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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 2 L 124/15   

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https://dejure.org/2016,53448
OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 2 L 124/15 (https://dejure.org/2016,53448)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.11.2016 - 2 L 124/15 (https://dejure.org/2016,53448)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. November 2016 - 2 L 124/15 (https://dejure.org/2016,53448)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Reichweite der Rechtskraft einer Klageabweisung in einem Baugenehmigungserteilungsverpflichtungsverfahren; nachfolgender Erlass einer Beseitigungsanordnung; Nachbarrechte bei wechselseitigem Abstandsflächenverstoß; Voraussetzungen für die Erteilung einer Abweichung

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  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Genehmigung eines Wintergarten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 2 L 124/15
    Bereits in dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren (2 M 142/10) habe der Senat ausgeführt, dass der Wintergarten den sich aus der Umgebungsbebauung nach § 34 Abs. 1 BauGB ergebenden Rahmen überschreite.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 12.11.2010 (2 M 142/10 - BRS 76 Nr. 169, RdNr. 20 in juris, m.w.N.) angedeutet hat, liegen die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Satz 1 BauO LSA für die Erteilung einer Abweichung von den Vorschriften über Abstandflächen hier aber nicht vor.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2010 - 7 B 1840/09

    Anspruch auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Baugenehmigung für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 2 L 124/15
    Für die Bewertung des Gewichts des Abstandflächenverstoßes sind in erster Linie diejenigen Beeinträchtigungen der durch die Abstandflächenvorschriften geschützten nachbarlichen Belange in den Blick zu nehmen, insbesondere die Belange des Brandschutzes, die Belichtung, Belüftung und Besonnung des Nachbargrundstücks sowie die Wahrung eines ausreichenden Sozialabstands (vgl. OVG NW, Beschl. v. 12.02.2010 - 7 B 1840/09 -, juris, RdNr. 14).(Rn.13).

    Für die Bewertung des Gewichts des Abstandflächenverstoßes sind in erster Linie diejenigen Beeinträchtigungen der durch die Abstandflächenvorschriften geschützten nachbarlichen Belange in den Blick zu nehmen, insbesondere die Belange des Brandschutzes, die Belichtung, Belüftung und Besonnung des Nachbargrundstücks sowie die Wahrung eines ausreichenden Sozialabstands (vgl. OVG NW, Beschl. v. 12.02.2010 - 7 B 1840/09 -, juris, RdNr. 14).

  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 2 L 124/15
    Der Kläger ist bei gleich bleibender Rechts- und Sachlage gehindert, in einem nachfolgenden Beseitigungsverfahren mit Erfolg geltend zu machen, dass sein Vorhaben - entgegen der vorangegangenen rechtkräftigen Entscheidung - doch materiell rechtmäßig sei (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 06.06.1975 - BVerwG IV C 15.73 -, BVerwGE 48, 271 [275 f.], RdNr. 16 in juris).

    Der Kläger ist bei gleich bleibender Rechts- und Sachlage gehindert, in einem nachfolgenden Beseitigungsverfahren mit Erfolg geltend zu machen, dass sein Vorhaben - entgegen der vorangegangenen rechtkräftigen Entscheidung - doch materiell rechtmäßig sei (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.06.1975 - BVerwG IV C 15.73 -, BVerwGE 48, 271 [275 f.], RdNr. 16 in juris; Beschl. d. Senats v. 20.02.2008 - 2 L 192/07 -, LKV 2008, 416 [417], RdNr. 6 in juris; Jäde in: Jäde/Dirnberger, Bauordnungsrecht Sachsen-Anhalt, § 84 RdNr. 63, m.w.N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2005 - 3 M 69/05

    Voraussetzungen für eine verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Verwirkung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 2 L 124/15
    Für die Vergleichbarkeit wechselseitiger Abstandflächenverletzungen kommt es allerdings nicht auf eine rein mathematische, sondern eine wertende Betrachtung an (OVG MV, Beschl. v. 14.07.2005 - 3 M 69/05 -, juris, RdNr. 35).

