Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - 4 MB 42/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,41845
OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - 4 MB 42/21 (https://dejure.org/2021,41845)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.10.2021 - 4 MB 42/21 (https://dejure.org/2021,41845)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. Oktober 2021 - 4 MB 42/21 (https://dejure.org/2021,41845)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,41845) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis; Beschwerde; Darlegungsgebot; Duldung; einstweilige Anordnung; Fiktionsbescheinigung; Integrationsleistung; Streitgegenstand; strukturiertes Vorbringen; Verfahrensduldung; Verlängerungsantrag; Ausländerrecht; Antrag auf Erlass einer einstweiligen ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Fiktionsbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2017 - 4 MB 63/17

    Anordnung nach § 81 Abs 4 S 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004); Aufenthaltsrecht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - 4 MB 42/21
    Diese Anordnung ist nicht deklaratorisch, sondern konstitutiv und ergeht in Form eines Verwaltungsaktes (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2017 - 4 MB 63/17 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Schließlich ergibt sich aus dem Vorbringen nicht in schlüssiger Weise, dass der Antragsteller unverschuldet oder lediglich aufgrund leichter Fahrlässigkeit an der rechtzeitigen Beantragung der Verlängerung gehindert war und die Fristüberschreitung nur geringfügig ausgefallen ist (dazu OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2017 - 4 MB 63/17 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 13.08.2021 - 3 B 277/21

    Abschiebung; Folgenbeseitigung; Wohnungsbetreten zur Nachtzeit; Duldung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - 4 MB 42/21
    Ausnahmsweise anders verhält es sich, wenn nur so sichergestellt werden kann, dass eine ausländerrechtliche Regelung, die einen Aufenthalt im Bundesgebiet voraussetzt, einem möglicherweise Begünstigten zugutekommt (OVG Schleswig, Beschl. v. 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris Rn. 10 f. [zu § 25 Abs. 5 AufenthG] m.w.N.; Sächs. OVG, Beschl. v. 13.08.2021 - 3 B 277/21 -, juris Rn. 30 f. [auch § 25a AufenthG]; OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.04.2019 - 13 ME 86/19 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2021 - 4 O 17/21

    Keine Reduzierung des Auffangstreitwertes im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - 4 MB 42/21
    Anlass für eine Halbierung des Auffangwertes des § 52 Abs. 2 GKG im Rahmen eines Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht (vgl. nur Beschl. v. 24.08.2021 - 4 O 17/21 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2020 - 6 S 10.20

    Rechtsschutzbedürfnis für die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes gegen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - 4 MB 42/21
    Dabei handelt es sich nicht um eine eigene Duldungsart; vielmehr muss auch sie ihre Grundlage jeweils in § 60a Abs. 2 Satz 1, 2 oder 3 AufenthG finden (BVerwG a.a.O. Rn. 28 f.; dem folgend [zu § 25a AufenthG] VGH München; Beschl. v. 12.02.2021 - 19 CE 21/6 - VGH Mannheim, Beschl. v. 03.06.2020 - 11 S 427/20 - OVG Bln.-Brbg., Beschl. v. 04.03.2020 - 6 S 10/20 -, alle in juris).
  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18

    Besondere Privilegierung nachgezogener Kinder bei der Aufenthaltsverfestigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - 4 MB 42/21
    Selbst die (erfolgreiche) Vereinbarung eines Termins für die Vornahme einer Rechtshandlung stellt nicht bereits die Rechtshandlung selbst dar oder ersetzt diese (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.08.2019 - 1 C 23.18 -, juris Rn 28; Samel in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 81 AufenthG Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2013 - 18 E 1241/12

