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   OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 271/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,54774
OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 271/17 (https://dejure.org/2017,54774)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.11.2017 - 3 M 271/17 (https://dejure.org/2017,54774)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. November 2017 - 3 M 271/17 (https://dejure.org/2017,54774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges eines kostenfestsetzenden Leistungsbescheides; hier: Kosten der Durchsetzung eines Tierhaltungs- und Betreuungsverbotes; Ermessen bei der Ausschöpfung eines Gebührenrahmens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2006 - 1 S 1925/06

    Zur Frage der sofortigen Vollziehbarkeit eines Leistungsbescheids über die Kosten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 271/17
    Demgegenüber zählen hierzu nicht die durch die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles geprägten Kostenerstattungsansprüche, mit denen die Behörde den Ersatz von finanziellen Aufwendungen fordert, mit denen sie der Sache nach für den Schuldner in Vorlage getreten ist (vgl. VGH BW, Beschluss vom 27. November 2006 - 1 S 1925/06 -, juris, Rn. 4 [m. w. N.]).

    Ein solcher Fall liegt auch bei der Vorschrift des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG vor (vgl. VGH BW, Beschluss vom 27. November 2006, a. a. O.), denn sie ermächtigt die Behörde auch zu einem Vorgehen im Wege der unmittelbaren Ausführung (vgl. VGH BW, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 S 381/05 -, juris; OVG BB, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 4 E 24/98 -, juris).

    Soweit der Antragsgegner in diesem Zusammenhang unter Verweis auf § 14 Abs. 1 VwKostG einwendet, bei den geltend gemachten Kosten handele es sich um Auslagen, die bei der Vorbereitung und Durchführung der Amtshandlung (hier: Wegnahme) notwendig geworden seien, verkennt er, dass es an einer für Auslagen kennzeichnenden Verknüpfung mit einem Gebührentatbestand mangelt (vgl. VGH BW, Beschluss vom 27. November 2006, a. a. O.).

    Sie beruht auf einem zu weiten Verständnis des Begriffs der Kosten im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, der letztlich entscheidend auf den Finanzbedarf und die Deckungsprobleme der öffentlichen Haushalte abstellt (so auch VGH BW, Beschluss vom 27. November 2006, a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2017 - 12 B 11.16

    Gebührenhöhe für die Bearbeitung eines Antrags nach dem IFG;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 271/17
    Dies erfordert im Ansatz, den auf der Tatbestandsseite einer Tarifstelle erfassten Amtshandlungen zunächst die durch den Gebührenrahmen gebildete Gebührenskala in etwa proportional zuzuordnen (vgl. OVG BB, Urteil vom 14. September 2017 - OVG 12 B 11.16 -, juris, Rn. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2017 - 3 M 51/17

    77 Pferde dürfen verkauft werden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 271/17
    Der Antragsteller hat durch die ihm attestierte tierschutzwidrige Haltung und Betreuung von Equiden Anlass zu zahlreichen - vom Antragsgegner erstmals mit der Beschwerdeschrift vorgetragenen und dokumentierten - amtstierärztlichen Kontrollen und Nachkontrollen gegeben, die schlussendlich in den unter Sofortvollzug gestellten Anordnungen des Antragsgegners vom 7. Dezember 2016 (Duldung der Wegnahme sämtlicher im Besitz des Antragstellers befindlicher Pferde) und 16. Dezember 2016 (Haltungs- und Betreuungsverbot für Equiden) mündeten (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 10. Mai 2017 - 3 M 51/17 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - 13 B 53/16

    Erstattung von Kosten für ein Gutachten zur Klärung der Gleichwertigkeit des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 271/17
    Der vom Gesetz vorgesehene Ausschluss der aufschiebenden Wirkung gewährleistet, dass die Durchführung öffentlicher Aufgaben nicht durch die Einlegung (unbegründeter) Rechtsmittel gefährdet wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. März 2016 - 13 B 53/16 -, juris, Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2014 - 9 B 79/14

    Ablauf der Lagerfrist nach der Zwangsräumung einer Obdachlosenunterkunft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 271/17
    Dabei muss die Gefährdungslage im Einzelfall festgestellt werden; gegenläufige Gesichtspunkte dürfen nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 9 B 79/14 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 6. Juli 2010 - 13 B 663/10 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2012 - 2 M 22/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Kosten der Ersatzvornahme bei rein fiskalischem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 271/17
    Denn für ein besonderes Vollzugsinteresse, das über das Interesse hinausgeht, welches den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 2 M 22/12 -, juris), ist vorliegend nichts ersichtlich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2010 - 13 B 663/10

    Anspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 271/17
    Dabei muss die Gefährdungslage im Einzelfall festgestellt werden; gegenläufige Gesichtspunkte dürfen nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 9 B 79/14 -, juris [m. w. N.]; Beschluss vom 6. Juli 2010 - 13 B 663/10 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Brandenburg, 25.05.1998 - 4 E 24/98

    Gefahrbeseitigungsmaßnahme; Unmittelbare Ausführung ohne Regelungscharakter;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 271/17
    Ein solcher Fall liegt auch bei der Vorschrift des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG vor (vgl. VGH BW, Beschluss vom 27. November 2006, a. a. O.), denn sie ermächtigt die Behörde auch zu einem Vorgehen im Wege der unmittelbaren Ausführung (vgl. VGH BW, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 S 381/05 -, juris; OVG BB, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 4 E 24/98 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2008 - 3 M 286/07

    Erstattung der Kosten der auswärtigen Unterbringung im Bereich der Tagesbetreuung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 271/17
    Der Sinn und Zweck des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO besteht darin, zur Sicherung einer geordneten Haushaltsführung und effektiven Erfüllung der öffentlichen Aufgaben die Stetigkeit des Mittelflusses zu gewährleisten (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 21. Mai 2008 - 3 M 286/07 -, juris [m. w. N.]).
  • VGH Bayern, 09.06.2005 - 25 CS 05.295

    Tierschutz, Wegnahme von Pferden, anderweitige pflegliche Unterbringung,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2017 - 3 M 271/17
    Der abweichenden Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ist nicht zu folgen (vgl. Beschluss vom 9. Juni 2005 - 25 CS 05.295 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05

    Tierschutz; Schafbestand; Auflösung; Ersatzvornahme; Wegnahme; unmittelbare

  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2018 - 3 M 141/18

    Besorgnis der Befangenheit der Mitarbeiter des Veterinäramtes bei der Fortnahme

    Die Vorschrift des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG ermächtigt die Behörde zu einem Vorgehen im Wege der unmittelbaren Ausführung (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 29. November 2017 - 3 M 271/17 -, juris Rn. 14).
  • VG Schleswig, 23.08.2022 - 4 B 8/22

    Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten - Kostenerstattung nach § 9a KAG

    Bei dem besonderen öffentlichen Interesse muss es sich um ein besonderes Vollzugsinteresse handeln, welches über das Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 2 M 22/12 - juris Rn. 36; Beschluss vom 29. November 2017 - 3 M 271/17 - juris Rn. 17).

    Dabei muss die Gefährdungslage im Einzelfall festgestellt werden; gegenläufige Gesichtspunkte dürfen nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 29. November 2017 - 3 M 271/17 - juris Rn. 18; OVG Münster, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 9 B 79/14 - juris Rn. 12).

  • VG Cottbus, 20.08.2020 - 6 L 477/17
    Für sie ist typisch, dass sie nach allgemein gültigen Regeln und Tarifen mit festen Sätzen erhoben werden, so dass sie nach ihrem Anfall und nach ihrer Höhe annähernd voraussehbar sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Dezember 2005 - 2 S 122.05 -, juris Rn. 7; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. November 2017 - 3 M 271/17 -, juris Rn. 14 ff.; Thüringer OVG, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 3 EO 838/07 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2020 - 3 L 14/20

    Gebühren für die Durchführung von Schlachtgeflügeluntersuchungen

    Hierzu ist im Ansatz erforderlich, den auf der Tatbestandsseite einer Tarifstelle erfassten Amtshandlungen zunächst die durch den Gebührenrahmen gebildete Gebührenskala in etwa proportional zuzuordnen (vgl. Beschluss des Senates vom 29. November 2017 - 3 M 271/17 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2019 - 1 B 719/19

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Kürzung der Versorgungsbezüge;

    vgl. OVG S.-A., Beschluss vom 29. November 2017 - 3 M 271/17 -, juris, Rn. 18, Hamb. OVG, Beschlüsse vom 6. August 2008 - 1 Bs 128/08 -, n. v., BA S. 7, und vom 24. Januar 2007 - 1 Bs 287/06 -, n. v., BA S. 3 f., Hess. VGH, Beschluss vom 6. Juni 1983 - I TH 59/82 -, NVwZ 1983, 747 f. (748), und VG München, Beschluss vom 7. November 2008- M 21 S 08.4614 -, juris, Rn. 23; ferner Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 47, und Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 88.
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