    Für die Vergleichbarkeit wechselseitiger Abstandflächenverletzungen kommt es allerdings nicht auf eine rein mathematische, sondern eine wertende Betrachtung an (OVG MV, Beschl. v. 14.07.2005 - 3 M 69/05 -, juris, RdNr. 35).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11

    Baunachbarstreit - Abstandfläche bei Abgrabung der Geländeoberfläche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 2 L 124/15
    Ein Grundstücksnachbar kann Abwehrrechte gegen die Verletzung abstandflächenrechtlicher Vorschriften durch ein Bauvorhaben grundsätzlich insoweit nicht geltend machen, als die Bebauung auf seinem Grundstück gegenüber dem Nachbargrundstück in vergleichbarem Umfang die nach dem geltenden Recht erforderlichen Abstandflächen nicht einhält (2 M 157/11 - juris, RdNr. 9, m.w.N.).

    Der Kläger kann sich insoweit nicht mit Erfolg auf den Beschluss des Senats vom 24.01.2012 (2 M 157/11 - juris, RdNr. 9, m.w.N.) stützen.

  • BVerwG, 19.02.1988 - 4 B 33.88

    Bestandsschutz als Gegenrecht gegenüber einer Beseitigungsanordnung; Beweislast

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 2 L 124/15
    Für das Vorliegen einer solchen Fallkonstellation ist der Bauherr beweispflichtig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.02.1988 - BVerwG 4 B 33.88 -, juris).(Rn.8).

    Eine solche Fallkonstellation, für die der Bauherr beweispflichtig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.02.1988 - BVerwG 4 B 33.88 -, juris), ist hier aber nicht erkennbar.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.1993 - 5 S 1338/93

    (Wintergartenanbau eines Reihenhauses als Wohnzwecken im Sinne des BauGBMaßnG §

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 2 L 124/15
    Bei Baugrundstücken von kleinem Zuschnitt, dessen planungsrechtlich überbaubare Fläche durch das vorhandene Wohngebäude ausgeschöpft wird, entspricht es eher ihrer Typik, dass abstandflächenpflichtige Gebäude oder bauliche Anlagen über die planungsrechtlich vorgesehene Bebauung hinaus auf dem jeweiligen Grundstück nicht zulässig sind (vgl. VGH BW, Beschl. v. 23.08.1993 - 5 S 1338/93 -, BRS 55 Nr. 52, RdNr. 7 in juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2008 - 7 A 2761/06

    Rechtmäßigkeit einer Nachtragsbaugenehmigung betreffend eine Feuertreppe;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 2 L 124/15
    Die Zulassung einer Abweichung erfordert mithin eine atypische, von der gesetzlichen Regel nicht zureichend erfasste oder bedachte Fallgestaltung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 09.10.2009 - 1 CS 08.1999 -, juris, RdNr. 38; OVG NW, Urt. v. 17.01.2008 - 7 A 2761/06 -, juris, RdNr. 39).
  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 414/02

    Pflicht der Baubehörde zur Unterrichtung des Bauherrn über einen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 2 L 124/15
    Zwar kann eine Baugenehmigung die Verlässlichkeitsgrundlage für kostspielige Aufwendungen des Bauherrn bilden, die der Verwirklichung eines Vorhabens dienen (vgl. BGH, Urt. v. 09.10.2003 - III ZR 414/02 -, NVwZ 2004, 638, RdNr. 18 in juris).
  • VGH Bayern, 09.10.2009 - 1 CS 08.1999

    Änderung der Baugenehmigung während des vom beigeladenen Bauherrn geführten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 2 L 124/15
    Die Zulassung einer Abweichung erfordert mithin eine atypische, von der gesetzlichen Regel nicht zureichend erfasste oder bedachte Fallgestaltung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 09.10.2009 - 1 CS 08.1999 -, juris, RdNr. 38; OVG NW, Urt. v. 17.01.2008 - 7 A 2761/06 -, juris, RdNr. 39).
  • OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Fleischerei;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2005 - 2 L 30/04

