplan bestehen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 - Rn. 13; OVG NW, Urteil vom 12. Februar 2014, a.a.O., Rn. 42 f. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2011 - 2 D 37/09

    Festsetzung eines Gehrechts, Fahrrechts und Leitungsrechts im Zuge einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 K 34/20
    Nur wenn sich eine Änderungsplanung für den Grundstückseigentümer und Betriebsinhaber ausschließlich günstig auswirkt, so dass die Änderung offensichtlich nach keiner Betrachtungsweise geeignet ist, Rechte des Antragstellers zu verletzen, kann die Antragsbefugnis fehlen (vgl. OVG NW, Urteil vom 7. April 2011 - 2 D 37/09.NE - juris Rn. 31).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2021 - 8 K 5/20

    Zum Prüfungsumfang der Flurbereinigungsbehörde in der Unternehmensflurbereinigung

  • BVerwG, 29.01.2019 - 4 BN 15.18

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer vollständigen Verwirklichung eines

  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

  • OVG Thüringen, 21.08.2001 - 1 KO 1240/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baurecht; Gemeinde;

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.05.2022 - 1 KN 3/18

    Notwendigkeit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vor Aufstellung

    Ein Folgenbeseitigungsanspruch kommt in Betracht, wenn eine Straße auf der Grundlage eines unwirksamen Bebauungsplans hergestellt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.08.1993 - 4 C 24.91 - juris; OVG Sachs.-Anh., Urteil vom 25.11.2021 - 2 K 34/20 -, Rn. 39, juris).
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2022 - 1 KN 147/20

    Abwägungsentscheidung; Bebauungsplan; Festsetzung; Fortgeltung;

    Ein unzulässiger gemeinsamer Bebauungsplan, der mit der Ausübung von Satzungsgewalt außerhalb der eigenen Gemeinde verbunden ist (vgl. zur Unzulässigkeit eines "echten" gemeinsamen Bebauungsplans OVG RP, Urt. v. 28.10.2003 - 8 C 10303/03 -, BauR 2004, 1119 = BRS 66 Nr. 51 = juris; OVG LSA, Urt. v. 25.11.2021 - 2 K 34/20 -, juris Rn. 44 ff.), liegt damit nicht vor.
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