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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - 1 L 108/22   

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https://dejure.org/2023,1663
OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - 1 L 108/22 (https://dejure.org/2023,1663)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.01.2023 - 1 L 108/22 (https://dejure.org/2023,1663)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Januar 2023 - 1 L 108/22 (https://dejure.org/2023,1663)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Soldatenrecht: Entlassung eines Feldwebelanwärters wegen fehlender Eignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SG § 55 Abs. 4 S. 2
    Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit; Beurteilung der Eignung eines Soldaten für die vorgesehene Verwendung als Feldwebel

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 53.04

    Feldwebel-Laufbahn; Feldwebel-Anwärter; Eignung; Rückführung; Bedarf.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - 1 L 108/22
    Maßgebend sind dabei zum einen die persönlichen, d. h. die charakterlichen, geistigen und körperlichen Eigenschaften des Soldaten, zum anderen seine fachliche Qualifikation (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. April 2005 - 1 WB 53.04 -, juris Rn. 5, und vom 17. September 2013 - 1 WDS-VR 20.13 -, juris Rn. 34 m. w. N.).

    Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zur Feststellung der Nichteignung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. April 2005 - 1 WB 53.04 -, juris Rn. 4, und vom 17. September 2013 - 1 WDS-VR 20.13 -, juris Rn. 32 m. w. N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 11233/10

    Entlassung eines Sanitätsoffizier-Anwärters wegen überlanger Studiendauer und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - 1 L 108/22
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1992 - 5 C 39.90 -, juris Rn. 15, und vom 26. Oktober 2017 - 8 C 18.16 -, juris Rn. 29; NdsOVG, Beschluss vom 7. März 2013 - 5 LA 239/12 -, juris Rn. 7; OVG RP, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 11233/10 -, juris Rn. 36).

    Vor diesem Hintergrund muss gleichfalls nicht erörtert werden, ob und inwieweit bei Erfüllung des Tatbestands des § 55 Abs. 4 Satz 2 SG außerhalb der von § 55 Abs. 4 Satz 3 SG geregelten Sachverhalte überhaupt wegen atypischer Umstände von der Entlassung abgesehen werden darf (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 11233/10 -, juris Rn. 37 f.; Sohm, in: Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 3. Aufl. 2016, § 55 Rn. 39).

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2013 - 5 LA 239/12

    Voraussetzungen für die Möglichkeit des Absehens von der Entlassung aus der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - 1 L 108/22
    Das endgültige Nichtbestehen einer laufbahnrelevanten Prüfung führt daher zur Nichteignung (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 7. März 2013 - 5 LA 239/12 -, juris Rn. 13; Sohm, in: Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 3. Aufl. 2016, § 55 Rn. 37).

    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1992 - 5 C 39.90 -, juris Rn. 15, und vom 26. Oktober 2017 - 8 C 18.16 -, juris Rn. 29; NdsOVG, Beschluss vom 7. März 2013 - 5 LA 239/12 -, juris Rn. 7; OVG RP, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 11233/10 -, juris Rn. 36).

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - 1 L 108/22
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1992 - 5 C 39.90 -, juris Rn. 15, und vom 26. Oktober 2017 - 8 C 18.16 -, juris Rn. 29; NdsOVG, Beschluss vom 7. März 2013 - 5 LA 239/12 -, juris Rn. 7; OVG RP, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 11233/10 -, juris Rn. 36).

    Das durch eine Soll-Vorschrift eingeräumte Ermessen beschränkt sich grundsätzlich auf die Frage, was im Ausnahmefall zu geschehen hat; ob ein atypischer Fall vorliegt, der eine solche Ermessensentscheidung ermöglicht und gebietet, ist dagegen als Rechtsvoraussetzung im Rechtsstreit von den Gerichten zu überprüfen und zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992, a. a. O. Rn. 19).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2019 - 10 N 88.16

    Soldat auf Zeit; Entlassung; einmaliger Cannabis-Konsum unter starkem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - 1 L 108/22
    Eine Erledigung durch Zeitablauf scheidet hiernach aus (vgl. OVG SH, Urteil vom 19. Oktober 2015 - 2 LB 25/14 -, juris Rn. 27 f.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26. August 2019 - OVG 10 N 88.16 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 25.11.2021 - 6 B 7.21

    Gebühr für die Vollstreckung eines Platzverweises; Erledigungsbegriff des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - 1 L 108/22
    Die Erledigung eines Verwaltungsakts tritt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst dann ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5.08 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 25. November 2021 - 6 B 7.21 -, juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - 1 A 2084/07

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit innerhalb der ersten vier Jahre bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - 1 L 108/22
    Ob dies bei einer Entlassung unmittelbar vor dem Ende der Dienstzeit des Soldaten auf Zeit zur Vermeidung eines unzumutbaren Grundrechtseingriffs ausnahmsweise anders zu beurteilen sein kann, kann auf sich beruhen (vgl. zu § 55 Abs. 5 SG BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Urteil vom 29. August 2012 - 1 A 2084/07 -, juris Rn. 147 ff.).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - 1 L 108/22
    Ob dies bei einer Entlassung unmittelbar vor dem Ende der Dienstzeit des Soldaten auf Zeit zur Vermeidung eines unzumutbaren Grundrechtseingriffs ausnahmsweise anders zu beurteilen sein kann, kann auf sich beruhen (vgl. zu § 55 Abs. 5 SG BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Urteil vom 29. August 2012 - 1 A 2084/07 -, juris Rn. 147 ff.).
  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 101.81

    Anforderungen an die vorzeitige Entlassung eines Kriegsdienstverweigerers aus dem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - 1 L 108/22
    Ihre Gestaltungswirkung behält die vorzeitige Entlassung auch nach Ablauf der ursprünglich festgesetzten Dienstzeit des Klägers (vgl. zum Zivildienstverhältnis BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1982 - 8 C 101.81 -, juris Rn. 17).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2015 - 2 LB 25/14

    Entlassung eines Soldaten wegen Hitlergruß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2023 - 1 L 108/22
    Eine Erledigung durch Zeitablauf scheidet hiernach aus (vgl. OVG SH, Urteil vom 19. Oktober 2015 - 2 LB 25/14 -, juris Rn. 27 f.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26. August 2019 - OVG 10 N 88.16 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

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