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   OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2015 - 2 L 119/13   

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https://dejure.org/2015,46371
OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2015 - 2 L 119/13 (https://dejure.org/2015,46371)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.11.2015 - 2 L 119/13 (https://dejure.org/2015,46371)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. November 2015 - 2 L 119/13 (https://dejure.org/2015,46371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwasseranlage, öffentliche; Abwasseranlage, private; Benutzung : Gewässer; Betreiber; Einleiten von Abwasser in Gewässer; Einleiten von Stoffen in ein Gewässer; Einleiter; Erlaubnis, wasserrechtliche; Kanalisation, öffentliche; Sachherrschaft; Träger : Kanalisation; ...

  • rechtsportal.de

    Erteilungsbegehren einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in einen Teich; Definition des Einleiters bei der Einleitung aus einer Kanalisation; Bestimmung des rechtmäßigen Gewässerbenutzers; Sachherrschaft im maßgeblichen Zeitpunkt über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilungsbegehren einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in einen Teich; Definition des Einleiters bei der Einleitung aus einer Kanalisation; Bestimmung des rechtmäßigen Gewässerbenutzers; Sachherrschaft im maßgeblichen Zeitpunkt über ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Magdeburg, 09.05.2012 - 9 A 21/11

    Wasserrecht: Wasserrechtlicher Erlaubnisnehmer zur Einleitung von Mischwasser

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2015 - 2 L 119/13
    Bei der Einleitung aus einer Kanalisation ist Einleiter derjenige, der im maßgeblichen Zeitpunkt die Sachherrschaft über die Anlage hat, mit der das Abwasser dem Gewässer zugeführt wird (vgl. OVG NW, Urt. v. 15.09.1998 - 9 A 2/96 -, juris RdNr. 5; Urt. v. 27.05.2003 - 9 A 3415/99 -, juris RdNr. 10; VG Magdeburg, Urt. v. 09.05.2012 - 9 A 21/11 -, juris RdNr. 26; vgl. auch Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 9 RdNr. 12; Knopp, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, § 9 RdNr. 49).

    Maßgeblich ist, wer auf das Einleiten in das Gewässer verantwortlich Einfluss nehmen kann (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 09.05.2012 - 9 A 21/11 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen Nichteinhaltung erforderlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2015 - 2 L 119/13
    Die Frage muss für eine Vielzahl, jedenfalls Mehrzahl von Verfahren bedeutsam sein; jedoch reicht allein der Umstand nicht aus, dass der Ausgang des Rechtsstreits auch für andere Personen von Interesse sein könnte oder sich vergleichbare Fragen in einer unbestimmten Vielzahl ähnlicher Verfahren stellen (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.04.2010 - 2 L 148/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1986 - 14 S 2948/84

    Abwasserabgabe; Begriff des abgabenpflichtigen Einleiters

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2015 - 2 L 119/13
    Es bedarf keiner Vertiefung, ob bei Einleitung aus einer Kanalisation - wie hier - Einleiter i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG nur der Träger der Kanalisation (Direkteinleiter i.S.d. § 57 WHG) ist, oder ob auch der Abwassererzeuger, also derjenige, der Abwasser in die Kanalisation einleitet (Indirekteinleiter i.S.d. § 58 WHG), Einleiter im Sinne dieser Vorschrift ist (vgl. hierzu VGH BW, Urt. v. 07.02.1986 - 14 S 2948/84 - NVwZ 1986, 659; widersprüchlich: Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 9 RdNr. 37 einerseits und § 58 RdNr. 2 andererseits).
  • BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2015 - 2 L 119/13
    Die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass der Rechtsmittelführer konkret auf die Rechts- oder Tatsachenfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2006 - BVerwG 5 B 99.05 -, juris, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1998 - 9 A 2/96

    Abwasserabgabe; Schuldner; Einleitung von Niederschlagswasser; Private

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2015 - 2 L 119/13
    Bei der Einleitung aus einer Kanalisation ist Einleiter derjenige, der im maßgeblichen Zeitpunkt die Sachherrschaft über die Anlage hat, mit der das Abwasser dem Gewässer zugeführt wird (vgl. OVG NW, Urt. v. 15.09.1998 - 9 A 2/96 -, juris RdNr. 5; Urt. v. 27.05.2003 - 9 A 3415/99 -, juris RdNr. 10; VG Magdeburg, Urt. v. 09.05.2012 - 9 A 21/11 -, juris RdNr. 26; vgl. auch Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 9 RdNr. 12; Knopp, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, § 9 RdNr. 49).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2003 - 9 A 3415/99

    Abwasserabgabepflicht nach der Einleitung von Niederschlagswasser; Definition von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2015 - 2 L 119/13
    Bei der Einleitung aus einer Kanalisation ist Einleiter derjenige, der im maßgeblichen Zeitpunkt die Sachherrschaft über die Anlage hat, mit der das Abwasser dem Gewässer zugeführt wird (vgl. OVG NW, Urt. v. 15.09.1998 - 9 A 2/96 -, juris RdNr. 5; Urt. v. 27.05.2003 - 9 A 3415/99 -, juris RdNr. 10; VG Magdeburg, Urt. v. 09.05.2012 - 9 A 21/11 -, juris RdNr. 26; vgl. auch Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 9 RdNr. 12; Knopp, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, § 9 RdNr. 49).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2015 - 2 L 119/13
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nicht vor, wenn zwar einzelne Rechtssätze oder tatsächliche Feststellungen, welche das Urteil tragen, zu Zweifeln Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, juris RdNr. 9; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 124 RdNr. 7a).
  • VG Halle, 22.02.2021 - 4 A 5/21

    Wasserrechtliche Anordnung (Verschließung eines Einleitbauwerks) gegen Störer -

    Bei einer Einleitung über einen Kanal ist danach Einleiter derjenige, der im maßgeblichen Zeitpunkt die Sachherrschaft über die Anlage hat, mit der die eingeleiteten Stoffe dem Gewässer zugeführt werden (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 30. November 2015, 2 L 119/13, juris Rn.10).
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