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   OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2017 - 2 M 11/17   

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https://dejure.org/2017,13475
OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2017 - 2 M 11/17 (https://dejure.org/2017,13475)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.03.2017 - 2 M 11/17 (https://dejure.org/2017,13475)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. März 2017 - 2 M 11/17 (https://dejure.org/2017,13475)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 5 Abs 1 Nr 1 BImSchG, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 3 S 1 VwGO
    Nachbarwiderspruch gegen Genehmigung für Windenergieanlagen: besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen; Erkenntnisse über einen ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Windenergie: Begründung des öffentlichen Interesses am Sofortvollzug einer Genehmigung; Gefahr "extraauraler Gesundheitsbeeinträchtigungen"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung : Vollziehung; sofortige Begründung; Gesundheitsbeeinträchtigung; Lärmimmission; Schutzpflicht; Windenergieanlage; Nachbarwiderspruch gegen Genehmigung für Windenergieanlagen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gefahr "extraauraler Gesundheitsbeeinträchtigungen als Folge von stressvermittelten Körperreaktionen"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 722
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2017 - 2 M 11/17
    Diese Abwägung ist der gerichtlichen Entscheidung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung vorbehalten (vgl. VGH BW, Beschl. v. 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, juris RdNr. 17).

    Soweit das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung mit dem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum Ausdruck kommenden Ziel des Bundesgesetzgebers, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung zügig zu erhöhen, begründet wird, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. OVG Bbg, Beschl. v. 23.08.2013 - OVG 11 S 13.13 -, juris RdNr. 12; VGH BW, Beschl. v. 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, a.a.O. RdNr. 18).

    Der Einzelfallbezogenheit dieser Begründung steht nicht entgegen, dass sie auch bei anderen Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen angeführt werden kann, denn wenn spezielle Fallgruppen (hier: Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien) eine typischerweise übereinstimmende Interessenlage aufweisen, können auch typisierte Argumentationsmuster Verwendung finden (vgl. VGH BW, Beschl. v. 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, a.a.O. RdNr. 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2127/00

    Wieviel Lärm ist Nachbarn von Windenergieanlagen zuzumuten?

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2017 - 2 M 11/17
    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass für die Beurteilung, ob die von den Windenergieanlagen ausgehenden Lärmimmissionen als schädliche Umwelteinwirkungen i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG anzusehen sind, die TA Lärm einschlägig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.08.2007 - BVerwG 4 C 2.07 -, juris RdNr 12; OVG NW, Urt. v. 18.11.2002 - 7 A 2127/00 -, juris RdNr. 13).

    Als rechtlich relevante Parameter der Bewertung der Zumutbarkeit von Lärmimmissionen kommen nur objektive Umstände in Betracht, während die persönlichen Verhältnisse einzelner Betroffener, wie z.B. die besondere Empfindlichkeit oder der Gesundheitszustand, bei der Bewertung keine Rolle spielen (vgl. OVG NW, Urt. v. 18.11.2002 - 7 A 2127/00 -, a.a.O. RdNr. 28).

  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81

    Glockenläuten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2017 - 2 M 11/17
    Die Bestimmung der Schwelle der Erheblichkeit von Lärmbeeinträchtigungen muss auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen bezogen werden, nicht auf die individuelle Einstellung eines besonders empfindlichen Nachbarn (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.10.1983 - BVerwG 7 C 44.81 -, juris RdNr. 18; Urt. v. 07.05.1996 - BVerwG 1 C 10.95 -, juris RdNr. 28; Beschl. v. 18.03.1998 - BVerwG 1 B 33.98 -, juris RdNr. 7).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2017 - 2 M 11/17
    Ob bei ungewissem Kausalzusammenhang zwischen Umwelteinwirkungen und Schäden eine Gefahr anzunehmen ist, hängt vom Erkenntnisstand über den Wahrscheinlichkeitsgrad des Schadenseintritts ab (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.2003 - BVerwG 7 C 19.02 -, juris RdNr. 12 f.).
  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2017 - 2 M 11/17
    Die Bestimmung der Schwelle der Erheblichkeit von Lärmbeeinträchtigungen muss auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen bezogen werden, nicht auf die individuelle Einstellung eines besonders empfindlichen Nachbarn (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.10.1983 - BVerwG 7 C 44.81 -, juris RdNr. 18; Urt. v. 07.05.1996 - BVerwG 1 C 10.95 -, juris RdNr. 28; Beschl. v. 18.03.1998 - BVerwG 1 B 33.98 -, juris RdNr. 7).
  • BVerwG, 18.03.1998 - 1 B 33.98

