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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 O 164/21   

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OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 O 164/21 (https://dejure.org/2022,8179)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.02.2022 - 2 O 164/21 (https://dejure.org/2022,8179)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Februar 2022 - 2 O 164/21 (https://dejure.org/2022,8179)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 53 Abs 1 AufenthG 2004, § 53 Abs 2 AufenthG 2004, § 54 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 55 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 55 Abs 1 Nr 4 AufenthG 2004
    Zur "Aktualität" eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses bei Verhängung einer Höchststrafe von 15 Jahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der möglichen erneuten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach dem Verhalten des Ausländers; Prognose auf Grundlage der Ermittlung des Grades der Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen; Berücksichtigung der bereits eingetretenen Volljährigkeit ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 O 164/21
    Diese Unterlagen sind für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage erforderlich (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 - juris Rn. 24).

    Die besondere Schwere der Straftat im Hinblick auf die verhaltenssteuernde Wirkung der Ausweisung auf andere Ausländer erfordert, dass von einer derartigen Straftat eine besonders hohe Gefahr für den Staat oder die Gesellschaft ausgeht, wie dies insbesondere bei Drogendelikten oder Straftaten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität der Fall sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2012, a.a.O. Rn. 24; BVerfG, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 - juris Rn. 23 f.).

    Auch für generalpräventiv motivierte Ausweisungen, die ihren Anlass im Bereich der Drogenkriminalität finden, gilt, dass die Umstände der Tat individuell zu würdigen sind (BVerfG, Beschluss vom 10. August 2007, a.a.O., Rn. 25 f., m.w.N.).

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 10 B 19.1716

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei der Ausweisung eines im Bundesgebiet

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 O 164/21
    Zwar hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 12. April 2021 - 10 B 19.1716 - juris Rn. 78) Zweifel angemeldet, ob eine derart lang andauernde "Aktualität" eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses von zwanzig Jahren in allen Fällen tatsächlich zu bejahen ist, in denen die Höchststrafe nach § 38 Abs. 2 StGB 15 Jahre beträgt.

    Dem Verwaltungsgericht ist jedenfalls darin zu folgen, dass eine Aktualität des generalpräventiv begründeten Ausweisungsinteresses jedenfalls dann noch besteht, wenn die strafrechtlichen Folgen noch nicht beendet sind (so auch BayVGH, Urteil vom 12. April 2021, a.a.O.), was hier aufgrund der noch laufenden Führungsaufsicht der Fall ist.

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 O 164/21
    Allerdings liegt bei einer allein auf generalpräventive Gründe gestützten Ausweisung im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ein schwerwiegender Ausweisungsanlass nur ausnahmsweise vor, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis daran besteht, über eine strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 1 C 7.11 - juris Rn. 17).

    Die besondere Schwere der Straftat im Hinblick auf die verhaltenssteuernde Wirkung der Ausweisung auf andere Ausländer erfordert, dass von einer derartigen Straftat eine besonders hohe Gefahr für den Staat oder die Gesellschaft ausgeht, wie dies insbesondere bei Drogendelikten oder Straftaten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität der Fall sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2012, a.a.O. Rn. 24; BVerfG, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 - juris Rn. 23 f.).

  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 O 164/21
    Gerade bei prinzipiell gleichgewichtigem Ausweisungs- und Bleibeinteresse kann daher das gefahrbegründende Verhalten des Ausländers näherer Aufklärung und Feststellung bedürfen, als dies für die Erfüllung des gesetzlich vertypten Ausweisungsinteresses erforderlich ist (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 39).
  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 19 CS 17.37

    Versagung einer Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 O 164/21
    Die Tatsache allein, dass die erwachsenen Familienmitglieder in einer Hausgemeinschaft leben, begründet für sich genommen noch keinen ausreichenden Grad der Abhängigkeit (zum Ganzen: (BayVGH, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 19 CS 17.37 - juris Rn. 7, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2017 - 2 O 31/17

    Aufenthaltserlaubnis bei Eltern-Kind-Beziehung nach Rücknahme des Asylantrags

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 O 164/21
    Es genügt bereits eine sich bei summarischer Prüfung ergebende Offenheit des Erfolgs, zumindest soweit diese über eine bloß entfernte Erfolgschance hinausreicht (vgl. Beschluss des Senats vom 24. April 2017 - 2 O 31/17 - juris Rn. 4, m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 O 164/21
    (1) Selbst allein generalpräventive Gründe können ein Ausweisungsinteresse begründen (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 20.08.2007 - 1 BvR 1913/07

