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   OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2013 - 3 O 79/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1682
OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2013 - 3 O 79/12 (https://dejure.org/2013,1682)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.01.2013 - 3 O 79/12 (https://dejure.org/2013,1682)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 3 O 79/12 (https://dejure.org/2013,1682)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 8 GG
    Zu den Folgen der Unterbrechung einer Versammlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen des Schutzes des Art. 8 GG für eine unterbrochene Versammlung bei Bestehen von ausreichenden Anhaltspunkten für die Fortsetzung und das Stattfinden im genehmigten Umfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Auch eine unterbrochene Versammlung verliert nicht den Schutz des Art. 8 GG, solange ausreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie fortgesetzt werden und im genehmigten Umfang stattfinden soll.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen des Schutzes des Art. 8 GG für eine unterbrochene Versammlung bei Bestehen von ausreichenden Anhaltspunkten für die Fortsetzung und das Stattfinden im genehmigten Umfang

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2013 - 3 O 79/12
    Prozesskostenhilfe ist bereits dann zu gewähren, wenn nur "hinreichende" Erfolgsaussichten für den beabsichtigten Rechtsstreit bestehen, wobei insbesondere für Streitigkeiten vor den Fachgerichten keine allzu überspannten Anforderungen zu stellen sind (BVerfG, Beschl. v. 07.04.2000 - 1 BvR 81/00 -, NJW 2000, S. 1936 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 1 S 2828/06

    Zur Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen gegen eine stille Mahnwache aus 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2013 - 3 O 79/12
    Der Kläger kann für sich nichts daraus ableiten, dass eine Versammlung, die zeitweise aus weniger als drei Personen besteht (zum Meinungsstand hinsichtlich der Mindestteilnehmerzahl vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 25.04.2007 - 1 S 2828/06 - juris), unter Umständen nicht mehr unter den Schutzbereich des Art. 8 GG fällt.
  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2013 - 3 O 79/12
    Es genügt eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage, da die Rechtsverfolgung nicht bereits in das Nebenverfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe vorverlagert werden soll (BVerwG; Beschl. v. 08.03.1999 - 6 B 121/98 -, NVwZ-RR 1999, S. 587).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2013 - 3 O 79/12
    Dies wäre auch dem Freiheitsrecht des Art. 8 GG abträglich und könnte sich langfristig auf die Funktionsweise der Demokratie auswirken (BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris).
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