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   OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2023 - 5 M 2/23   

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OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2023 - 5 M 2/23 (https://dejure.org/2023,7378)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.03.2023 - 5 M 2/23 (https://dejure.org/2023,7378)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. März 2023 - 5 M 2/23 (https://dejure.org/2023,7378)
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Volltextveröffentlichung

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    PersVG LSA § 46 Abs. 2 S. 1; ZPO § 935
    Zustimmungserfordernis des Personalrats bei Umsetzung eines Personalratsmitglieds; Verpflichtungsansprüche oder Unterlassungsansprüche im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2023, 325
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 03.04.1984 - 6 P 3.83

    Änderung der Verwendung eines Polizeibeamten - Wechsel vom Objektschutzdienst zu

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2023 - 5 M 2/23
    Das rechtfertigt es, bei seiner Anwendung in personalvertretungsrechtlichen Zusammenhängen von dem Begriffsinhalt auszugehen, den er im Dienstrecht besitzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 1984 - 6 P 3.83 -, juris Rn 15).

    Unter diesen Voraussetzungen ist ein Beteiligungsrecht des Personalrats sowohl im Hinblick auf die sozialen und sonstigen, nicht in Rechtsansprüche zu fassenden Belange des Betroffenen als auch im Hinblick auf die personellen und dienstlichen Auswirkungen seines Arbeitsplatzwechsels auf das Personal und die Aufgabenerfüllung in dem zu verlassenden und in dem aufnehmenden Dienststellenteil zu bejahen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 1984 - 6 P 3.83 -, juris Rn. 16).

  • OVG Sachsen, 09.07.2019 - 9 B 331/18

    Umsetzung; Dienstort

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2023 - 5 M 2/23
    Vielmehr geht es hier typischerweise um das "Innenrecht" in Gestalt der Beteiligungsrechte des Personalrats - einschließlich der zugehörigen Verfahrensansprüche - und um materielle Sachansprüche nur insoweit, als sie mit Hilfsfunktion für die Ausübung der Beteiligungsrechte haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 1995 - BVerwG 6 P 31.93 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 9 B 331/18.PL -, juris Rn. 12).

    - 9 B 331/18.PL -, juris Rn. 15 m. w. N.).Gleiches gilt für die Wahrung der Rechte des Antragstellers zu 1. als betroffenes Personalratsmitglied.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - 60 PV 8.16

    Mitbestimmung bei Fragen der Lohngestaltung im Lehrerbereich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2023 - 5 M 2/23
    Der nach der Auslegung des Verwaltungsgerichts auf eine Untersagung dienstlicher Maßnahmen gerichtete Antrag dürfte im Personalvertretungsrecht allerdings keine Grundlage finden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2017 - OVG 60 PV 8.16 -, juris Rn. 28).

    6 P 4.10 -, juris Rn. 36 m. w. N; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2017 - OVG 60 PV 8.16 -, juris Rn. 28).

  • BVerwG, 11.12.1991 - 6 P 5.91

    Personalvertretungsrecht - Umsetzung eines Personalratsmitglieds -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2023 - 5 M 2/23
    Hieran bestehen deswegen Zweifel, weil Personalräten und ihren Mitgliedern im Rahmen eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens nur die Rechte bzw. Ansprüche zustehen, die ihnen das jeweils einschlägige Personalvertretungsgesetz zuerkennt (vgl. in Bezug auf Beteiligungsrechte: BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 6 P 5.91 - Buchholz 250 § 47 BPersVG Nr. 7 S. 12).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, ist daher geklärt, dass ein Personalratsmitglied die Verletzung seiner personalvertretungsrechtlichen Rechtsposition durch Nichtbeachtung des Zustimmungsbedürfnisses nach § 47 Abs. 2 Satz 3 BPersVG a. F. (§ 55 Abs. 2 Satz 3 BPersVG n. F.) bzw. hier § 46 Abs. 2 Satz 1 PersVG LSA auch in einem von ihm selbst als Antragsteller eingeleiteten personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren geltend machen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 6 P 5.91 -, juris Rn 17, 18 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 5/15