    Gewerberecht - Gaststätten - Gaststättenerlaubnis und Nachbarschutz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2017 - 2 M 11/17
    Die Bestimmung der Schwelle der Erheblichkeit von Lärmbeeinträchtigungen muss auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen bezogen werden, nicht auf die individuelle Einstellung eines besonders empfindlichen Nachbarn (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.10.1983 - BVerwG 7 C 44.81 -, juris RdNr. 18; Urt. v. 07.05.1996 - BVerwG 1 C 10.95 -, juris RdNr. 28; Beschl. v. 18.03.1998 - BVerwG 1 B 33.98 -, juris RdNr. 7).
  • VG Darmstadt, 27.06.2011 - 6 L 425/11

    Nachbarschutz gegen Genehmigung einer Windenergieanlage, Lärmimmission,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2017 - 2 M 11/17
    Eventuell vorhandene individuelle Empfindlichkeiten des Betroffenen sind nach dem objektiven Maßstab des Immissionsschutzrechts unbeachtlich (vgl. VG Darmstadt, Beschl. v. 27.06.2011 - 6 L 425/11.DA -, juris RdNr. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2013 - 11 S 13.13

    Beschwerde; Eilrechtsschutz gegen erteilte Genehmigung von Windkraftanlagen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2017 - 2 M 11/17
    Soweit das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung mit dem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum Ausdruck kommenden Ziel des Bundesgesetzgebers, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung zügig zu erhöhen, begründet wird, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. OVG Bbg, Beschl. v. 23.08.2013 - OVG 11 S 13.13 -, juris RdNr. 12; VGH BW, Beschl. v. 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, a.a.O. RdNr. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2016 - 8 B 866/15

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2017 - 2 M 11/17
    Demgegenüber verlangt § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht, dass die für das besondere Vollzugsinteresse angeführten Gründe auch materiell überzeugen, also auch inhaltlich die getroffene Maßnahme rechtfertigen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 06.05.2016 - 8 B 866/15 -, juris RdNr. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 3 S 942/16

    Vermeidungsmaßnahmen bei Windenergieanlagen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2017 - 2 M 11/17
    Ob derartige Lärmimmissionen auf in ihrem Einwirkungsbereich gelegene Grundstücke die Grenzen des Zumutbaren überschreiten, hängt somit maßgeblich von der Einhaltung der in Nr. 6.1 TA Lärm genannten Immissionsrichtwerte ab (vgl. VGH BW, Beschl. v. 06.07.2016 - 3 S 942/16 -, juris RdNr. 15).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2016 - 2 M 44/16

    Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung von Hindernissen

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2015 - 1 MB 39/14

    Schutz von Wohnnutzung im Außenbereich vor Lärmimmissionen durch

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines

    Diese Abwägung ist der gerichtlichen Entscheidung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung vorbehalten (Beschl. d. Senats v. 30.03.2017 - 2 M 11/17 -, juris, RdNr. 6, u. v. 02.09.2014 - 2 M 41/14 -, juris, RdNr. 7, jew. m.w.N.).

