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   OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2007 - 3 L 358/04   

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OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2007 - 3 L 358/04 (https://dejure.org/2007,18683)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.03.2007 - 3 L 358/04 (https://dejure.org/2007,18683)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. März 2007 - 3 L 358/04 (https://dejure.org/2007,18683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BSHG § 103 Abs. 1 S. 1; ; SGB X § 86; ; SGB X § 113 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprache des sozialrechtlichen Leistungsverhältnisses zwischen Erstattungspflichtigem und Hilfeempfänger mit einer Entscheidung des Erstattungspflichtigen i.S.d. § 113 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X); Verhältnis des Rücksichtnahmegebots gemäß § 86 SGB X zur ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2002 - 4 LB 3480/01

    Anspruch; Anstalt; Aufenthalt; Ausschlussfrist; Ausschlussfristwahrung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2007 - 3 L 358/04
    Das VG geht in Übereinstimmung mit dem Niedersächsischen OVG (FEVS 54, 564; FEVS 54, 64) und dem OVG Rheinland-Pfalz (Urteil v. 15.1.2004 - 12 A 11823/03 OVG - juris) davon aus, dass mit der Entscheidung des Erstattungspflichtigen i. S. des § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X ( i. d. F. d. Bek. v. 18.1.2001, BGBl. I, S. 1983) das sozialrechtliche Leistungsverhältnis zwischen Erstattungspflichtigem und Hilfeempfänger angesprochen wird und nicht - wovon der Kläger mit seinen Ausführungen zur Ablehnung oder Anerkennung der Erstattungspflicht ausgeht - das erstattungspflichtige Verhältnis der beiden Sozialhilfeträger.

    Davon, dass mit der Entscheidung des Erstattungspflichtigen i. S. des § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X das sozialrechtliche Leistungsverhältnis zwischen Erstattungspflichtigem und Hilfeempfänger angesprochen wird und nicht - wovon der Kläger mit seinen Ausführungen zur Ablehnung oder Anerkennung der Erstattungspflicht ausgeht - das erstattungspflichtige Verhältnis der beiden Sozialhilfeträger, gehen auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 23.1.2003 - 12 LC 527/02 - FEVS 54, 564; Urt. v. 10.4.2002 - 4 LB 3480/01 - FEVS 54, 64), das Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz (Urt. v. 15.1.2004 - 12 A 11823/03.OVG - juris) sowie die vom Kläger für eine vermeintlich gegenteilige Auffassung und im angefochtenen Urteil benannten Verwaltungsgerichte (VG Magdeburg, Urt. v. 25.6.2003 - 6 A 759/02 - juris; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 13.12.2002 - 19 K 7084/00 - ZFSH/SGB 2003, 226) aus.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht führt hierzu (im Urt. v. 10.4.2002, a. a. O.) unter Hinweis auf die Gründe für die Neufassung der §§ 111 Satz 2, 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X aus:.

    Es folgt insoweit der Rechtsauffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Urteil vom 23. Januar 2003 - 12 LC 527/02 - (a. a. O.); der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts stellt in diesem Zusammenhang auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung an den Hilfeempfänger ab (vgl. Urt. v. 10.4.2002 - 4 LB 3480/01 - a. a. O.).

  • VG Gelsenkirchen, 13.12.2002 - 19 K 7084/00

    Einrede, Verjährung, Erstattung, Sozialhilfe, Anerkenntnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2007 - 3 L 358/04
    In der angefochtenen Entscheidung werde selbst darauf hingewiesen, dass andere Gerichte auf subjektive Kriterien abstellen würden (S. 10 f. d. UA unter Verweis auf VG Gelsenkirchen, Urt. v. 13.12.2002 - 19 K 7084/00 - VG Magdeburg, Urt. v. 25.6.2003 - 6 A 759/02 -).

