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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - 2 K 83/12   

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https://dejure.org/2013,27636
OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - 2 K 83/12 (https://dejure.org/2013,27636)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.09.2013 - 2 K 83/12 (https://dejure.org/2013,27636)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. September 2013 - 2 K 83/12 (https://dejure.org/2013,27636)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Unzulässigkeit eines vorzeitigen Bebauungsplans, der eine Sonderfläche für eine Freiflächenphotovoltaikanlage festsetzt, wegen Verstoßes gegen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgegenstehen eines Bebauungsplans der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des "Gemeindegebiets"; Recht einer Verbandsgemeinde zur Flächennutzungsplanung; Absichtsbekundung gem. § 8 Abs. 4 S. 1 BauGB in einem Grundsatzbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Unzulässigkeit eines vorzeitigen Bebauungsplans, der eine Sonderfläche für eine Freiflächenphotovoltaikanlage festsetzt, wegen Verstoßes gegen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entgegenstehen eines Bebauungsplans der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des "Gemeindegebiets"; Recht einer Verbandsgemeinde zur Flächennutzungsplanung; Absichtsbekundung gem. § 8 Abs. 4 S. 1 BauGB in einem Grundsatzbeschluss

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gemeindlichen Grundsatzbeschluss zuwiderlaufender vorzeitiger Bebauungsplan zur Realisierung einer Photovoltaikanlage ist unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gemeindlichen Grundsatzbeschluss zuwiderlaufender vorzeitiger Bebauungsplan zur Realisierung einer Photovoltaikanlage ist unzulässig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 15.01.1997 - 26 N 96.2907
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - 2 K 83/12
    Für diese - zweite - Voraussetzung des § 8 Abs. 4 Satz 1 BauGB findet die Unbeachtlichkeitsregelung des § 214 Abs. 2 Nr. 1 BauGB nach ihrem insoweit eindeutigen Wortlaut keine Anwendung (vgl. BayVGH, Urteil vom 15.01.1997 - 26 N 96.2907 - juris Rn. 18).

    Der vorzeitige Bebauungsplan darf von dem vorhandenen städtebaulichen Konzept nicht grundlegend abweichen; er darf nicht selbst die Weichen für eine neue, in den bisherigen Überlegungen nicht angelegte Entwicklung stellen (BayVGH, Urteil vom 15.01.1997 - 26 N 96.2907 - juris Rn. 18).

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