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   OVG Schleswig-Holstein, 02.05.2022 - 2 LA 414/18   

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https://dejure.org/2022,10346
OVG Schleswig-Holstein, 02.05.2022 - 2 LA 414/18 (https://dejure.org/2022,10346)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.05.2022 - 2 LA 414/18 (https://dejure.org/2022,10346)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Mai 2022 - 2 LA 414/18 (https://dejure.org/2022,10346)
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    BeamtVG § 10 ; SHBeamtVG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Anerkennung der Tätigkeit als Justizangestellter als ruhegehaltfähige Vordienstzeit; Erforderlichkeit eines inneren zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Vortätigkeit und der Übernahme in das Beamtenverhältnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.12.2011 - 2 B 103.11

    Ruhegehaltfähigkeit; vordienstliche Tätigkeit, die zur Ernennung geführt hat;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.05.2022 - 2 LA 414/18
    Das Erfordernis des funktionellen Zusammenhangs zwischen vordienstlicher Tätigkeit und Ernennung umfasst die weitere gesetzliche Voraussetzung, dass es sich dabei um eine für die Laufbahn des Beamten förderliche Tätigkeit gehandelt haben muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 2 B 103.11 -, juris, Rn. 8 m. w. N.).

    Dementsprechend endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf kraft Gesetzes mit dem Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen der abschließenden Laufbahnprüfung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 2 B 103.11 -, juris, Rn. 9 m. w. N. zu nunmehr § 4 Abs. 3, § 22 Abs. 4 BeamtStG; § 6 Abs. 4 BBG; § 4 NBG; § 6 LBG NRW).

    Sie - die Vordienstzeiten - sind - weil sie die für die Anrechnung nach § 10 BeamtVG erforderliche Bedeutung nicht haben - somit nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 2 B 103.11 -, juris, Rn. 10; VGH München, Beschluss vom 11. Mai 1998 - 3 ZB 98.642 -, juris, Rn. 19 und Urteil vom 27. Juli 2020 - 3 B 18.866 -, juris, Rn. 13 ff. m. w. N. zu Art. 18 Satz 1 BayBeamtVG; OVG Münster, Urteil vom 9. Mai 2011 - 1 A 88/08 -, juris, Ls 1 und Rn. 41 ff.).

    Auch mit dem Einwand der Klägerin, die Bezugnahme des Verwaltungsgerichts auf den oben zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 2011 (2 B 103.11) und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Oktober 2017 (14 ZB 16.1585) sei nicht gerechtfertigt, weil beiden Entscheidungen andere Sachverhalte zugrunde lagen, ist ihre Beschwerde nicht erfolgreich.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2011 - 1 A 88/08

    Beantragung von Altersteilzeit ist keine Vermögensdisposition i.S.d. § 48 VwVfG;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.05.2022 - 2 LA 414/18
    Sie - die Vordienstzeiten - sind - weil sie die für die Anrechnung nach § 10 BeamtVG erforderliche Bedeutung nicht haben - somit nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 2 B 103.11 -, juris, Rn. 10; VGH München, Beschluss vom 11. Mai 1998 - 3 ZB 98.642 -, juris, Rn. 19 und Urteil vom 27. Juli 2020 - 3 B 18.866 -, juris, Rn. 13 ff. m. w. N. zu Art. 18 Satz 1 BayBeamtVG; OVG Münster, Urteil vom 9. Mai 2011 - 1 A 88/08 -, juris, Ls 1 und Rn. 41 ff.).

    Dies könnte allenfalls dann der Fall sein, wenn die Zulassung zum Vorbereitungsdienst nach laufbahnrechtlichen Bestimmungen von einer solchen Vordienstzeit abhängig war oder wegen der ständigen Praxis des Dienstherrn nur solche Bewerberinnen und Bewerber in den Vorbereitungsdienst übernommen worden sind, die zuvor in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis beschäftigt waren bzw. dies Bedingung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst war oder wenn der Vorbereitungsdienst wegen der Vordienstzeit gekürzt wurde (vgl. dazu nur: VGH München, Beschluss vom 11. Mai 1998 - 3 ZB 98.642 -, juris, Rn. 19 und Urteil vom 27. Juli 2020 - 3 B 18.866 -, juris, Rn. 15 f. m. w. N. zu Art. 18 Satz 1 BayBeamtVG; OVG Münster, Urteil vom 9. Mai 2011 - 1 A 88/08 -, juris, Rn. 44).

    Kenntnisse und Erfahrungen, die vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erworben wurden, treten dann regelmäßig in den Hintergrund und stehen nicht im erforderlichen funktionellen Zusammenhang zu dem maßgeblichen Beamtendienst (vgl. nur: OVG Münster, Urteil vom 9. Mai 2011 - 1 A 88/08 -, juris, Rn. 43).

  • VGH Bayern, 27.07.2020 - 3 B 18.866

    Neufestsetzung von Versorgungsbezügen unter Berücksichtigung von Vordienstzeiten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.05.2022 - 2 LA 414/18
    Sie - die Vordienstzeiten - sind - weil sie die für die Anrechnung nach § 10 BeamtVG erforderliche Bedeutung nicht haben - somit nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 2 B 103.11 -, juris, Rn. 10; VGH München, Beschluss vom 11. Mai 1998 - 3 ZB 98.642 -, juris, Rn. 19 und Urteil vom 27. Juli 2020 - 3 B 18.866 -, juris, Rn. 13 ff. m. w. N. zu Art. 18 Satz 1 BayBeamtVG; OVG Münster, Urteil vom 9. Mai 2011 - 1 A 88/08 -, juris, Ls 1 und Rn. 41 ff.).

    Dies könnte allenfalls dann der Fall sein, wenn die Zulassung zum Vorbereitungsdienst nach laufbahnrechtlichen Bestimmungen von einer solchen Vordienstzeit abhängig war oder wegen der ständigen Praxis des Dienstherrn nur solche Bewerberinnen und Bewerber in den Vorbereitungsdienst übernommen worden sind, die zuvor in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis beschäftigt waren bzw. dies Bedingung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst war oder wenn der Vorbereitungsdienst wegen der Vordienstzeit gekürzt wurde (vgl. dazu nur: VGH München, Beschluss vom 11. Mai 1998 - 3 ZB 98.642 -, juris, Rn. 19 und Urteil vom 27. Juli 2020 - 3 B 18.866 -, juris, Rn. 15 f. m. w. N. zu Art. 18 Satz 1 BayBeamtVG; OVG Münster, Urteil vom 9. Mai 2011 - 1 A 88/08 -, juris, Rn. 44).

  • VGH Bayern, 11.05.1998 - 3 ZB 98.642
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.05.2022 - 2 LA 414/18
    Sie - die Vordienstzeiten - sind - weil sie die für die Anrechnung nach § 10 BeamtVG erforderliche Bedeutung nicht haben - somit nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 2 B 103.11 -, juris, Rn. 10; VGH München, Beschluss vom 11. Mai 1998 - 3 ZB 98.642 -, juris, Rn. 19 und Urteil vom 27. Juli 2020 - 3 B 18.866 -, juris, Rn. 13 ff. m. w. N. zu Art. 18 Satz 1 BayBeamtVG; OVG Münster, Urteil vom 9. Mai 2011 - 1 A 88/08 -, juris, Ls 1 und Rn. 41 ff.).

    Dies könnte allenfalls dann der Fall sein, wenn die Zulassung zum Vorbereitungsdienst nach laufbahnrechtlichen Bestimmungen von einer solchen Vordienstzeit abhängig war oder wegen der ständigen Praxis des Dienstherrn nur solche Bewerberinnen und Bewerber in den Vorbereitungsdienst übernommen worden sind, die zuvor in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis beschäftigt waren bzw. dies Bedingung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst war oder wenn der Vorbereitungsdienst wegen der Vordienstzeit gekürzt wurde (vgl. dazu nur: VGH München, Beschluss vom 11. Mai 1998 - 3 ZB 98.642 -, juris, Rn. 19 und Urteil vom 27. Juli 2020 - 3 B 18.866 -, juris, Rn. 15 f. m. w. N. zu Art. 18 Satz 1 BayBeamtVG; OVG Münster, Urteil vom 9. Mai 2011 - 1 A 88/08 -, juris, Rn. 44).

  • VGH Bayern, 13.10.2017 - 14 ZB 16.1585

    Anerkennung einer privatrechtlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.05.2022 - 2 LA 414/18
    Auch mit dem Einwand der Klägerin, die Bezugnahme des Verwaltungsgerichts auf den oben zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 2011 (2 B 103.11) und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Oktober 2017 (14 ZB 16.1585) sei nicht gerechtfertigt, weil beiden Entscheidungen andere Sachverhalte zugrunde lagen, ist ihre Beschwerde nicht erfolgreich.
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2021 - 2 LA 214/17

    Ausbau einer Straße

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.05.2022 - 2 LA 414/18
    Der Streitfall unterscheidet sich nicht signifikant vom Schwierigkeitsgrad üblicher Beamtenrechtsachen und weist damit keine überdurchschnittlichen, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten auf (vgl. zu den Voraussetzungen dieses Zulassungsgrundes nur Beschluss des Senats vom 5. März 2021 - 2 LA 214/17 -, juris, Rn. 4 m. w. N.).
  • VG Hamburg, 25.05.2023 - 20 K 4093/19
    Der funktionelle Zusammenhang ist gegeben, wenn die Ernennung wesentlich auf die Fähigkeiten und Erfahrungen zurückzuführen ist, die der Beamte oder die Beamtin durch die vordienstliche Tätigkeit erworben hat (BVerwG, Beschl. v. 5.12.2011, 2 B 103/11, juris Rn. 8; OVG Schleswig, Beschl. v. 2.5.2022, 2 LA 414/18, juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Urt. v. 20.3.2012, 5 LB 198/10, juris Rn. 46).

    Die Ernennung im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 HmbBeamtVG ist die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe oder Lebenszeit, nicht hingegen die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (BVerwG, Beschl. v. 5.12.2011, 2 B 103/11, juris Rn. 9; OVG Schleswig, Beschl. v. 2.5.2022, 2 LA 414/18, juris Rn. 6; OVG Münster, Urt. v. 9.5.2011, 1 A 88/08, juris Rn. 41).

    Dieser soll den Beamtenanwärtern die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Dienstausübung erst vermitteln, die für die Wahrnehmung eines Amtes der jeweiligen Laufbahn erforderlich sind (BVerwG, Beschl. v. 5.12.2011, 2 B 103/11, juris Rn. 9; OVG Schleswig, Beschl. v. 2.5.2022, 2 LA 414/18, juris Rn. 6).

    Folgt die Ernennung im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 HmbBeamtVG auf einen entsprechenden Vorbereitungsdienst ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Ernennung im Wesentlichen auf dem Vorbereitungsdienst und der abschließenden Prüfung beruht (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 2.5.2022, 2 LA 414/18, juris Rn. 7; VGH München, Urt. v. 27.7.2020, 3 B 18.866, juris Rn. 15; OVG Münster, Urt. v. 9.5.2011, 1 A 88/08, juris Rn. 43; VGH Mannheim, Urt. v. 6.11.1996, 1 UE 327/95, juris Rn. 23; VG Minden, Urt. v. 21.5.2003, 4 K 1766/02, juris Rn. 22).

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