    Zu den Voraussetzungen einer Abweichung im Bauordnungsrecht

  • BVerwG, 23.07.1993 - 4 B 59.93

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2011 - 2 A 2731/10

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten wegen Nichteinhalten der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2000 - 2 M 319/00
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2008 - 2 L 192/07

    Denkmalschutzrechtliche Beseitigungsanordnung

  • BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten

  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2000 - A 2 S 62/98
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2019 - 2 L 110/17

    Nachbarklage gegen eine unter Abweichung von Abstandsflächenvorschriften erteilte

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 28.11.2016 - 2 L 124/15 -, juris, Rdnr. 17; Beschluss vom 28.01.2005 - 2 L 30/04 -, juris, Rdnr. 16) kommt eine Abweichung von Vorschriften über Abstandsflächen nur dann in Betracht, wenn wegen besonderer Umstände der Zweck, der mit einer Vorschrift verfolgt wird, die Einhaltung der Norm nicht erfordert oder wenn deren Einhaltung aus objektiven Gründen außer Verhältnis zu der Beschränkung steht, die mit einer Versagung der Abweichung verbunden wäre.

    Eine solche Belastung kann nur dann vorliegen, wenn die Bebauung oder die sinnvolle Nutzung einer bereits vorhandenen Bausubstanz wegen der objektiven Gegebenheiten des Grundstücks unmöglich gemacht oder unverhältnismäßig erschwert wird (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 28.11.2016 - 2 L 124/15 -, juris, Rdnr. 17).

    Abweichendes ergibt sich nicht aus der von den Beigeladenen zitierten Rechtsprechung des Senats, nach der ein Grundstücksnachbar Abwehrrechte gegen die Verletzung abstandflächenrechtlicher Vorschriften durch ein Bauvorhaben grundsätzlich insoweit nicht geltend machen kann, als die Bebauung auf seinem Grundstück gegenüber dem Nachbargrundstück in vergleichbarem Umfang die nach dem geltenden Recht erforderlichen Abstandflächen nicht einhält (Beschluss vom 28.11.2016 - 2 L 124/15 -, juris, Rdnr. 13).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2017 - 2 B 4.16

    Sach- und Rechtslage bei Nachbarklagen; Auswirkungen eines wechselseitigen

    Dabei ist unerheblich, ob die Bebauung auf dem Grundstück des Nachbarn, der ein Abwehrrecht geltend macht, in Übereinstimmung mit den baurechtlichen Bestimmungen errichtet wurde, ob es aufgrund einer Baugenehmigung Bestandsschutz genießt, und ob die eigene Abstandsflächenunterschreitung ihm subjektiv vorwerfbar ist, denn die Grundsätze zur wechselseitigen Abstandsflächenunterschreitung beziehen sich nicht auf ein Verhalten in der Vergangenheit, sondern auf die gegenwärtige Geltendmachung eines Abwehrrechts und knüpfen allein an die Störung des durch die objektiven Grundstücksverhältnisse geprägten wechselseitigen Austauschverhältnisses an (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 26. Juni 2014, a.a.O., Rn. 39 und 51; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 11. August 2010, a.a.O., Rn. 15, und vom 8. September 2015, a.a.O., Rn. 7; a.A. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 28. November 2016 - 2 L 124/15 -, juris Rn. 13, und vom 24. Januar 2012 - 2 M 157.11 -, juris Rn. 11).
  • OVG Hamburg, 09.05.2023 - 2 Bs 41/23

    Eine bauliche Anlage ist auch dann formell illegal, wenn bei der Bauausführung so

