Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - 2 K 165/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 1 Abs 3 BauGB, § 14 Abs 1 BauGB, § 47 VwGO
Normenkontrolle gegen Veränderungssperre - zur Antragsbefugnis - Voraussetzung der Veränderungssperre ist Mindestmaß der zu erwartenden Planung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausreichen des Wendens gegen eine Veränderungssperre durch einen sonstigen Nutzungsberechtigten bei Erfassen der Grundstücke; Vorliegen der Voraussetzungen des Erlasses einer Veränderungssperre bzgl. Inhalts eines zu erwartenden Bebauungsplans (hier: Windenergiepark)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Normenkontrolle gegen Veränderungssperre
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausreichen des Wendens gegen eine Veränderungssperre durch einen sonstigen Nutzungsberechtigten bei Erfassen der Grundstücke; Vorliegen der Voraussetzungen des Erlasses einer Veränderungssperre bzgl. Inhalts eines zu erwartenden Bebauungsplans (hier: Windenergiepark)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 30.09.2013 - 9 NE 13.1734
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Veränderungssperre; …
Im Übrigen reicht es für die Antragsbefugnis im Rahmen des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO grundsätzlich aus, wenn der sich gegen eine Veränderungssperre wendende Antragsteller jedenfalls sonstiger Nutzungsberechtigter eines durch die Veränderungssperre erfassten Grundstücks ist (vgl. OVG LSA, U.v. 29.11.2012 - 2 K 165/11 - juris Rn. 44).Der von der Veränderungssperre flankierte Aufstellungsbeschluss muss lediglich ein Mindestmaß dessen erkennen lassen, was Gegenstand und Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans bzw. der zu erwartenden Bebauungsplanänderung ist und welchen Inhalt die neue Planung haben soll; die Gemeinde muss bereits positive planerische Vorstellungen über den Inhalt des Bebauungsplans entwickelt haben (…vgl. BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 - juris Rn. 28; OVG LSA U.v. 29.11.2012 - 2 K 165/11 - juris Rn. 49 f.;… zu den gleichartigen Anforderungen an die Zurückstellung eines Baugesuchs vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2012 - 1 CS 12.830 - juris Rn. 13).
Ebenso wenig kann zum Beleg der Auffassung der Antragsteller die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (U.v. 29.11.2012 - 2 K 165/11 - juris) herangezogen werden.
- VG Frankfurt/Oder, 08.06.2015 - 5 L 589/14 Eine nachträgliche Konkretisierung der Planung vermag eine ungültige Veränderungssperre nicht zu heilen (so Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. November 2012 - 2 K 165/11 -, Rn. 52, juris).
Dies gilt aber nur dann, wenn die Gemeinde gleichzeitig ein positives Planungsziel besitzt oder aus Anlass eines Bauantrages entwickelt und deshalb das Entstehen vollendeter Tatsachen verhindern will (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. November 2012 - 2 K 165/11 -, Rn. 52, juris).
- VGH Bayern, 20.11.2013 - 9 N 13.1681
Normenkontrollantrag; Veränderungssperre; Bebauungsplanänderung; Gewerbegebiet; …
Im Übrigen reicht es für die Antragsbefugnis im Rahmen des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO grundsätzlich aus, wenn der sich gegen eine Veränderungssperre wendende Antragsteller jedenfalls sonstiger Nutzungsberechtigter eines durch die Veränderungssperre erfassten Grundstücks ist (vgl. OVG LSA, U.v. 29.11.2012 - 2 K 165/11 - juris Rn. 44).Ebenso wenig kann zum Beleg der Auffassung der Antragsteller die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (U.v. 29.11.2012 - 2 K 165/11 - juris) herangezogen werden.
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2016 - 11 S 50.15 Zwar kann die in der Begründung der Beschlussvorlage bzw. der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses bekundete Absicht der Antragstellerin, im Bereich des festgelegten Windeignungsgebiete durch die Regelung der Lage der Zuwegungen, der Abstände zu Verkehrsflächen, der Höhenbegrenzungen der Anlagen sowie von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine Feinsteuerung vorzunehmen, grundsätzlich Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens sein (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. November 2012 - 2 K 165/11 -, juris, Rn. 50; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 12. Februar 2004 - 7a D 134/02. NE -, juris, Rn. 30).
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 2 K 37/14
Mindestmaß an konkreter planerischer Vorstellung als Voraussetzung für den Erlass …
Die Veränderungssperre schützt die künftige Planung, nicht aber lediglich die abstrakte Planungshoheit (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.02.2004 - BVerwG 4 CN 13.03 -, [...] RdNr. 15;… Urt. v. 30.08.2012 - BVerwG 4 C 1.11 -, [...] RdNr. 10; Urt. d. Senats v. 29.11.2012 - 2 K 165/11 -, [...] RdNr. 49).