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   OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2007 - 2 L 158/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19295
OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2007 - 2 L 158/06 (https://dejure.org/2007,19295)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.06.2007 - 2 L 158/06 (https://dejure.org/2007,19295)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 2 L 158/06 (https://dejure.org/2007,19295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-SOG § 37 Abs. 1 Nr. 2; ; EMRK Art. 5; ; OWiG § 117

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-SOG § 37 Abs. 1 Nr. 2; EMRK Art. 5; OWiG § 117
    Gewahrsamnahme wegen ruhestörenden Lärms: Erheblichkeit; Freiheitsentziehung; Gesundheit; Gewahrsam; Lärm; Ordnungswidrigkeit; Ruhestörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Gewahrsamnahme wegen ruhestörenden Lärms

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für einen polizeilichen Gewahrsam einer Person aufgrund einer Lärmbelästigung; Anforderungen an das Bestehen einer "erheblichen Bedeutung" für die Allgemeinheit i.S.d. Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG); Voraussetzung für das Überschreiten der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 24.03.2005 - 77909/01

    Polizeigewahrsam und Freiheitsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2007 - 2 L 158/06
    Daher muss ein Gleichgewicht hergestellt werden zwischen der Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft, die unverzügliche Erfüllung der fraglichen Verpflichtung zu erzwingen, und der Bedeutung des Rechts auf Freiheit (vgl. EGMR, Urt. v. 24.03.2005 - 77909/01 [Epple/Deutschland] - NVwZ 2006, 797).

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil vom 24.03.2005 (77909/01 [Epple/Deutschland] - NVwZ 2006, 797) die bis dahin umstrittene Rechtsfrage geklärt, dass Art. 5 Abs. 1 lit. c EMRK ausschließlich Freiheitsentziehungen im Rahmen eines Strafverfahrens erlaubt.

  • BVerwG, 22.05.2003 - 6 B 11.03

    Kriegsdienstverweigerung; sog. eingehendere Prüfung; Gewissensentscheidung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2007 - 2 L 158/06
    Die "Freiheit", die der so genannte Überzeugungsgrundsatz dem Tatsachengericht zugesteht und sich auf die Bewertung der für die Feststellung des Sachverhalts maßgebenden Umstände bezieht, ist nach der einen Seite hin begrenzt durch das jeweils anzuwendende Recht und dessen Auslegung; nach der anderen Seite hin ergibt sich die Grenze daraus, dass der Überzeugungsgrundsatz nicht für eine Würdigung in Anspruch genommen werden kann, die im Vorgang der Überzeugungsbildung an einem Fehler leidet, z. B. an der Missachtung gesetzlicher Beweisregeln oder an der Berücksichtigung von Tatsachen, die sich weder auf ein Beweisergebnis noch sonst wie auf den Akteninhalt stützen lassen (BVerwG, Beschl. v. 22.05.2003 - 6 B 11.03 -, NVwZ-RR 2003, 873, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2007 - 2 L 158/06
    Die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass der Rechtsmittelführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2006 - 5 B 99.05 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 108.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Revision - Anschlußrevision - Zulässigkeit -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2007 - 2 L 158/06
    Ist aber eine Überzeugung als solche fehlerfrei gewonnen worden, kann diese grundsätzlich nicht schon mit der Begründung erschüttert werden, auch eine inhaltlich andere Überzeugung sei möglich gewesen (BVerwG, Urt. v. 25.05.1984 - 8 C 108.82 -, NJW 1985, 393).
  • VG Schleswig, 15.06.1999 - 3 A 209/97
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2007 - 2 L 158/06
    Eine solche Ordnungswidrigkeit kann im Einzelfall auch von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit im Sinne von § 37 Abs. 1 Nr. 2 SOG LSA sein (vgl. VG Schleswig, Urt. v. 15.06.1999 - 3 A 209/97 -, NJW 2000, 970; Rachor in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 3. Aufl., F 505).
  • LG Köln, 27.06.2008 - 21 O 376/07

    Notwehr; Ingewahrsamnahme; Ruhestörung; Verhältnismäßigkeit

    Vor diesem Hintergrund ist die bloße Belästigung für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft zur Rechtfertigung einer Ingewahrsamnahme nicht ausreichend; der Lärm muss vielmehr zumindest geeignet sein, eine Gesundheitsbeschädigung hervorzurufen, was im Fall der anhaltenden Störung der Nachtruhe durchaus der Fall sein kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.06.2007, 2 L 158/06, zit. nach Juris).
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