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   OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2021 - 3 O 242/20   

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https://dejure.org/2021,36843
OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2021 - 3 O 242/20 (https://dejure.org/2021,36843)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.08.2021 - 3 O 242/20 (https://dejure.org/2021,36843)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. August 2021 - 3 O 242/20 (https://dejure.org/2021,36843)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Bedürftigkeit im Sinne des § 1 Abs. 6 PAuswGebV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 166 ; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Zur Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussichten im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de

    VwGO § 166 ; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Zur Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussichten im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2017 - 5 B 3.16

    Personalausweis; Gebühr; Ermäßigung; Sozialleistungsempfänger; Regelbedarfssatz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2021 - 3 O 242/20
    Vielmehr müsse der Personalausweisantragsteller, der solche Leistungen beziehe, (weitere) Härtegründe vortragen, aufgrund derer dann die Behörde ggf. die Ermessensprüfung vorzunehmen habe (vgl. OVG BB, Urteil vom 23. November 2017 - 5 B 3.16 - juris Rn. 39).

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg führt in seinem Urteil vom 23. November 2017 (a.a.O. Rn. 36) hierzu aus:.

  • BVerfG, 03.12.2013 - 1 BvR 953/11

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch PKH-Versagung und Entscheidung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2021 - 3 O 242/20
    Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit in dem Sinn, dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss, ist nicht erforderlich, sondern es genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die bereits dann gegeben ist, wenn bei summarischer Überprüfung ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich ist wie ein Unterliegen (vgl. z. B. BayVGH, Beschluss vom 9. Juni 2021 - 19 C 21.847 - juris Rn. 6; SächsOVG, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 3 D 57/20 - juris Rn. 4; s. a. BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 BvR 953/11 - juris Rn. 16; Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris Rn. 26).

    Allerdings braucht Prozesskostenhilfe nicht schon dann gewährt zu werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen ohne Schwierigkeiten beantwortet werden kann (BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 2013, a.a.O. Rn. 18).

  • BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2021 - 3 O 242/20
    Schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatsachenfragen dürfen daher nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12; Beschluss vom 17. Februar 2014 - 2 BvR 57/13 - juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 03.02.2014 - 3 D 110/13

    Bedürftigkeit bei Empfang von Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB II

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2021 - 3 O 242/20
    So sieht das Sächsische Oberverwaltungsgericht denjenigen als bedürftig im Sinne des § 1 Abs. 6 PAuswGebV an, der Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) hat (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 3. Februar 2014 - 3 D 110/13 - juris Rn. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 20 SO 355/13

    Kein Anspruch auf teilweise Übernahme der Kosten für die Beschaffung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2021 - 3 O 242/20
    Dabei muss ein ggfs. in einem Monat auftretender Mehrbedarf vorübergehend aus den anderen Positionen des Regelbedarfs gedeckt werden (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Mai 2015 - L 20 SO 355/13 -, juris Rn. 52).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2021 - 3 O 242/20
    Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit in dem Sinn, dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss, ist nicht erforderlich, sondern es genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die bereits dann gegeben ist, wenn bei summarischer Überprüfung ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich ist wie ein Unterliegen (vgl. z. B. BayVGH, Beschluss vom 9. Juni 2021 - 19 C 21.847 - juris Rn. 6; SächsOVG, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 3 D 57/20 - juris Rn. 4; s. a. BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 BvR 953/11 - juris Rn. 16; Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris Rn. 26).
  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13

    Die Entscheidung über die Bewilligung von PKH und die Entscheidung in der Sache

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2021 - 3 O 242/20
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2021 - 3 O 242/20
    Die Prüfung der Erfolgsaussichten darf nicht dazu führen, dass die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische (Neben-)Verfahren der Prozesskostenhilfe verlagert wird und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens tritt (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 - juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 05.05.2021 - 3 D 57/20

    Begriff der Ausreise im Sinne von § 10 Abs. 3 S. 2 AufenthG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2021 - 3 O 242/20
    Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit in dem Sinn, dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss, ist nicht erforderlich, sondern es genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die bereits dann gegeben ist, wenn bei summarischer Überprüfung ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich ist wie ein Unterliegen (vgl. z. B. BayVGH, Beschluss vom 9. Juni 2021 - 19 C 21.847 - juris Rn. 6; SächsOVG, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 3 D 57/20 - juris Rn. 4; s. a. BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 BvR 953/11 - juris Rn. 16; Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 09.06.2021 - 19 C 21.847

    Verlustfeststellung Freizügigkeitsrecht - erfolglose Beschwerde gegen Ablehnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2021 - 3 O 242/20
    Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit in dem Sinn, dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss, ist nicht erforderlich, sondern es genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die bereits dann gegeben ist, wenn bei summarischer Überprüfung ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich ist wie ein Unterliegen (vgl. z. B. BayVGH, Beschluss vom 9. Juni 2021 - 19 C 21.847 - juris Rn. 6; SächsOVG, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 3 D 57/20 - juris Rn. 4; s. a. BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 BvR 953/11 - juris Rn. 16; Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - juris Rn. 26).
  • BVerfG, 17.02.2014 - 2 BvR 57/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

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