    Zwar kann sich die Geltendmachung eines Abwehrrechts durch den Nachbarn als unzulässige Rechtsausübung und damit als Verstoß gegen den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben darstellen, wenn der Nachbar selbst in vergleichbarer Weise das Mindestabstandsgebot nicht einhält (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 28.11.2016, 2 L 124/15, juris Rn. 13; VGH München, Beschl. v. 1.9.2016, 2 ZB 14.2605, juris Rn. 15 ff.; OVG Münster, Urt. v. 26.6.2014, 7 A 2057/12, BauR 2014, 1924, juris Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.12.2012, OVG 2 S 44.12, NVwZ-RR 2013, 400, juris Rn. 11; VGH Kassel, Urt. v. 17.3.2010, 3 B 201/10, juris Rn. 5; VGH Mannheim, Beschl. v. 4.1.2007, 8 S 1802/06, BRS 71 Nr. 181 (2007), juris Rn. 4; OVG Greifswald, Beschl. v. 14.7.2005, 3 M 69/05, Nord-ÖR 2005, 424, juris Rn. 34; OVG Weimar, Beschl. v. 5.10.1999, 1 EO 698/99, BauR 2000, 869, juris Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.3.1999, 1 M 897/99, BauR 1999, 1163, juris Rn. 43; OVG Schleswig, Urt. v. 15.12.1992, 1 L 118/91, juris Rn. 37; siehe entsprechend für den Fall der wechselseitigen Nichteinhaltung bauplanungsrechtlicher Vorschriften OVG Hamburg, Beschl. v. 7.6.2021, 2 Bs 84/21, BauR 2021, 1801, juris Rn. 33; Beschl. v. 13.9.2020, 2 Bs 138/20, n.v.; Beschl. v. 3.4.2014, 2 Bs 53/14, n.v.).

    Für die Bewertung des Gewichts der Abstandsflächenüberschreitungen sind in erster Linie die Beeinträchtigungen der durch die Abstandsflächenvorschriften geschützten nachbarlichen Belange in den Blick zu nehmen (OVG Magdeburg, Beschl. v. 28.11.2016, 2 L 124/15, juris Rn. 13).

  • VG Hamburg, 24.09.2018 - 6 K 4519/13

    Ermittlung eines seitlichen Grenzabstands

    Dabei ist unerheblich, ob die Bebauung auf dem Grundstück der Klägerin in Übereinstimmung mit den baurechtlichen Bestimmungen errichtet wurde, ob sie aufgrund einer Baugenehmigung Bestandsschutz genießt, und ob die eigene Abstandsflächenunterschreitung ihr subjektiv vorwerfbar ist (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 4.4.2017, OVG 2 B 4.16, juris Rn 27 f.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 28.11.2016, 2 L 124/15, juris Rn 13; VGH München, Beschl. v. 1.9.2016, 2 ZB 14.2605, juris Rn 10; OVG Münster, Urt. v. 26.6.2014, 7 A 2057/12, juris Rn 39; OVG Greifswald, Beschl. v. 14.7.2005, 3 M 69/05, juris Rn 34; jeweils m.w.N.).

    Für die Vergleichbarkeit der die Nachbarn in diesem Sinne wechselseitig beeinträchtigenden Rechtsverstöße ist jeweils neben dem konkreten Grenzabstand auch die Qualität der mit der Verletzung der Abstandflächenvorschriften einhergehenden Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange von wesentlicher Bedeutung (OVG Magdeburg, Beschl. v. 28.11.2016, 2 L 124/15, juris Rn 13; OVG Greifswald, Beschl. v. 14.7.2005, 3 M 69/05, juris Rn 34).

  • VG Magdeburg, 14.05.2021 - 4 B 67/21

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Einstellung der Bauarbeiten gegen öffentlichen

    Für die Vergleichbarkeit wechselseitiger Abstandflächenverletzungen kommt es allerdings nicht auf eine rein mathematische, sondern eine wertende Betrachtung an (OVG LSA, Beschluss vom 28.11.2016 - 2 L 124/15 -, juris Rn. 13).