    Verfassungsmäßigkeit der Zulassung der Presseberichterstattung über die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 O 164/21
    Allein aus dem Umfang der Erwägungen des Gerichts lässt sich allerdings noch nicht herleiten, dass der Prognosemaßstab zum Nachteil der unbemittelten Partei überspannt worden ist; auch steht der summarische Charakter des Verfahrens auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht entgegen, eine für die Beurteilung der Erfolgsprognose erforderliche Abwägung bereits im Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 20. August 2007 - 1 BvR 1913/07 - juris Rn. 45, juris).
  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 19 ZB 20.65

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 O 164/21
    Dabei fällt zunächst zu Lasten des Klägers ins Gewicht, dass Betäubungsmitteldelikte zu den schweren, Grundinteressen der Gesellschaft berührenden und schwer zu bekämpfenden Straftaten gehören; zu berücksichtigen ist zudem der hohe Rang, den die Verfassung in den Grundrechten Leib, Leben und körperlicher Unversehrtheit verleiht, so dass an die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Schadenseintritts keine zu hohen Anforderungen gestellt werden können (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Mai 2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 O 164/21
    In die Prüfung sind daher unter anderem Art und Schwere der Tathandlung, Art und Ausmaß potentieller Schäden, das Nachtatverhalten, Aspekte eines Täter-Opfer-Ausgleichs, die Höhe der verhängten Strafe und die Entwicklung der Persönlichkeit des Ausländers und seiner Lebensumstände bis zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt einzubeziehen; zu berücksichtigen ist auch der Verlauf des Vollzugs einer Haftstrafe (zum Ganzen: VGH BW, Urteil vom 15. April 2021 - 12 S 2505/20 - juris Rn. 45 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2017 - 11 S 1555/16

    Verbrauch des Ausweisungsinteresse; Serienstraftaten; Wiederholungsprognose bei

  • BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 496/17

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit im Verwaltungsprozess durch

  • VGH Bayern, 21.05.2021 - 19 CS 20.2977

    Ausweisung wegen wiederholter Straffälligkeit

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2009 - 4 O 198/09

    Prozesskostenhilfe; Änderung des Streitgegenstandes im Beschwerdeverfahren nicht

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG, Urteile vom 13.01.2013 - 1 C 10.12 -, juris Rn. 15, und vom Urteil vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2021 - 12 S 2505/20 -, juris Rn. 46, und Beschluss vom 04.07.2022 - 12 S 933/21 -, juris Rn. 19; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27.10.2022 - 19 ZB 22.1969 -, juris Rn. 11; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.02.2022 - 2 O 164/21 -, juris Rn. 23).

    Trotz der in der Literatur formulierten Kritik an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausweisung aus generalpräventiven Erwägungen (ausführlich Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 5 Rn. 81 ff., Rn. 91 ff. ; siehe etwa auch Gutmann, InfAuslR 2019, 384, und Albert, ZAR 2021, 95 ; Cziersky-Reis, ANA-ZAR 2018, 74 f. ), ist hieran aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung festzuhalten - zumal die obergerichtliche Rechtsprechung einhellig annimmt, dass § 53 Abs. 1 AufenthG eine generalpräventive Ausweisung ermöglicht (vgl. etwa OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.11.2022 - 13 LB 148/22 -, juris Rn. 43 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.02.2022 - 2 O 164/21 -, juris Rn. 27; OVG Bremen, Urteil vom 15.12.2021 - 2 LC 269/21 -, juris Rn. 75; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.09.2021 - 19 ZB 20.323 -, juris Rn. 29; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 42; Fleuß in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 53 Rn. 29a, m.w.N. aus der Rspr. ).

    Es wird in der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bezweifelt, ob die Annahme einer lang andauernden Aktualität eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses von zwanzig Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB) in allen Fällen, in denen die Höchststrafe nach § 38 Abs. 2 StGB fünfzehn Jahre beträgt, tatsächlich zu bejahen wäre (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.02.2022 - 2 O 164/21 -, juris Rn. 31; Bayerischer VGH, Urteil vom 12.04.2021 - 10 B 19.1716 -, juris Rn. 78).