    Davon, dass mit der Entscheidung des Erstattungspflichtigen i. S. des § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X das sozialrechtliche Leistungsverhältnis zwischen Erstattungspflichtigem und Hilfeempfänger angesprochen wird und nicht - wovon der Kläger mit seinen Ausführungen zur Ablehnung oder Anerkennung der Erstattungspflicht ausgeht - das erstattungspflichtige Verhältnis der beiden Sozialhilfeträger, gehen auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 23.1.2003 - 12 LC 527/02 - FEVS 54, 564; Urt. v. 10.4.2002 - 4 LB 3480/01 - FEVS 54, 64), das Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz (Urt. v. 15.1.2004 - 12 A 11823/03.OVG - juris) sowie die vom Kläger für eine vermeintlich gegenteilige Auffassung und im angefochtenen Urteil benannten Verwaltungsgerichte (VG Magdeburg, Urt. v. 25.6.2003 - 6 A 759/02 - juris; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 13.12.2002 - 19 K 7084/00 - ZFSH/SGB 2003, 226) aus.

    Auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Urt. v. 13.12.2002 - 19 K 7084/00 - a. a. O.) stellt hinsichtlich des Verjährungsbeginns auf den Ablauf des Kalenderjahres ab, in dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger Kenntnis von seinem Erstattungsanspruch hat.

  • VG Magdeburg, 25.06.2003 - 6 A 759/02
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2007 - 3 L 358/04
    In der angefochtenen Entscheidung werde selbst darauf hingewiesen, dass andere Gerichte auf subjektive Kriterien abstellen würden (S. 10 f. d. UA unter Verweis auf VG Gelsenkirchen, Urt. v. 13.12.2002 - 19 K 7084/00 - VG Magdeburg, Urt. v. 25.6.2003 - 6 A 759/02 -).

    Davon, dass mit der Entscheidung des Erstattungspflichtigen i. S. des § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X das sozialrechtliche Leistungsverhältnis zwischen Erstattungspflichtigem und Hilfeempfänger angesprochen wird und nicht - wovon der Kläger mit seinen Ausführungen zur Ablehnung oder Anerkennung der Erstattungspflicht ausgeht - das erstattungspflichtige Verhältnis der beiden Sozialhilfeträger, gehen auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 23.1.2003 - 12 LC 527/02 - FEVS 54, 564; Urt. v. 10.4.2002 - 4 LB 3480/01 - FEVS 54, 64), das Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz (Urt. v. 15.1.2004 - 12 A 11823/03.OVG - juris) sowie die vom Kläger für eine vermeintlich gegenteilige Auffassung und im angefochtenen Urteil benannten Verwaltungsgerichte (VG Magdeburg, Urt. v. 25.6.2003 - 6 A 759/02 - juris; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 13.12.2002 - 19 K 7084/00 - ZFSH/SGB 2003, 226) aus.

    Soweit das Verwaltungsgericht Magdeburg in seiner Entscheidung vom 25. Juni 2003 (- 6 A 759/02 - a. a. O.) hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist an die Kenntnis des erstattungsberechtigten Sozialhilfeträgers vom eigenen Kostenerstattungsanspruch und der Kostenerstattungspflicht des Dritten anknüpft, geht es ebenfalls davon aus, dass Kenntnis im vorbezeichneten Sinne vorliegt, wenn dem erstattungsberechtigten Sozialhilfeträger "der Sachverhalt, der den Tatbestand des § 107 Abs. 1 BSHG zu erfüllen in der Sache geeignet ist, positiv bekannt ist und er Sozialhilfe an den Verzogenen leistet und zwar - wie sich aus dem Vorstehenden zum Beginn der Verjährungsfrist ergibt - jeweils zum Zeitpunkt der bewilligten Leistung und für den maßgeblichen Zeitpunkt oder -raum" (a. a. O., Rdnr. 31).

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 12 LC 527/02

    Erstattung von Kosten der Sozialhilfe; Einrede der Verjährung; Entscheidung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2007 - 3 L 358/04
    Das VG geht in Übereinstimmung mit dem Niedersächsischen OVG (FEVS 54, 564; FEVS 54, 64) und dem OVG Rheinland-Pfalz (Urteil v. 15.1.2004 - 12 A 11823/03 OVG - juris) davon aus, dass mit der Entscheidung des Erstattungspflichtigen i. S. des § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X ( i. d. F. d. Bek. v. 18.1.2001, BGBl. I, S. 1983) das sozialrechtliche Leistungsverhältnis zwischen Erstattungspflichtigem und Hilfeempfänger angesprochen wird und nicht - wovon der Kläger mit seinen Ausführungen zur Ablehnung oder Anerkennung der Erstattungspflicht ausgeht - das erstattungspflichtige Verhältnis der beiden Sozialhilfeträger.

