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   OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2023 - 2 L 17/21   

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OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2023 - 2 L 17/21 (https://dejure.org/2023,7370)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.03.2023 - 2 L 17/21 (https://dejure.org/2023,7370)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. März 2023 - 2 L 17/21 (https://dejure.org/2023,7370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauO LSA § 79 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Verletzung des Gleichheitssatzes als ein Ermessensfehler der Behörde bei einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gegen ihr unbekannte "Schwarzbauten" kann die Baubehörde nicht vorgehen!

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11

    Baugenehmigung für Windfang - überbaubare Grundstücksfläche - Verstoß gegen gegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2023 - 2 L 17/21
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11. März 2011 - 2 A 258/09 HAL - wurde mit Beschluss des Senats vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11.Z - abgelehnt.

    Insoweit werde auf den Beschluss des Senats vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11.Z - Bezug genommen.

    Soweit das Verwaltungsgericht ausführe, aufgrund des nicht genehmigungsfähigen Gebäudes bestehe ein Regelermessen dahingehend, die erlassene Verfügung auch zu vollstrecken, bestehe ein Wertungswiderspruch zu der Rechtsauffassung des Senats, die dieser in seinem Hinweis vom 15. Mai 2012 in dem Verfahren 2 L 94/11.Z zum Ausdruck gebracht habe.

    Diese Rechtsauffassung enthält auch keinen Wertungswiderspruch zu dem Hinweis des Senats vom 15. Mai 2012 in dem Verfahren 2 L 94/11.Z. Hierin hatte der Senat darauf hingewiesen, dass eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Duldung oder gar Genehmigung vergleichbarer Anbauten auf anderen Grundstücken außerhalb der näheren Umgebung (nur) im Rahmen der Ermessensausübung im Fall des Erlasses einer Beseitigungsanordnung von Bedeutung sein dürfte.

    Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11. März 2011 - 2 A 258/09 HAL - das nach Ablehnung des Antrages auf Zulassung der Berufung durch den Beschluss des Senats vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11.Z - rechtskräftig wurde, steht mit Bindungswirkung fest, dass der streitige Anbau (Windfang) sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, da er den von ihr vorgegebenen Rahmen überschreitet, da die übrigen Wohngebäude in diesem Bereich die vorgegebene faktische Baulinie einhalten.

    Der Kläger wurde durch den Hinweis des Senats vom 15. Mai 2012 in dem Verfahren 2 L 94/11.Z, auf den er selbst aufmerksam gemacht hat, darauf hingewiesen, dass eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG durch eine Duldung oder gar Genehmigung vergleichbarer Anbauten auf anderen Grundstücken außerhalb der näheren Umgebung (nur) im Rahmen der Ermessensausübung im Fall des Erlasses einer Beseitigungsverfügung von Bedeutung sein dürfte.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2003 - 2 L 10/03

    Zum Einschreiten gegen Schwarzbauten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2023 - 2 L 17/21
    Die Behörde macht im Regelfall von ihrem Ermessen in einer dem Zweck des Gesetzes entsprechenden Weise Gebrauch, wenn sie die Beseitigung rechtswidrig errichteter Anlagen anordnet (Beschlüsse des Senats vom 7. November 2003 - 2 L 10/03 - juris Rn. 6, vom 26. Mai 2009 - 2 L 164/08 - juris Rn. 4 und vom 10. Dezember 2015 - 2 L 154/14 - juris Rn. 16).

    In diesem Rahmen besteht auch Raum für die Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots (Beschluss des Senats vom 7. November 2003 - 2 L 10/03 - a.a.O. Rn. 7 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats wird der Gleichheitssatz bei Erlass einer Beseitigungsanordnung nach § 79 Satz 1 BauO LSA nicht verletzt, wenn die Behörde gegen solche Bauten einschreitet, die ihr bekannt geworden sind (Beschluss des Senats vom 7. November 2003 - 2 L 10/03 - a.a.O. Rn. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 97.11

    Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Beseitigungsanordnungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2023 - 2 L 17/21
    Beschränkt sie sich darauf, einen Einzelfall herauszugreifen, so handelt sie dem Gleichbehandlungsgebot zuwider, wenn sie dafür keine sachlichen Gründe anführen kann (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 97.11, OVG 2 L 75.11 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    Wenn die Baurechtsbehörde wegen eingeschränkter personeller und sachlicher Kapazitäten nur anlassbezogen aufgrund von Hinweisen Dritter einschreitet, ist dieses Vorgehen weder unsystematisch noch willkürlich, solange sie in vergleichbaren Fällen bei entsprechenden Hinweisen in der gleichen Weise verfährt (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 97.11, OVG 2 L 75.11 - a.a.O. Rn. 5).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2015 - 2 L 154/14

    Anordnung zur Entfernung einer Verglasung und Schließung der Öffnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2023 - 2 L 17/21
    Die Behörde macht im Regelfall von ihrem Ermessen in einer dem Zweck des Gesetzes entsprechenden Weise Gebrauch, wenn sie die Beseitigung rechtswidrig errichteter Anlagen anordnet (Beschlüsse des Senats vom 7. November 2003 - 2 L 10/03 - juris Rn. 6, vom 26. Mai 2009 - 2 L 164/08 - juris Rn. 4 und vom 10. Dezember 2015 - 2 L 154/14 - juris Rn. 16).

