Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - 1 M 3/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 54 VwGO, Art 34 Abs 2 GG
Spruchkörperbedingte Zusammenarbeit als Befangenheitsgrund im richterlichen Konkurrentenstreit; Richter in eigener Sache - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 54 Abs. 2; ZPO § 42 Abs. 1; ZPO § 44
Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit bei spruchkörperbedingter Zusammenarbeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Beförderung (Konkurrentenstreit); hier: Richterablehnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit bei spruchkörperbedingter Zusammenarbeit
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.04.2004 - 2 BvR 2225/03
Recht auf den gesetzlichen Richter; Richterablehnung (Gleichzeitig vorgetragene …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - 1 M 3/15
Dem Vertrauen des Betroffenen in eine unparteiliche Entscheidung ist es dienlich, dass über die durch die gemeinsam vorgetragenen Ablehnungsgesuche in engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang gebrachten Ablehnungsgründe nur solche Richter entscheiden, denen das so ausgedrückte Misstrauen nicht entgegengebracht wird (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. April 2004 - 2 BvR 2225/03 -, juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2001 - 2 M 4/01
Voreingenommenheit des Richters durch Zugehörigkeit zum gleichen Gericht wie …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - 1 M 3/15
Nicht die Zugehörigkeit zu einem Spruchkörper und die Zusammenarbeit in der Vergangenheit ist entscheidend, sondern die beiderseitige Aufgabe einer offenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Zukunft (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 2 M 4/01 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 2 AV 4.13 - u. a., juris). - BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10
Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - 1 M 3/15
Ein abgelehnter Richter muss sich auch nicht einer Ausforschung solcher Umstände stellen, bezüglich derer ein substantiierter Ablehnungsgrund schon nicht dargetan ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 -, juris).
- BVerwG, 31.01.2013 - 2 AV 4.13
Rechtsmissbräuchliches Befangenheitsgesuch
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - 1 M 3/15
Nicht die Zugehörigkeit zu einem Spruchkörper und die Zusammenarbeit in der Vergangenheit ist entscheidend, sondern die beiderseitige Aufgabe einer offenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Zukunft (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 2 M 4/01 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 2 AV 4.13 - u. a., juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
Gleichzeitige Entscheidung des Senats in derselben Besetzung über die zu einem …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - 1 M 3/15
Es kommt mithin darauf an, ob unter den konkreten Umständen des Einzelfalles angesichts besonderer, im Einzelnen darzulegender tatsächlicher Umstände nach der Verkehrsauffassung die Unparteilichkeit des zur Entscheidungsfindung berufenen Richters nicht ausreichend gewahrt ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 M 52/09 -, juris). - BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - 1 M 3/15
Die dienstliche Äußerung gemäß § 44 Abs. 3 ZPO dient der weiteren Sachverhaltsaufklärung; sie ist verzichtbar, wenn der Sachverhalt geklärt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182.05 -, juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 11/15
Zeitpunkt des Wegfalls des Handlungsverbots für abgelehnte Richter bei …
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Senatsbeschluss vom selben Tage im Verfahren 1 M 3/15 verwiesen. - OVG Bremen, 12.05.2015 - 2 B 40/15
Verpflichtung eines Rechtsmittelrichters zur Anzeige der nichtehelichen …
Der Senat entscheidet ohne die abgelehnten Richter über die Ablehnungsgesuche, denn bei gleichzeitig angebrachten und auf gleiche oder im Wesentlichen ähnliche Gründe gestützte Ablehnungsgesuche gegen mehrere Richter sind diese sämtlich von der Mitwirkung an der Entscheidung über die Gesuche ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. April 2004 - 2 BvR 2225/03 -, [...]; OVG LSA, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 1 M 3/15 -, [...]).