    Davon, dass mit der Entscheidung des Erstattungspflichtigen i. S. des § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X das sozialrechtliche Leistungsverhältnis zwischen Erstattungspflichtigem und Hilfeempfänger angesprochen wird und nicht - wovon der Kläger mit seinen Ausführungen zur Ablehnung oder Anerkennung der Erstattungspflicht ausgeht - das erstattungspflichtige Verhältnis der beiden Sozialhilfeträger, gehen auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 23.1.2003 - 12 LC 527/02 - FEVS 54, 564; Urt. v. 10.4.2002 - 4 LB 3480/01 - FEVS 54, 64), das Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz (Urt. v. 15.1.2004 - 12 A 11823/03.OVG - juris) sowie die vom Kläger für eine vermeintlich gegenteilige Auffassung und im angefochtenen Urteil benannten Verwaltungsgerichte (VG Magdeburg, Urt. v. 25.6.2003 - 6 A 759/02 - juris; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 13.12.2002 - 19 K 7084/00 - ZFSH/SGB 2003, 226) aus.

    Es folgt insoweit der Rechtsauffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Urteil vom 23. Januar 2003 - 12 LC 527/02 - (a. a. O.); der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts stellt in diesem Zusammenhang auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung an den Hilfeempfänger ab (vgl. Urt. v. 10.4.2002 - 4 LB 3480/01 - a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2004 - 12 A 11823/03

    Sozialhilfe; Sozialhilferecht; Sozialhilfeleistung; Sozialhilfeträger; Kosten;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2007 - 3 L 358/04
    Das VG geht in Übereinstimmung mit dem Niedersächsischen OVG (FEVS 54, 564; FEVS 54, 64) und dem OVG Rheinland-Pfalz (Urteil v. 15.1.2004 - 12 A 11823/03 OVG - juris) davon aus, dass mit der Entscheidung des Erstattungspflichtigen i. S. des § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X ( i. d. F. d. Bek. v. 18.1.2001, BGBl. I, S. 1983) das sozialrechtliche Leistungsverhältnis zwischen Erstattungspflichtigem und Hilfeempfänger angesprochen wird und nicht - wovon der Kläger mit seinen Ausführungen zur Ablehnung oder Anerkennung der Erstattungspflicht ausgeht - das erstattungspflichtige Verhältnis der beiden Sozialhilfeträger.

    Davon, dass mit der Entscheidung des Erstattungspflichtigen i. S. des § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X das sozialrechtliche Leistungsverhältnis zwischen Erstattungspflichtigem und Hilfeempfänger angesprochen wird und nicht - wovon der Kläger mit seinen Ausführungen zur Ablehnung oder Anerkennung der Erstattungspflicht ausgeht - das erstattungspflichtige Verhältnis der beiden Sozialhilfeträger, gehen auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 23.1.2003 - 12 LC 527/02 - FEVS 54, 564; Urt. v. 10.4.2002 - 4 LB 3480/01 - FEVS 54, 64), das Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz (Urt. v. 15.1.2004 - 12 A 11823/03.OVG - juris) sowie die vom Kläger für eine vermeintlich gegenteilige Auffassung und im angefochtenen Urteil benannten Verwaltungsgerichte (VG Magdeburg, Urt. v. 25.6.2003 - 6 A 759/02 - juris; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 13.12.2002 - 19 K 7084/00 - ZFSH/SGB 2003, 226) aus.