    Richtig ist allerdings, dass zumindest nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt ein Nachbar, dessen Bau früherem (Abstands-)Recht entsprochen hat und genehmigt worden ist, sich auch dann auf die Einhaltung des nach neuem Recht gültigen Grenzabstands berufen kann, wenn er diesen jetzt im Verhältnis zum Nachbargrundstück nicht (mehr) einhält (OVG LSA, Beschluss vom 28.11.2016, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2023 - 2 L 17/21

    Anwendung des Gleichheitssatzes bei einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung -

    Der Kläger ist bei gleich bleibender Rechts- und Sachlage gehindert, in einem nachfolgenden Beseitigungsverfahren mit Erfolg geltend zu machen, dass sein Vorhaben - entgegen der vorangegangenen rechtkräftigen Entscheidung - doch materiell rechtmäßig sei (Beschluss des Senats vom 28. November 2016 - 2 L 124/15 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 13.02.2023 - 1 B 319/22

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gerichtet auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Davon ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des bremischen Landesrechts aber jedenfalls dann nicht auszugehen, wenn die Grenzbebauung des sich auf die Einhaltung der Abstandsflächen berufenden Nachbarn nach dem geltenden Bauordnungsrecht rechtmäßig ist und damit keine Unterschreitung der von diesem geforderten Abstandsflächen vorliegt (vgl. Kuchler, BauR 2015, 1580 ; vgl. zu Fällen, in denen früher gültige Abstandsflächen vom Nachbarn eingehalten wurden OVG LSA, Beschl. v. 28.11.2016 - 2 L 124/15, juris Rn. 12 u. v. 24.01.2012 - 2 M 157/11, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschl. v. 16.01.1997 - 10 B 3126/96, juris Rn. 4; a.A. zum dortigen Landesrecht wohl OVG SH, Beschl. v. 30.11.1999 - 1 M 122/99, juris Rn. 3 und OVG Bln-Bbg, Urt. v. 04.04.2017 - OVG 2 B 4/16, juris Rn. 26).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2022 - 2 M 151/21

    Voraussetzung der Zwangsvollstreckung - Androhung und Festsetzung eines

    Der Bescheid ist mit dem Beschluss des Senats vom 28. November 2016 - 2 L 124/15 - unanfechtbar geworden, mit dem der Senat den Antrag des Antragstellers auf Zulassung der Berufung gegen das seine Klage gegen den Bescheid abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts abgelehnt hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 2 L 36/20

    Rechtsschutzinteresse für Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung

    Ist ein Genehmigungsgesuch Gegenstand nicht nur eines Verwaltungsverfahrens, sondern noch dazu eines nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gewesen, so erfasst die Rechtskraft der Klageabweisung auch die Frage der materiellen Rechtswidrigkeit; der Kläger ist bei gleichbleibender Rechts- und Sachlage gehindert, in einem nachfolgenden erneuten Genehmigungsantragsverfahren mit Erfolg geltend zu machen, dass sein Vorhaben - entgegen der vorangegangenen rechtskräftigen Entscheidung - doch materiell rechtmäßig sei (vgl. zur Baugenehmigung: BVerwG, Urteil vom 6. Juni 1975 - IV C 15.73 - juris Rn. 16; Beschluss des Senats vom 28. November 2016 - 2 L 124/15 - juris Rn. 7, m.w.N.).
  • VG Halle, 02.11.2021 - 2 B 240/21
    Denn die Klage des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 24. September 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen- Anhalt vom 30. September 2014 hatte hinsichtlich des unter Nr. 1 aufgegebenen Handlungsgebots, den auf dem Grundstück A-Straße errichteten Wintergarten bis spätestens drei Monate nach Unanfechtbarkeit dieses Bescheides zu entfernen ausgenommen hiervon war der Anbau einer Veranda an das Wohnzimmer zur Gartenseite, jedoch ohne begehbares Dach (unter Bezugnahme auf eine Zustimmung vom 16. Juli 1974) - und hinsichtlich der Ziffer 2, mit der sie ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 3.000,00 Euro androhte, keinen Erfolg (vgl. Urteil vom 14. Juli 2015, 2 A 210/14 HAL, sowie nachfolgend OEufach0000000014, (Nichtzulassungs-) Beschluss von 28. November 2016, 2 L 124/15).
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