    Ansetzen des Streitwerts mit dem Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG in einem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - 4 MB 42/21
    Nach dem insoweit maßgeblichen kostenrechtlichen Gegenstandsbegriff sind für das Merkmal "desselben Gegenstands" zwei Voraussetzungen erforderlich, nämlich, dass die Ansprüche nicht nebeneinander bestehen können und dass sie auf dasselbe Interesse gerichtet sind (spez. zum Ausländerrecht: OVG Münster, Beschl. v. 25.03.2013 - 18 E 1241/12 -, juris Rn. 12 und Beschl. v. 16.04.2012 - 18 E 871/11 -, juris Rn. 21 m.w.N.; vgl. auch Beschl. des Senats v. 13.08.2018 - 4 O 20/18 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2020 - 4 MB 16/20

    Vertretungszwang für Streitwertfestsetzungsbeschwerde; dauerhafter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - 4 MB 42/21
    Der Sicherungszweck des § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann u.a. dann statthafterweise geltend gemacht werden, wenn - wie hier - das Hauptsacheverfahren die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis betrifft und der Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet werden soll, die Abschiebung vorübergehend und auf die Dauer des Verfahrens auszusetzen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 10.06.2020 - 4 MB 16/20 -, Rn. 5, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2020 - 4 MB 5/20

    Aufenthaltsrecht: Notwendigkeit der Verständigung in deutscher Sprache zumindest

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - 4 MB 42/21
    Ausnahmsweise anders verhält es sich, wenn nur so sichergestellt werden kann, dass eine ausländerrechtliche Regelung, die einen Aufenthalt im Bundesgebiet voraussetzt, einem möglicherweise Begünstigten zugutekommt (OVG Schleswig, Beschl. v. 02.03.2020 - 4 MB 5/20 -, juris Rn. 10 f. [zu § 25 Abs. 5 AufenthG] m.w.N.; Sächs. OVG, Beschl. v. 13.08.2021 - 3 B 277/21 -, juris Rn. 30 f. [auch § 25a AufenthG]; OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.04.2019 - 13 ME 86/19 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2020 - 11 S 427/20

    Erlaubnisfiktion des § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthaltG 2004 - Passivlegitimation des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - 4 MB 42/21
    Dabei handelt es sich nicht um eine eigene Duldungsart; vielmehr muss auch sie ihre Grundlage jeweils in § 60a Abs. 2 Satz 1, 2 oder 3 AufenthG finden (BVerwG a.a.O. Rn. 28 f.; dem folgend [zu § 25a AufenthG] VGH München; Beschl. v. 12.02.2021 - 19 CE 21/6 - VGH Mannheim, Beschl. v. 03.06.2020 - 11 S 427/20 - OVG Bln.-Brbg., Beschl. v. 04.03.2020 - 6 S 10/20 -, alle in juris).
  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - 4 MB 42/21
    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (dazu BVerwG, Urt. v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 -, BVerwGE 167, 211 ff., juris Rn. 19, 23) fehlt es bereits an einem geduldeten Aufenthalt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2018 - 4 O 20/18

    Streitwert in Verfahren nach dem IFG

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2019 - 13 ME 86/19

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums; Beschwerde; REST-Richtlinie;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2012 - 18 E 871/11

    Maßgeblichkeit von Angaben im amtlichen Prozesskostenhilfeformular bei Vorlage

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2008 - 4 MB 6/08
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.07.2018 - 4 MB 76/18

    Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren bezüglich einer einstweiligen Anordnung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.2003 - 1 M 34/03

    Ermittlungsfähigkeit eines umlagefähigen Aufwandes i.R.d. Einsatzes öffentlicher

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2020 - 4 MB 38/20

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21

    Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur

    Dies gilt auch für den hier geltend gemachten Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 1 AufenthG (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. Oktober 2021 - 4 MB 42/21 -, Rn. 34 - 35, juris), bei anderen Ansprüchen unter anderem dann, wenn der Verweis auf ein Visumverfahren unzumutbar wäre.
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.01.2022 - 4 MB 68/21

    Familiennachzug zu den minderjährigen Kindern - Ermessensspielraum der

    Die Sicherung eines Anspruches auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Verfahrens aufrechterhalten werden sollen, um sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zugutekommen kann (OVG Schleswig, Beschluss vom 1. Oktober 2021 4 MB 42/21 , juris Rn. 34 m.w.N.).(Rn.9).

