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   OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - 1 L 112/13   

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https://dejure.org/2013,40933
OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - 1 L 112/13 (https://dejure.org/2013,40933)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.12.2013 - 1 L 112/13 (https://dejure.org/2013,40933)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Dezember 2013 - 1 L 112/13 (https://dejure.org/2013,40933)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beseitigung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit eines ehemaligen Gewerbetreibenden wegen finanzieller Leistungsunfähigkeit durch Restschuldbefreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Wiedergestattung der Ausübung der selbständigen Gewerbetätigkeit (§ 35 Abs. 6 GewO)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beseitigung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit eines ehemaligen Gewerbetreibenden wegen finanzieller Leistungsunfähigkeit durch Restschuldbefreiung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Restschuldbefreiung alleine rechtfertigt nicht Wiedererteilung entzogener gewerberechtlicher Erlaubnis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Restschuldbefreiung alleine rechtfertigt nicht Wiedererteilung entzogener gewerberechtlicher Erlaubnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2014, 175
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - 1 L 112/13
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen ( BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 ).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - 1 L 112/13
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825 ).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - 1 L 112/13
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278 ).
  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - 1 L 112/13
    Soweit die Antragsbegründungsschrift in Bezug auf Zeitablauf und Insolvenzverfahren eine vermeintlich abweichende Rechtsauffassung geltend macht, kann mit bloßen Angriffen gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichtes bzw. einem reinen Zurüberprüfungstellen der erstinstanzlichen Rechtsauffassung die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht ausreichend dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 1995 - 6 B 61.95 -, Der Personalrat 1996, 27; Beschluss vom 24. Februar 1977 - II B 60.76 -, Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - 1 L 112/13
    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961, BVerwGE 13, 90, vom 9. März 1993, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11, Beschluss vom 10. November 1992, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - 1 L 112/13
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825 ).
  • BVerwG, 26.09.1995 - 6 B 61.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Darlegungserfordernisse im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - 1 L 112/13
    Soweit die Antragsbegründungsschrift in Bezug auf Zeitablauf und Insolvenzverfahren eine vermeintlich abweichende Rechtsauffassung geltend macht, kann mit bloßen Angriffen gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichtes bzw. einem reinen Zurüberprüfungstellen der erstinstanzlichen Rechtsauffassung die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht ausreichend dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 1995 - 6 B 61.95 -, Der Personalrat 1996, 27; Beschluss vom 24. Februar 1977 - II B 60.76 -, Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - 1 L 112/13
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - 1 L 112/13
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris [m. w. N.] ).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - 1 L 112/13
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 27/14

    Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister

    Die für die Wiedererlangung der persönlichen Zuverlässigkeit erforderliche grundlegende Verhaltsänderung des Klägers ergibt sich nicht bereits aus der Durchführung eines Insolvenzverfahrens (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 27. Dezember 2013 - 1 L 112/13 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 17/14

    Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister

    Die für die Wiedererlangung der persönlichen Zuverlässigkeit erforderliche grundlegende Verhaltsänderung des Klägers ergibt sich nicht bereits aus der Durchführung eines Insolvenzverfahrens (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 27. Dezember 2013 - 1 L 112/13 -, juris).
  • VG Berlin, 29.01.2021 - 4 K 16.19

    GewO, GmbHG

    Denn nach Maßgabe des § 302 InsO sind von der Restschuldbefreiung bestimmte Forderungen ausgenommen (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 27. Dezember 2013 - 1 L 112/13 -, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 26.09.2014 - 7 PA 67/14

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit bei Leistungsunfähigkeit infolge

    Allerdings schließt der Umstand der Restschuldbefreiung nicht aus, dass aus anderen Gründen die Vermögensverhältnisse des Schuldners ungeordnet sein können (vgl. Beschl. des Senats vom 25.9.2014, a.a.O.) bzw. die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit gegeben sein kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 27.12.2013 - 1 L 112/13 -, juris).
  • VG Halle, 29.04.2015 - 7 A 211/13

    Verfassungsmäßigkeit der und Anforderungen an die Veröffentlichung von

    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (so OVG Sachsen-Anhalt in st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 27. Dezember 2013 - 1 L 112/13 -, juris m.w.N.).
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