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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 3 L 12/23.Z   

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https://dejure.org/2023,10609
OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 3 L 12/23.Z (https://dejure.org/2023,10609)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.04.2023 - 3 L 12/23.Z (https://dejure.org/2023,10609)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. April 2023 - 3 L 12/23.Z (https://dejure.org/2023,10609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 11 Abs 1 S 1 Nr 3 TierSchG, § 11 Abs 5 S 6 TierSchG
    Voraussetzungen für das Vorliegen einer tierheimähnlichen Einrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Aufnahme von Tieren in einer tierheimähnlichen Einrichtung (hier: Gnadenhof für Waschbären); Erfordernis der örtlichen Konzentration der Tierhaltung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2011 - 11 ME 549/10

    Aufnahme von gesunden Tieren rechtfertigt die Annahme einer tierheimähnlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 3 L 12/23
    Die Frage, ob die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 TierSchG entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen, ist erst im Rahmen der Prüfung, ob die Erlaubnis für das Halten von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung erteilt werden darf, zu klären (NdsOVG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 11 ME 549/10 - juris Rn. 14).

    Abzugrenzen ist das Halten von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung von der normalen privaten bzw. nicht gewerbsmäßigen Tierhaltung, für die keine Erlaubnispflicht besteht (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 21. Juni 2011, a.a.O.).

    Dabei steht der Annahme einer tierheimähnlichen Einrichtung auch nicht entgegen, dass die Tiere in den Räumlichkeiten des Wohnhauses untergebracht werden (NdsOVG, Beschluss vom 21. Juni 2011, a.a.O. Rn. 14).

    Werden Tiere nur vorübergehend aufgenommen oder vermittelt, handelt es sich dagegen nicht um einen Gnadenhof (NdsOVG, Beschluss vom 21. Juni 2011, a.a.O. Rn. 15).

  • BVerwG, 23.10.2008 - 7 C 9.08

    Tierheim; einem Tierheim ähnliche Einrichtung; Tierhaltung, Anforderungen an -;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 3 L 12/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. Oktober 2008 - 7 C 9.08 - juris Rn. 13) liege kein Tierheim vor, wenn die Tierhaltung Teil der Wohnnutzung sei.

    a) Tierheimähnliche Einrichtungen sind solche Einrichtungen, bei denen die wesentlichen Merkmale eines Tierheims vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.2008 - 7 C 9.08 - juris Rn. 15).

    Aus dem von der Klägerin zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2008 (a.a.O.) lässt sich im vorliegenden Fall nichts für eine separate Betrachtung der Haltung verschiedener Tiere bzw. Tierarten ableiten.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2022 - 3 R 216/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen das "2-G-Zugangsmodell" für nicht privilegierte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 3 L 12/23
    a) Eine Maßnahme ist bereits dann im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, wenn mit ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Januar 2022 - 3 R 216/21 - juris Rn. 48).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 3 L 12/23
    Außerdem muss darlegt werden, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. Beschluss des Senats vom 23. März 2023 - 3 L 109/22 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2023 - 3 L 60/22

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes; zeugenschaftliche Sachaufklärung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 3 L 12/23
    Sind bei der Beweiswürdigung mehrere Folgerungen denkgesetzlich möglich, so ist es fehlerfrei, wenn sich das Tatsachengericht für eine von mehreren möglichen Folgerungen entscheidet (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Januar 2023 - 3 L 60/22 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2019 - 11 LA 295/18

    Betreuungsvertrag; Tierarzt; Tierarztpraxis; Tierheim; tierheimähnliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 3 L 12/23
    Auch in der Rechtsprechung wird bei tierschutzrechtlichen Ordnungsverfügungen auf diesen Zeitpunkt abgestellt (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 28. März 2019 - 11 LA 295/18 - juris Rn. 5; VG Bayreuth, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - B 1 S 20.1035 - juris Rn. 23).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 3 L 12/23
    "Ernstliche Zweifel" i.S. des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 2 BvR 2615/14 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.11.2005 - 82 Ss OWi 35/05

    Zulässigkeit der Einordnung einer ehrenamtlich betriebenen Pflegestelle als eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 3 L 12/23
    Für die Abgrenzung zwischen tierheimähnlicher Einrichtung und privater Wohnnutzung ist maßgeblich, ob die Anzahl der betreuten Tiere über das Maß privater Tierhaltung hinausgeht (OLG Köln, Beschluss vom 18. November 2005 - 82 Ss-OWi 35/05 - 301/05 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235

    Antrag auf Entfernung eines Stahlpfostens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 3 L 12/23
    Die Zweifel müssen sich vielmehr zugleich auf das Ergebnis der angegriffenen Entscheidung, also die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel beziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 19. Oktober 2018 - 8 ZB 18.1235 - juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 13 LA 160/18

    Berufung; ernstliche Zweifel ; Fachkunde; Fachkundenachweis; grundsätzliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 3 L 12/23
    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 13. März 2019 - 13 LA 160/18 - juris Rn. 9; VGH BW, Beschluss vom 11. Februar 2019 - 12 S 2789/18 - juris Rn. 3).
  • VG Bayreuth, 29.10.2020 - B 1 S 20.1035

    Tierschutz- und lebensmittelrechtliche Anordnungen gegenüber einem

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2019 - 12 S 2789/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Rüge der Verletzung der Sachverhalts- und

  • VGH Bayern, 30.01.2024 - 2 ZB 22.2512

    Nachbarunterschrift, Konkludenter Rechtsverzicht, Ausreichend gesicherte

    Mit Einwänden gegen die freie, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnene richterliche Überzeugung lässt sich die Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts erst dann ernstlich in Zweifel ziehen, wenn Gründe dafür aufgezeigt werden, dass die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Überzeugungsbildung fehlerhaft ist, etwa weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden bzw. auch unzureichend ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.10.2023 - 15 ZB 23.1404 - juris Rn. 11; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 28.4.2023 - 3 L 12/23.Z - juris Rn. 23; OVG Bremen, B.v. 13.3.2023 - 2 LA 301/21 - juris Rn. 16).
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