    Arbeitsplatzumgestaltung; Assistentin der Geschäftsführung; Aufgaben;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2023 - 5 M 2/23
    Danach dürfen Mitglieder des Personalrates gegen ihren Willen nur versetzt, zugewiesen, zu einem Dritten gestellt, abgeordnet oder in mit einem Wechsel des Dienstortes verbundener Weise umgesetzt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft im Personalrat aus wichtigen dienstlichen Gründen unvermeidbar ist und der Personalrat zustimmt.Auch Umsetzungen innerhalb einer Dienststelle, die sich auf die Zugehörigkeit zu einem Personalrat nicht auswirken, sind danach ausnahmslos zustimmungspflichtig (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 18 LP 5/15 -, juris Rn. 58 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.02.1987 - 6 P 11.85
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2023 - 5 M 2/23
    Diesem Regelungsziel widerspräche es, wenn ein Personalratsmitglied, das von einer Maßnahme wie der vorliegend zu beurteilenden betroffen wird, nur deswegen von dem Schutz des § 46 Abs. 2 Satz 1 PersVG LSA ausgenommen würde, weil die Maßnahme beamtenrechtlich keine Umsetzung, sondern lediglich eine verwaltungsorganisatorische Maßnahme wäre (vgl. zu § 47 Abs. 2 BPersVG: BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1987 - 6 P 11/85 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 15.07.2004 - 6 P 15.03

    Zustimmung des Personalrates zur Versetzung von Personalratsmitgliedern;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2023 - 5 M 2/23
    § 47 BPersVG a. F.: BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 6 P 15.03 -, juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.1995 - 1 B 580/95

    Besetzung des Fachsenats; Beschwerde gegen verfahrensbeendende Entscheidung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2023 - 5 M 2/23
    Der Senat entscheidet über die sofortige Beschwerde im einstweiligen Verfügungsverfahren gemäß §§ 78 Abs. 2 Satz 1 PersVG LSA, 85 Abs. 2 Satz 2 ArbGG i. V. m. §§ 937 Abs. 2, 944 ZPO wegen der von den Antragstellern dargelegten Dringlichkeit ohne mündliche Anhörung sowie ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter(vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. April 1995 - 1 B 580/95.PVL -, juris Rn. 3; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19. Juni 2003 - 18 MP 7/03 -, juris Rn. 1; BVerwG, Beschluss vom 22. März 2006 - BVerwG 6 PB 5.06 -, juris Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 M 2/16 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16

    Ablauf der Amtszeit; Antragsauslegung; Antragsumstellung; Antragsänderung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2023 - 5 M 2/23
    Dabei lässt der Senat offen, ob die von dem Verwaltungsgericht vorgenommene sinngemäße Auslegung der Anträge zu 1. und 2. den für die Auslegung von Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts geltenden Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB), die hier Anwendung finden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 -, juris Rn. 15), gerecht wird.
  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 31.93

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Personalrats auf Nachholung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2023 - 5 M 2/23
    Vielmehr geht es hier typischerweise um das "Innenrecht" in Gestalt der Beteiligungsrechte des Personalrats - einschließlich der zugehörigen Verfahrensansprüche - und um materielle Sachansprüche nur insoweit, als sie mit Hilfsfunktion für die Ausübung der Beteiligungsrechte haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 1995 - BVerwG 6 P 31.93 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 9 B 331/18.PL -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 PB 5.06

    Anwendbarkeit des § 85 Abs. 2 S. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2016 - 5 M 2/16

    Personalvertretungsrechtlichen Eilverfahren - zur Glaubhaftmachung eines

  • BVerwG, 11.05.2011 - 6 P 4.10

    Rücknahme einer vollzogenen Maßnahme; Rechtsanspruch des Personalrats;

  • OVG Niedersachsen, 19.06.2003 - 18 MP 7/03

    Einstweilige Verfügung; Neustruktur; Organisationsplan; Personalrat;

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