    Vielmehr entspricht es ebenfalls der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass es - ausgehend von einem Regelermessen bei § 79 Satz 1 BauO LSA - eines Abwägens des "Für und Wider" zwar in der Regel nicht bedarf, das behördliche Ermessen aber eröffnet ist, um in Ausnahmefällen zu ermöglichen, von dem an sich aus der Natur der Sache gebotenen Einschreiten abzusehen (Beschlüsse des Senats vom 26. Mai 2009 - 2 L 164/08 - a.a.O. Rn. 4 und vom 10. Dezember 2015 - 2 L 154/14 - a.a.O. Rn. 16).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 2 L 164/08

    Anordnung zu Beseitigung eines baugenehmigungsfreien Carports

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2023 - 2 L 17/21
    Die Behörde macht im Regelfall von ihrem Ermessen in einer dem Zweck des Gesetzes entsprechenden Weise Gebrauch, wenn sie die Beseitigung rechtswidrig errichteter Anlagen anordnet (Beschlüsse des Senats vom 7. November 2003 - 2 L 10/03 - juris Rn. 6, vom 26. Mai 2009 - 2 L 164/08 - juris Rn. 4 und vom 10. Dezember 2015 - 2 L 154/14 - juris Rn. 16).

    Vielmehr entspricht es ebenfalls der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass es - ausgehend von einem Regelermessen bei § 79 Satz 1 BauO LSA - eines Abwägens des "Für und Wider" zwar in der Regel nicht bedarf, das behördliche Ermessen aber eröffnet ist, um in Ausnahmefällen zu ermöglichen, von dem an sich aus der Natur der Sache gebotenen Einschreiten abzusehen (Beschlüsse des Senats vom 26. Mai 2009 - 2 L 164/08 - a.a.O. Rn. 4 und vom 10. Dezember 2015 - 2 L 154/14 - a.a.O. Rn. 16).

  • BVerwG, 31.07.2018 - 4 BN 41.17

    Klärungsbedürftigkeit der Erforderlichkeit einer erneuten öffentlichen Auslegung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2023 - 2 L 17/21
    Die Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 4 BN 41.17 - juris Rn. 19; Beschluss des Senats vom 8. Juni 2021 - 2 L 127/19 - juris Rn. 108).
  • VGH Bayern, 24.01.2023 - 8 ZB 22.1783

    Nachbarklage gegen bergrechtliche Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2023 - 2 L 17/21
    Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfordert die substanziierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts zu einer für den Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (BayVGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 8 ZB 22.1783 - juris Rn. 51 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2023 - 2 L 17/21
    Von einem unzulässigen Überraschungsurteil ist auszugehen, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1985 - 4 C 62.82 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2021 - 2 L 127/19

    Berichtigung der Liegenschaftskarte; Bindungswirkung eines rechtskräftigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2023 - 2 L 17/21
    Die Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 4 BN 41.17 - juris Rn. 19; Beschluss des Senats vom 8. Juni 2021 - 2 L 127/19 - juris Rn. 108).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 2 L 124/15

    Reichweite der Rechtskraft einer Klageabweisung in einem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2023 - 2 L 17/21
    Der Kläger ist bei gleich bleibender Rechts- und Sachlage gehindert, in einem nachfolgenden Beseitigungsverfahren mit Erfolg geltend zu machen, dass sein Vorhaben - entgegen der vorangegangenen rechtkräftigen Entscheidung - doch materiell rechtmäßig sei (Beschluss des Senats vom 28. November 2016 - 2 L 124/15 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - 8 S 3371/95

    Gleichbehandlung/Willkürverbot bei Einschreiten gegen ungenehmigte bauliche

  • BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 26.91

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung

  • VG Karlsruhe, 11.09.2023 - 10 K 1053/23

    Wasserrechtliche Anordnung der Beseitigung einer Anlage am Gewässer; formelle

    Schreitet die Behörde nur anlassbezogen z.B. aufgrund von Hinweisen Dritter ein, ist dieses Vorgehen weder unsystematisch noch willkürlich, solange sie in vergleichbaren Fällen bei entsprechenden Hinweisen in der gleichen Weise verfährt (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 27.03.2023 -2 L 17/21.Z-, juris Rn. 13 m.w.N.).
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