    Dagegen hält das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urt. v. 15.1.2004 - 12 A 11823/03.OVG - a. a. O.) für den Verjährungsbeginn den Ablauf des Kalenderjahres für maßgeblich, in dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger von allen seinen Erstattungsanspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat; das Oberverwaltungsgericht geht allerdings zugleich davon aus, dass es in der Praxis kaum Fälle geben dürfte, in denen ein gem. § 107 BSHG erstattungsberechtigter Sozialhilfeträger erst nach dem Entstehen seines Anspruches von den dafür maßgeblichen Umständen und dem "richtigen" erstattungsverpflichteten Sozialhilfeträger Kenntnis erlangt (a. a. O. Rdnr. 23).

  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2007 - 3 L 358/04
    "Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH v. 1.2.1977 VersR 1977, 617 = BayVBl. 1977, 380; v. 28.11.1984 BGHZ 93, 64 f. = NJW 1985, 798 f.; v. 21.1.1988 NJW 1988, 2245 f.) kann der Geschädigte der Verjährungseinrede des Schädigers mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begegnen, wenn über die Regulierung des Schadens verhandelt worden war und der Geschädigte darauf vertrauen durfte, seine Ansprüche würden befriedigt oder jedenfalls nur mit sachlichen Einwänden bekämpft werden, und wenn er deshalb von einer rechtzeitigen gerichtlichen Geltendmachung seiner Ansprüche Abstand genommen hat.

    Hinsichtlich der Bemessung dieser Frist geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass eine Klageerhebung binnen 13 Tage noch innerhalb dieser Zeitspanne liegt (BGH v. 1.2.1977, a. a. O.) und dass ein Zuwarten von mehr als fünf Monaten zu lang sei (BGH v. 28.11.1984, a. a. O.).

  • BGH, 01.02.1977 - VI ZR 43/75

    Rechtsanwalt - Verjährung - Durchsetzbarkeit eines Anspruchs

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2007 - 3 L 358/04
    "Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH v. 1.2.1977 VersR 1977, 617 = BayVBl. 1977, 380; v. 28.11.1984 BGHZ 93, 64 f. = NJW 1985, 798 f.; v. 21.1.1988 NJW 1988, 2245 f.) kann der Geschädigte der Verjährungseinrede des Schädigers mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begegnen, wenn über die Regulierung des Schadens verhandelt worden war und der Geschädigte darauf vertrauen durfte, seine Ansprüche würden befriedigt oder jedenfalls nur mit sachlichen Einwänden bekämpft werden, und wenn er deshalb von einer rechtzeitigen gerichtlichen Geltendmachung seiner Ansprüche Abstand genommen hat.

    Hinsichtlich der Bemessung dieser Frist geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass eine Klageerhebung binnen 13 Tage noch innerhalb dieser Zeitspanne liegt (BGH v. 1.2.1977, a. a. O.) und dass ein Zuwarten von mehr als fünf Monaten zu lang sei (BGH v. 28.11.1984, a. a. O.).

  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2007 - 3 L 358/04
    Es liegt gerade bei Ausgleichsansprüchen zwischen zwei Leistungsträgern - auch - im Interesse des Rechtsfriedens und der Überschaubarkeit der öffentlichen Haushalte, wenn die Ansprüche innerhalb angemessener Frist abgewickelt werden (vgl. hierzu BSGE 34, 124, 131 = SozR Nr. 25 zu § 29 RVO; entsprechend BVerwGE 28, 332, 339; Hauck/Haines, SGB X, K § 113 Rdnr. 10).

    Insbesondere der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung kann der Berufung auf die Verjährungseinrede entgegenstehen (vgl. hierzu BSGE 62, 10 f., a. a. O.; BSGE 34, 124 f., a. a. O.).

  • BSG, 26.05.1987 - 4a RJ 49/86

    Verjährung - Berufsunfähigkeitsrente - Altersruhegeld - Verjährungseinrede -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2007 - 3 L 358/04
    Insbesondere der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung kann der Berufung auf die Verjährungseinrede entgegenstehen (vgl. hierzu BSGE 62, 10 f., a. a. O.; BSGE 34, 124 f., a. a. O.).

    Hiervon könnte beispielsweise dann ausgegangen werden, wenn sich der Beklagte zu seinem früheren Verhalten gegenüber der Klägerin in Widerspruch gesetzt, insbesondere wenn er die Klägerin von der rechtzeitigen Geltendmachung des Rückerstattungsanspruches abgehalten hätte (vgl. hierzu BSGE 62, 10 f., a. a. O.).".