    Zutreffend gehen das Verwaltungsgericht und die Antragstellerseite davon aus, dass die Sicherung eines Anspruches auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch Erlass einer einstweiligen Anordnung nur ausnahmsweise dann in Betracht kommt, wenn es darum geht, die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Verfahrens aufrechtzuerhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zugutekommen kann (OVG Schleswig, Beschluss vom 1. Oktober 2021 - 4 MB 42/21 -, juris Rn. 34 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.10.2021 - 4 MB 39/21

    Tierschutzwidrige Haltung von Rindern

    Hierzu bedarf es einer geordneten Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung (vgl. Beschlüsse des Senats vom 1. Oktober 2021 - 4 MB 42/21 -, n. v. und 18. November 2020 - 4 MB 38/20 -, juris Rn. 7 m.w.N).

    Das Darlegungsgebot soll zu einer sorgfältigen Prüfung vor Einlegung des Rechtsmittels anhalten und dem Oberverwaltungsgericht anhand eines strukturierten Vorbringens eine Überprüfung des erstinstanzlichen Beschlusses ermöglichen (vgl. Beschluss des Senats vom 1. Oktober 2021 - 4 MB 42/21 -, n. v.; Kaufmann, in: BeckOK VwGO, Stand 1. Januar 2020, § 146 Rn. 14; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 73 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 A 386/20

    Zur Frage des ununterbrochenen Aufenthalts nach § 25 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

    bb) Dem Kläger ist in der Zeit vom 21. Mai 2018 bis 31. Januar 2019 auch nicht durch konkludentes Handeln eine Duldung erteilt worden, indem seit Mai 2018 keine Abschiebemaßnahmen eingeleitet wurden oder dem Kläger mit E-Mail vom 22. März 2019 durch die Zentrale Ausländerbehörde bestätigt wurde, bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen (vgl. OVG Schl.- H., Beschl. v. 1. Oktober 2021, - 4 MB 42/21 -, juris Rn. 37; Fränkel, in: Hofmann, a. a. O. § 25b AufenthG Rn. 9; Kluth, in: Ders./Heusch, BeckOK, Ausländerrecht, 28. Ed., Stand: 1. Januar 2021, § 25b AufenthG Rn. 14: faktische Gestattung sei ausreichend).47 Nach § 1 Satz 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 37 Abs. 2 Satz 1 VwVfG kann ein Verwaltungsakt grundsätzlich auch konkludent erlassen werden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.10.2021 - 4 MB 49/21

    Sicherung eines Anspruches auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch Erlass

    Dies gilt auch für einen Anspruch nach § 25b Abs. 1 AufenthG, der Ausländern regelmäßig zusteht, die sich geduldet im Bundesgebiet aufhalten und sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert haben (OVG Schleswig, Beschl. v. 01.10.2021 - 4 MB 42/21 - m.w.N.; zur Veröff. vorgesehen).
  • VG Schleswig, 27.07.2022 - 11 B 80/22

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren bei Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis

    Der Sicherungszweck des § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann u. a. dann statthafterweise geltend gemacht werden, wenn - wie hier - das Hauptsacheverfahren die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis betrifft und die Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet werden soll, die Abschiebung vorübergehend und für die Dauer des Verfahrens auszusetzen (OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 1. Oktober 2021 - 4 MB 42/21 -, juris Rn. 34).