    Allein schon deshalb, weil die strafrechtlichen Folgen aufgrund der noch laufendenden vierjährige Bewährung infolge des Beschlusses der Strafvollstreckungskammer vom 29.07.2020 noch nicht beendet sind, begegnet die Annahme der Aktualität eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses im vorliegenden Fall keinen grundsätzlichen Bedenken (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.02.2022 - 2 O 164/21 -, juris Rn. 31 ; Bayerischer VGH, Urteil vom 12.04.2021 - 10 B 19.1716 -, juris Rn. 78 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2023 - 2 L 82/22

    Ausweisung wegen Drogenkriminalität

    Den im Rahmen der daraufhin erhobenen Klage gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 15. November 2021 abgelehnt; die dagegen erhobene Beschwerde (2 O 164/21) hat der Senat mit Beschluss vom 28. Februar 2022 zurückgewiesen.

    Zwar hat der Senat in seinem PKH-Beschluss vom 28. Februar 2022 (2 O 164/21) auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. April 2021 (10 B 19.1716 - juris Rn. 78) hingewiesen, der Zweifel angemeldet hat, ob eine derart lang andauernde "Aktualität" eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses von zwanzig Jahren in allen Fällen tatsächlich zu bejahen ist, in denen die Höchststrafe nach § 38 Abs. 2 StGB 15 Jahre beträgt.

  • VG Stuttgart, 12.01.2023 - 4 K 5927/22

    Aufenthaltserlaubnis; Grundkenntnisse des Inhalts der freiheitlichen

    Erwachsene Kinder und Eltern sind jedoch in aller Regel nicht in besonderer Weise auf gegenseitigen Beistand angewiesen (vgl. VGH München, Beschl. v. 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143 - juris Rn.16 und Beschl. v. 29.06.2015 - 19 ZB 15.558 - juris Rn. 20; OVG Magdeburg, Beschl. v. 28.02.2022 - 2 O 164/21 - juris - Rn. 39).
  • VG Karlsruhe, 09.05.2023 - 8 K 2816/21

    Ausweisung eines Ausländers aus dem Bundesgebiet; Absehen von der Setzung einer

    Die Bejahung eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses, das nach ständiger Rechtsprechung im entscheidungserheblichen Zeitpunkt fortbestehen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren muss, setzt voraus, dass die Ausweisung der Bekämpfung besonders schwerwiegender Straftaten dient und deshalb ein dringendes Bedürfnis daran besteht, über eine strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten, und sie zudem geeignet ist, eine generalpräventive Wirkung zu erzielen, weil eine kontinuierliche Ausweisungspraxis besteht und die Anlasstat nicht derart singuläre Züge aufweist, dass die an sie anknüpfende Ausweisung keine abschreckende Wirkung entfalten könnte(vgl. BVerwG, Urteil vom 14.2.2012 - 1 C 7.11 - BVerwGE 142, 29, juris Rn. 17; BayVGH, Beschluss vom 12.4.2021 - 19 ZB 21.207 - juris Rn. 8; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.2.2022 - 2 O 164/21 - juris Rn. 27; SächsOVG, Beschluss vom 13.5.2022 - 3 A 844/20 - juris Rn. 18).Hierbei sind die konkreten Umstände der Straftat und der Lebensumstände des Ausländers individuell zu würdigen (BVerfG, Beschluss vom 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 - juris Rn. 28).
  • VG Frankfurt/Oder, 24.11.2022 - 3 K 2961/17
    Die durch sie beeinträchtigten oder gefährdeten Grundrechte Dritter bedeuten, dass an die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Schadenseintritts keine zu hohen Anforderungen gestellt werden können (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. Februar 2022 - 2 O 164/21 -, Rn. 25; BayVGH, Beschluss vom 18. Mai 2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 14).

    Angesichts einer gesamten Aufenthaltsdauer des Klägers von ca. 25 Jahren in Deutschland, von denen er 17 Jahre und 9 Monate in Haft verbracht hat und mehrmals trotz einer laufenden Bewährung erneut Straftaten begangen hat, sind drei Jahre dafür nicht ausreichend (vgl. etwa auch den bereits zitierten Beschluss des OVG Magdeburg vom 28. Februar 2022 a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 13 LB 148/22

    Aktualität des Ausweisungsinteresses; Ausweisung; Berufung; Dauer des Einreise-

    Auch eine daran anknüpfende strafrechtliche Verfolgung des individuellen Verhaltens ist mittlerweile ausgeschlossen (siehe unten I.1.c.(2); vgl. zu dieser Verknüpfung: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.2.2022 - 2 O 164/21 -, juris Rn. 31 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2022 - 17 B 605/22

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisungsverfügung eines

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Februar 2022 - 2 O 164/21 -, juris, Rn. 38 ff., m. w. N.
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