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2007 - 3 L 358/04
    "Grundsätzliche Bedeutung" besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.7.1987, - BVerwG 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.1998 - A 1 S 134/97

    Irak, Nordirak, Kurden, Interne Fluchtalternative, Existenzminimum,

  • VGH Bayern, 20.10.2003 - 12 B 02.2612
  • BGH, 21.01.1988 - IX ZR 65/87

    Unzulässige Rechtsausübung durch Erhebung der Verjährungseinrede durch einen

  • BVerwG, 27.01.1977 - II C 70.73

    Beamter des auswärtigen Dienstes - Versetzung in einstweiligen Ruhestand -

  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 26.09.1995 - 6 B 61.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Darlegungserfordernisse im Zusammenhang mit einer

  • BVerwG, 06.07.1966 - V C 80.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 01.10.1981 - 5 B 66.81

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 06.02.1995 - 8 B 14.95

    Bestimmung von Bundesbehörden durch Landesrecht zum Klagegegner - Änderung eines

  • BSG, 06.12.1989 - 2 RU 30/89
  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 375/96

    Geltendmachung von auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss

  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2003 - L 4 KR 2531/01

    Verjährung von Erstattungsansprüchen und Rückerstattungsansprüchen in vier Jahren

  • BSG, 30.09.1993 - 4 RA 6/92

    Voraussetzungen für die Einrede der Verjährung - Einreden eines Trägers der

  • BVerwG, 14.12.1967 - VIII B 146.67

    Rechtsmittel

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 59/05

    Ausschluss oder Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs zwischen

    Dabei ist zunächst hinsichtlich der in § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X enthaltenen Anknüpfung des Beginns der Verjährung an das Kalenderjahr, "in dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger von der Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über dessen Leistungspflicht Kenntnis erlangt hat", darauf hinzuweisen, dass die Vorschrift damit eine Entscheidung des betreffenden Leistungsträgers im Verhältnis zur Person des sozialhilferechtlich Leistungsberechtigten meint (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 30.03.2007 - 3 L 358/04 -, juris Rn. 30, m.w.N.).

    Dazu gehört auch, dass der erstattungsberechtigte Sozialhilfeträger von dem "richtigen" erstattungspflichtigen Sozialhilfeträger Kenntnis erhält (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 15.01.2004 - 12 A 11823/03.OVG -, FEVS 55, 424 - zitiert nach juris, dort Rn. 23; vgl. auch OVG Magdeburg, Beschl. v. 30.03.2007 - 3 L 358/04 -, juris, Rn. 30).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5078/06

    Sozialhilfe - Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen nach § 107 BSHG - kein

    OVG, Urteil vom 23. Januar 2003 - 12 LC 527/02 - FEVS 54, 564; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Januar 2004 - 12 A 11823/03.OVG - FEVS 55, 424; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. März 2007 - 3 L 358/04 - ; Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 12. Mai 2005 - AN 14 K 02.01929 - ; ferner W. Schellhorn/H. Schellhorn, a.a.O., § 113 Rdnr. 6; Mergler/Zink, BSHG, § 111 Rdnr. 21; a.A. Lücking in Hauck/Noftz, a.a.O. K § 111 Rdnr. 3).
  • VG Bremen, 18.11.2016 - 6 K 342/14

    Entschädigung für Mehrarbeit - Arbeitszeitrichtlinie; Grundsatz der zeitnahen

    Generell ist die Annahme eines Vertrauensschutzes zugunsten des Gläubigers darauf, dass sein Anspruch nicht an der Verjährung scheitert, nur solange gerechtfertigt, wie die den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begründenden Umstände andauern (BGH, Urt. v. 04.11.1997 - VI ZR 375/96 -, Rn. 19, juris m. w. N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.03.2007 - 3 L 358/04 -, Rn. 18, juris m. w. N.; Bay. VGH, Beschl. v. 20.10.2003 - 12 B 02.2612 -, Rn. 20, juris).
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