    Solche Ausnahmefälle liegen insbesondere dann vor, wenn sich rechtliche Hindernisse im Sinne des § 60a Abs. 2 AufenthG aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben können, die ihre Grundlage beispielsweise in Art. 8 EMRK (Schutz des Familien- und Privatlebens) oder in Grundrechten, etwa Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) haben, oder wenn ein Abschiebungsverbot zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise aus Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit einfachgesetzlichen Rechten folgt, soweit diese Rechte der Antragstellerin eine Rechtsposition einräumen, die durch eine Abschiebung verloren gehen würde (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 17. Januar 2018 - 11 B 84/17 -, juris Rn. 102 f.; OVG NRW, Beschl. v. 5. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, juris Rn. 4; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 1. Oktober 2021 - 4 MB 42/21 -, juris Rn. 34 m. w. N. und Beschl. v. 2. März 2020 - 4 MB 5/20 -, juris Rn. 10 f. m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 10.01.2022 - 3 B 412/21

    Ausbildungsduldung

    Hierzu bedarf es einer geordneten Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung (OVG Schl.-H., Beschl. v. 1. Oktober 2021 - 4 MB 42/21 -, juris Rn. 21 m. w. N.).20 Die Beschwerdebegründung der Antragstellerin genügt diesen Darlegungsanforderungen überwiegend nicht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2023 - 4 MB 6/23

    Ablehnung eines Antrages auf Erteilung eines Chancenaufenthalts

    Hiervon ausgehend soll lediglich ergänzend darauf hingewiesen werden, dass in Hinblick auf den Geduldeten-Status wie bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels generell und wie auch bei § 25a und § 25b AufenthG (dazu BVerwG, Urt. v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 -, juris Rn. 23 ff., OVG Schleswig, Beschl. des Senats v. 14.10.2021 - 4 MB 49/21 - juris Rn. 6 und v. 01.10.2021 - 4 MB 42/21 -, juris Rn. 35; VGH München, Beschl. v. 14.02.2023 - 19 CS 22.2611 -, juris Rn. 21; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Dez. 2022, § 25b AufenthG [Abs. 1], Rn. 16) maßgeblich auf den Zeitpunkt der Bescheiderteilung bzw. im gerichtlichen Verfahren auf den der gerichtlichen Entscheidung abzustellen sein dürfte (so auch Zühlcke, HTK-AuslR, Stand 10.03.2023, § 104c AufenthG, Rn. 42 f.; zu § 104a AufenthG schon: Funke-Kaiser in: GK AufenthG, Stand Mai 2013, § 104a Rn. 17 ff., 51, 57).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2022 - 4 MB 38/22

    Auslegung eines Antrages auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei einer

    Mit Blick auf die in Ziffer 2 erfolgte Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bleibt unerwähnt, dass dies wiederum nicht gilt, wenn der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis - wie hier - keine Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG zur Folge hatte und deshalb allenfalls ein Antrag nach § 123 VwGO gestellt werden kann (vgl. schon Beschl. des Senats v. 08.09.1995 - 4 M 86/95 -, juris Rn. 4; ebenso Beschl. v. 01.10.2021 - 4 MB 42/21 -, juris Rn. 34 f.; VG Schleswig, Beschl. v. 30.08.2021 - 1 B 102/21 -, juris Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2022 - 4 MB 23/22

    Wohnsitzverpflichtung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers; Beiladung

    Zudem prüft der Senat nur die dargelegten Gründe (Senat, Beschl. v. 20.05.2022 - 4 MB 16/22 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 01.10.2021 - 4 MB 42/21 -, juris Rn. 19; Beschl. v. 11.01.2017 - 4 MB 43/16 -, juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2021 - 4 MB 52/21

    Aufenthaltserlaubnis - Nachweis mündlicher Deutschkenntnisse

  • OVG Sachsen, 02.11.2022 - 3 B 236/22

    Nachhaltige Integration; atypische besondere Integrationsleistungen;

  • OVG Sachsen, 29.09.2022 - 3 B 239/22

    Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2022 - 3 MB 11/22

    Antragsänderung im Beschwerdeverfahren

  • VG Schleswig, 01.11.2022 - 11 B 86/22

    Einstweiliger Rechtschutz bei Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2021 - 4 MB 53/21

    Aufenthaltsrecht: Aufenthaltserlaubnis; Antrag eines armenischen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht