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   OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 228/11   

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OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 228/11 (https://dejure.org/2012,17702)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.05.2012 - 4 L 228/11 (https://dejure.org/2012,17702)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 4 L 228/11 (https://dejure.org/2012,17702)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 37 AO 1977, § 38 AO 1977, § 220 Abs 1 AO 1977, § 220 Abs 2 S 1 AO 1977, § 220 Abs 2 S 2 AO 1977
    Zahlungsverjährung im Anschlussbeitragsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Materiell rechtmäßig entstandene Beitragsforderung als Voraussetzung für eine Zahlungsverjährung i.R. eines Abgabeschuldverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Zahlungsverjährung im Anschlussbeitragsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Materiell rechtmäßig entstandene Beitragsforderung als Voraussetzung für eine Zahlungsverjährung i.R. eines Abgabeschuldverhältnisses

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 906
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00

    Fälligkeit eines Erschließungsbeitrags; Zahlungsverjährung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 228/11
    Soweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem zum Erschließungsbeitragsrecht ergangenen Urteil vom 10. April 2000 (- 2 S 2019/99 - bestätigt durch das BVerwG, Urt. v. 14. Februar 2001 - 11 C 9/00 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch Maser, IBR 2001, 334) entschieden hat, die Fälligkeit knüpfe an die formale Voraussetzung der Bekanntgabe des Beitragsbescheids an, ohne dass es auf seine materielle Rechtmäßigkeit ankomme, hat er diese Entscheidung - worauf der Beklagte zu Recht hinweist - ausdrücklich auf das Vorliegen der Spezialregelung des § 135 Abs. 1 BauGB gestützt.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2000 - 2 S 2019/99

    Erschließungsbeitrag: Beginn der Zahlungsverjährung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 228/11
    Soweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem zum Erschließungsbeitragsrecht ergangenen Urteil vom 10. April 2000 (- 2 S 2019/99 - bestätigt durch das BVerwG, Urt. v. 14. Februar 2001 - 11 C 9/00 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch Maser, IBR 2001, 334) entschieden hat, die Fälligkeit knüpfe an die formale Voraussetzung der Bekanntgabe des Beitragsbescheids an, ohne dass es auf seine materielle Rechtmäßigkeit ankomme, hat er diese Entscheidung - worauf der Beklagte zu Recht hinweist - ausdrücklich auf das Vorliegen der Spezialregelung des § 135 Abs. 1 BauGB gestützt.
  • BVerwG, 17.12.1963 - II C 20.63
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 228/11
    Die Entscheidungsformel des Urteils des Verwaltungsgerichts ist zunächst dahingehend auszulegen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1963 - II C 20.63 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 25. Januar 2010 - 3 L 89/06 - VGH Bayern, Beschl. v. 21. Januar 1999 - 7 ZB 97.32032 -, m.w.N., jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 117 Rdnr. 14), dass das Gericht den vom Beklagten als "Änderungsbescheid" bezeichneten Bescheid vom 24. Mai 2011 als Ersetzungsbescheid angesehen hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 78/08

    Vermessungskosten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 228/11
    Weiterhin wurde mit dem Urteil allein die Zahlungsaufforderung in dem Bescheid, d. h. das als selbständiger Verwaltungsakt anzusehende Leistungsgebot (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 14. Mai 2009 - 2 L 78/08 -, zit. nach JURIS), teilweise aufgehoben und nicht die - ebenfalls als selbständiger Verwaltungsakt anzusehende - Beitragsfestsetzung.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.1992 - 9 L 2/90

    Keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei; Ausbaubeitrag; Beitragsbescheid;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 228/11
    Der Auffassung, es sei ohne Bedeutung für den Beginn der Zahlungsverjährungsfrist, ob dem angefochtenen Beitragsbescheid von Anfang an eine nach materiellem Recht entstandene Beitragsforderung zugrunde gelegen habe oder ob der Beitragsbescheid zunächst rechtswidrig gewesen und erst später geheilt worden sei (so OVG Niedersachsen, Urt. v. 8. Juli 1992 - 9 L 2/90 - i.E. auch VG Ansbach, Urt. v. 5. Juni 2007 - AN 18 K 05.02043 u.a. -, jeweils zit. nach JURIS) ist danach nicht zu folgen (so auch VG Magdeburg, Urt. v. 15. Dezember 2011 - 9 A 272/10 -, zit. nach JURIS; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8, Rdnr. 2246).
  • VG Ansbach, 05.06.2007 - AN 18 K 05.02043
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 228/11
    Der Auffassung, es sei ohne Bedeutung für den Beginn der Zahlungsverjährungsfrist, ob dem angefochtenen Beitragsbescheid von Anfang an eine nach materiellem Recht entstandene Beitragsforderung zugrunde gelegen habe oder ob der Beitragsbescheid zunächst rechtswidrig gewesen und erst später geheilt worden sei (so OVG Niedersachsen, Urt. v. 8. Juli 1992 - 9 L 2/90 - i.E. auch VG Ansbach, Urt. v. 5. Juni 2007 - AN 18 K 05.02043 u.a. -, jeweils zit. nach JURIS) ist danach nicht zu folgen (so auch VG Magdeburg, Urt. v. 15. Dezember 2011 - 9 A 272/10 -, zit. nach JURIS; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8, Rdnr. 2246).
  • VG Magdeburg, 15.12.2011 - 9 A 272/10

    Satzung; Anschlussbeiträge; Nacherhebung; Bestimmtheitsanforderungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 228/11
    Der Auffassung, es sei ohne Bedeutung für den Beginn der Zahlungsverjährungsfrist, ob dem angefochtenen Beitragsbescheid von Anfang an eine nach materiellem Recht entstandene Beitragsforderung zugrunde gelegen habe oder ob der Beitragsbescheid zunächst rechtswidrig gewesen und erst später geheilt worden sei (so OVG Niedersachsen, Urt. v. 8. Juli 1992 - 9 L 2/90 - i.E. auch VG Ansbach, Urt. v. 5. Juni 2007 - AN 18 K 05.02043 u.a. -, jeweils zit. nach JURIS) ist danach nicht zu folgen (so auch VG Magdeburg, Urt. v. 15. Dezember 2011 - 9 A 272/10 -, zit. nach JURIS; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8, Rdnr. 2246).
  • VGH Bayern, 21.01.1999 - 7 ZB 97.32032
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 228/11
    Die Entscheidungsformel des Urteils des Verwaltungsgerichts ist zunächst dahingehend auszulegen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1963 - II C 20.63 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 25. Januar 2010 - 3 L 89/06 - VGH Bayern, Beschl. v. 21. Januar 1999 - 7 ZB 97.32032 -, m.w.N., jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 117 Rdnr. 14), dass das Gericht den vom Beklagten als "Änderungsbescheid" bezeichneten Bescheid vom 24. Mai 2011 als Ersetzungsbescheid angesehen hat.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 3 L 89/06

    Auskunftsverlangen der Bauaufsichtsbehörde an Eigentümer, Pächter zu benennen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 228/11
    Die Entscheidungsformel des Urteils des Verwaltungsgerichts ist zunächst dahingehend auszulegen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1963 - II C 20.63 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 25. Januar 2010 - 3 L 89/06 - VGH Bayern, Beschl. v. 21. Januar 1999 - 7 ZB 97.32032 -, m.w.N., jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 117 Rdnr. 14), dass das Gericht den vom Beklagten als "Änderungsbescheid" bezeichneten Bescheid vom 24. Mai 2011 als Ersetzungsbescheid angesehen hat.
  • VG Schwerin, 28.02.2023 - 4 A 1679/18

    Verwirkung von Säumniszuschlägen; Folgen der Unwirksamkeitserklärung einer

    Auch im Hinblick auf diese Konkretisierung des kraft Gesetzes (materiell-rechtlich) entstandenen Abgabenanspruchs bleibt es allerdings bei dem Grundsatz, dass ein Anspruch vor seiner Entstehung nicht fällig werden kann (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Mai 2012 - 4 L 228/11 -, juris Rn. 29 f.).

    Mit Erlass eines wirksamen Beitragsbescheides kann zwar auch dann eine rechtlich verbindliche Zahlungspflicht begründet werden, wenn noch keine sachliche Beitragspflicht entstanden ist und ein Beitrag somit nach der materiellen Rechtslage noch nicht hätte erhoben werden dürfen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Mai 2012 - 4 L 228/11 -, juris Rn. 30).

    Danach kann im vorliegenden Fall nicht davon ausgegangen werden, dass die Fälligkeit der Beitragsansprüche unabhängig von ihrer Entstehung eingetreten ist (vgl. allerdings auch BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2001 - 11 C 9/00 -, BVerwGE 114, 1, juris Rn. 21 ff., zu einer Auslegung von Landesrecht, wonach bezogen auf Erschließungsbeiträge der Beginn der Zahlungsverjährung allein an den formalen Akt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides anknüpfe, und zwar in Anlehnung an die bundesrechtliche Regelung des § 135 Abs. 1 BauGB, womit die auf die Entstehung des materiell-rechtlichen Anspruchs abstellende subsidiäre Vorschrift des § 220 Abs. 2 Satz 1 AO nicht anwendbar sei; vgl. demgegenüber OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Mai 2012 - 4 L 228/11 -, juris Rn. 32, wonach die Erwägungen zur Fälligkeit des Beitragsanspruchs im vorgenannten Urteil vom 14. Februar 2001 - 11 C 9/00 - auf das Anschlussbeitragsrecht nicht übertragbar seien).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2013 - 4 L 150/13

    Zur Entstehung von Säumniszuschlägen bei einem rechtswidrigen Abgabenbescheid

    Der Kläger macht zur Begründung der vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung geltend, das angegriffene Urteil stehe im Widerspruch zu der Entscheidung des erkennenden Senats vom 30. Mai 2012 (- 4 L 228/11 -).

    Eine Divergenz zu der Entscheidung des erkennenden Senats vom 30. Mai 2012 (- 4 L 228/11 -, zit. nach JURIS) besteht im Gegensatz zur Auffassung des Klägers nicht.

  • OVG Thüringen, 09.11.2021 - 4 EO 630/21

    Eintritt der Zahlungsverjährung einer Beitragsforderung

    Da schon die Feststellung des rechtswidrigen, aber wirksamen Beitragsbescheides, dass die Beitragspflicht in der festgesetzten Höhe entstanden sei, an der rechtlichen Verbindlichkeit der in jenem nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO sofort vollziehbaren Verwaltungsakt getroffenen Regelungen teilhat (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2001, Az.: 11 C 9/00), gilt dies erst Recht für die Fälligkeitsregelung (a. A. zum dortigen Landesrecht OVG LSA, Urteil vom 30. Mai 2012, Az.: 4 L 228/11, juris Rdnr. 29).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2018 - 4 M 143/18

    Zur Beitragsfestsetzung bei einer sog. "unechten" Nacherhebung

    Dass der bestandskräftige (Erst)Heranziehungsbescheid, der auf der Grundlage einer nichtigen Beitragssatzung ergangen ist, lediglich einen formalen Anspruch eigener Art begründet, der nicht dem Abgabeschuldverhältnis angehört (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 30. Mai 2012 - 4 L 228/11 -, zit. nach JURIS), hat nicht zur Folge, dass mit einem Nacherhebungsbescheid der Beitrag in voller Höhe ohne Rücksicht auf den bestandskräftigen Bescheid festgesetzt werden darf (a.M.: Haack, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 2246).
  • VG Cottbus, 11.02.2020 - 6 K 2979/17
    Zwar mag der bestandskräftige (Erst)Heranziehungsbescheid, der auf der Grundlage einer nichtigen Beitragssatzung ergangen ist, wie ausgeführt, lediglich einen formalen Anspruch eigener Art begründen, der nicht dem Abgabeschuldverhältnis angehört (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Mai 2012 - 4 L 228/11 -, juris Rn. 30; Beschluss vom 7. September 2018 - 4 M 143/18 -, juris Rn. 6).
  • VG Magdeburg, 04.11.2013 - 9 A 251/12

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf Anschlussbeiträge

    Auch dürfte der Umstand, dass der Bescheid vom 18.12.1997 keine Regelung zur Fälligkeit enthält, deshalb nicht gegen die Berechtigung zur Erhebung von Säumniszuschlägen sprechen, weil die Fälligkeit einer Abgabe ohne Angabe einer Zahlungsfrist im Abgabenbescheid spätestens mit der Festsetzung der Abgabe eintritt (§§ 13a Abs. 1 Satz 5 KAG LSA, 220 Abs. 2 Satz 2 AO; vgl. OVG LSA, Urt. v. 30.05.2012, 4 L 228/11, juris).
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