    Weisen spezielle Fallgruppen eine typischerweise übereinstimmende Interessenlage auf, können auch typisierte Argumentationsmuster Verwendung finden (Beschl. d. Senats v. 30.03.2017, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2020 - 3 M 16/20

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches mit Anordnung der sofortigen

    - 2 M 11/17 - juris Rn. 6).
  • VG Minden, 30.08.2017 - 11 K 41/16
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 18.11.2002 - 7 A 2127/00 -, juris Rn. 28; OVG Sachsen Anhalt, Beschluss vom 30.03.2017 - 2 M 11/17 -, juris Rn. 10. m.w.N. auf die Rechtsprechung des BVerwG.
  • VGH Bayern, 28.09.2017 - 22 CS 17.1506

    Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch von einer Windkraftanlage ausgehende

    Soweit dort aus "präventivmedizinischer Sicht" ein sofortiges Ausbaumoratorium für Windkraft angemahnt wird, ist dies für die rechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Windenergieanlage unerheblich (vgl. auch OVG LSA, B.v. 30.3.2017 - 2 M 11/17 - juris zu extra-auralen Gesundheitsbeeinträchtigungen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2018 - 3 M 230/18

    Widerruf der Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes

    Diese Abwägung ist der gerichtlichen Entscheidung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung vorbehalten (zum Ganzen: OVG LSA, Beschl. v. 30.03.2017 - 2 M 11/17 - juris, RdNr. 6, u. v. 02.09.2014 - 2 M 41/14 -, juris, RdNr. 7, jew. m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2021 - 3 M 224/20

    Unterzeichnung der Beschwerdeschrift - Zuordnung zum Absender; Anordnung der

    Grundsätzlich bedarf es vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 1 DB 2, 02 - juris Rn. 6; vgl. näher Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juli 2020, § 80 Rn. 247 m.w.N.; OVG LSA, Beschluss vom 30. März 2017 - 2 M 11/17 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 3 M 123/19

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung aufgrund

    Da sich das Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes qualitativ von dem Interesse am Erlass und an der Durchsetzung des Verwaltungsaktes unterscheidet, darf sich die Begründung regelmäßig auch nicht auf eine Wiederholung der den Verwaltungsakt selbst tragenden Gründe beschränken (vgl. zum Ganzen Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Februar 2019, § 80 Rn. 247 [m. w. N.]; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. März 2017 - 2 M 11/17 -, juris Rn. 6).
  • VG Magdeburg, 02.02.2021 - 1 B 364/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis trotz Einstellung des Strafverfahrens?

    Da sich das Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes qualitativ von dem Interesse am Erlass und an der Durchsetzung des Verwaltungsaktes unterscheidet, darf sich die Begründung regelmäßig auch nicht auf eine Wiederholung der den Verwaltungsakt selbst tragenden Gründe beschränken (vgl. zum Ganzen Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Februar 2019, § 80 Rn. 247 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 30. März 2017 - 2 M 11/17 -, juris; zit. nach OVG LSA, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 -, juris).
  • VG Halle, 20.04.2022 - 5 B 32/22
    Da sich das Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes qualitativ von dem Interesse am Erlass und an der Durchsetzung des Verwaltungsaktes unterscheidet, darf sich die Begründung regelmäßig auch nicht auf eine Wiederholung der den Verwaltungsakt selbst tragenden Gründe beschränken (vgl. zum Ganzen Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Februar 2019, § 80 Rn. 247 [m. w. N.]; OEufach0000000014, Beschluss vom 30. März 2017 - 2 M 11/17 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2023 - 3 M 35/23

    Zur Anordnung des Sofortvollzugs der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund

    Da sich das Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes qualitativ von dem Interesse am Erlass und an der Durchsetzung des Verwaltungsaktes unterscheidet, darf sich die Begründung regelmäßig auch nicht auf eine Wiederholung der den Verwaltungsakt selbst tragenden Gründe beschränken (vgl. zum Ganzen Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Februar 2019, § 80 Rn. 247 m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. März 2017 - 2 M 11/17 - juris Rn. 6).
  • VG Halle, 09.06.2021 - 5 B 175/21

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gegenüber Hauptverwaltungsbeamten

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