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   OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2013 - 3 L 34/12   

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https://dejure.org/2013,23005
OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2013 - 3 L 34/12 (https://dejure.org/2013,23005)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.03.2013 - 3 L 34/12 (https://dejure.org/2013,23005)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. März 2013 - 3 L 34/12 (https://dejure.org/2013,23005)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Finanzierung von Ersatzschulen; Berechnung der Fördermittel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reduzierung der Anzahl der zu berücksichtigenden Schüler an Berufsbildenden Schulen um die sich im dritten Ausbildungsjahr befindenden und in den ersten Ausbildungsjahren finanzierten Schüler bei der Berechnung der Zuschüsse i.S.d. § 18a Abs. 1 S. 1 SchulG; Ansehen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Finanzierung von Ersatzschulen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Reduzierung der Anzahl der zu berücksichtigenden Schüler an Berufsbildenden Schulen um die sich im dritten Ausbildungsjahr befindenden und in den ersten Ausbildungsjahren finanzierten Schüler bei der Berechnung der Zuschüsse i.S.d. § 18a Abs. 1 S. 1 SchulG; Ansehen der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Weites Verwaltungsermessen bei Verwendung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2013 - 3 L 34/12
    Sie setzt voraus, dass gegenüber ihrem Adressaten der Wille der Behörde, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen, unzweifelhaft zum Ausdruck kommt (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 26.09.1996 - 2 C 39.95 -, juris).

    Auch dafür ist der erklärte Wille maßgebend, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.1996, a. a. O.).

  • BVerwG, 05.09.2012 - 6 B 24.12

    Ersatzschulförderung; Umfang des grundrechtlichen Schutzanspruchs des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2013 - 3 L 34/12
    Der Gesetzgeber vernachlässigt seine Pflicht gröblich, wenn bei weiterer Untätigkeit der Bestand des Ersatzschulwesens evident gefährdet wäre (vgl. zuletzt BVerwG, Beschl. v. 05.09.2012 - 6 B 24.12 -, juris).

    Es wäre normativ widersprüchlich, wenn für die Gewährung von Finanzhilfe dem Grunde nach und für die Modalitäten ihrer Berechnung aus dem Blickwinkel von Art. 7 Abs. 4 GG unterschiedlich weitreichende Maßstäbe angelegt würden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.09.2012, a. a. O.).

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2013 - 3 L 34/12
    Der Feststellung des zum Ausdruck gekommenen objektivierten Willens des Gesetzgebers dienen die Auslegung aus dem Wortlaut der Norm (grammatische Auslegung), aus dem Zusammenhang (systematische Auslegung), aus ihrem Zweck (teleologische Auslegung) sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (historische Auslegung) (BVerfG, Beschl. v. 09.05.1978 - 2 BvR 952/75 -, juris) Zur Erfassung des Inhalts einer Norm darf sich der Richter dieser verschiedenen Auslegungsmethoden gleichzeitig und nebeneinander bedienen.

    Denn es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber sachliche Zusammenhänge so geregelt hat, dass die gesamte Regelung einen durchgehenden, verständlichen Sinn ergibt (BVerfG, Beschl. v. 09.05.1978, a. a. O.).

  • BVerfG, 04.03.1997 - 1 BvL 26/96

    Unzulässige gerichtliche Vorlagen zur Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2013 - 3 L 34/12
    Die Träger einer privaten Ersatzschule füllen einen ihnen eingeräumten Freiheitsraum in eigener Initiative aus, die auch die wirtschaftlichen Grundlagen einschließt; sie müssen bereit sein, die damit verbundenen Risiken in Kauf zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.03.1997 - 1 BvL 26/96 u. a. -, juris m. w. N.).
  • LSG Hessen, 28.04.2009 - L 7 AL 118/08

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Bildungsgutschein - bindende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2013 - 3 L 34/12
    Der Bundesgesetzgeber hat die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen des Arbeitsförderungsrechts seit jeher einer zeitlichen Beschränkung unterworfen (zur Entwicklung der gesetzlichen Regelungen: Hessisches Landessozialgericht, Beschl. v. 28.04.2009 - L 7 AL 118/08 B ER -, juris).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2013 - 3 L 34/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann eine gesetzliche Regelung nur dann als willkürlich verworfen werden, wenn ihre Unsachlichkeit evident ist, d. h., wenn sich für die Regelung schlechterdings kein vernünftiger, sachgerechter Grund mehr finden lässt und sie deshalb mit dem Gerechtigkeitsgedanken unvereinbar ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 -, juris m. w. N.).
  • BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97

    Verwaltungsakt, Rufangebot an den Bewerber um eine Professorenstelle;; Zusage,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2013 - 3 L 34/12
    Daher ist durch Auslegung zu ermitteln, ob eine selbstverpflichtende Willenserklärung vorliegt oder lediglich eine sonstige behördliche Erklärung, bei der die Verwaltung eine Maßnahme ohne Bindungswillen in Aussicht stellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.02.1998 - 2 C 14.97 -, juris).
  • BVerwG, 21.12.2011 - 6 C 18.10

    Höhere Förderung der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg weiter streitig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2013 - 3 L 34/12
    Der gerichtliche Rechtsschutz bezieht sich unter diesen Umständen auf die Prüfung einer Untätigkeit, einer groben Vernachlässigung und eines ersatzlosen Abbaus getroffener Maßnahmen (BVerfG, Beschl. v. 09.03.1994 - 1 BvR 682, 712/88 -, juris; BVerwG, Urt. v. 21.12.2011 - 6 C 18.10 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2015 - 3 L 207/13

    Rückforderung von Finanzhilfen für Ersatzschulen bei fehlendem Nachweis der

    Der Senat hat weiter bereits entschieden, dass Art. 28 VerfLSA gegenüber der bundesverfassungsrechtlichen Gewährleistung der Privatschulfreiheit nach Art. 7 Abs. 4 GG dem Grunde nach keine weitergehenden finanziellen Ansprüche vermittelt (vgl. Urteile des Senats v. 22.02.2012 - 3 L 295/11 -, juris und v. 27.03.2013 - 3 L 34/12 -, juris).
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