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   OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2018 - 2 L 6/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19624
OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2018 - 2 L 6/17 (https://dejure.org/2018,19624)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.05.2018 - 2 L 6/17 (https://dejure.org/2018,19624)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. Mai 2018 - 2 L 6/17 (https://dejure.org/2018,19624)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sichbedienen einer Gemeinde eines privaten Dritten zur Erfüllung der ihr gesetzlich obliegenden Aufgaben der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung; Dienen der Anforderung der in diesem Zusammenhang angeforderten Liegenschaftsdaten eigenen Zwecken der Gemeinde; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderung von Geobasisdaten zur Wasserversorgung: Welche Kosten entstehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Inanspruchnahme einer Gebührenermäßigung für hoheitliche Tätigkeit bei Einschaltung eines Privatunternehmens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sichbedienen einer Gemeinde eines privaten Dritten zur Erfüllung der ihr gesetzlich obliegenden Aufgaben der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung; Dienen der Anforderung der in diesem Zusammenhang angeforderten Liegenschaftsdaten eigenen Zwecken der Gemeinde; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 174
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2018 - 2 L 6/17
    Wird eine Tätigkeit oder Einrichtung zur Erfüllung der dem Staat - Bund, Länder oder Gemeinden - obliegenden öffentlichen Aufgaben ausgeübt bzw. betrieben, so liegt kein gewerbsmäßiges Handeln vor (Eisenmenger, in Landmann/Rohmer, GewO § 1 RdNr. 27; Friauf, in: ders. GewO § 1 RdNr. 88; BGH, Urt. v. 22.04.1982 - VII ZR 191/81 -, juris, RdNr. 16).
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